DDR-Abschlüsse
Anerkennung von Berufsabschlüssen aus der ehemaligen DDR
Im Einigungsvertrag wird die Möglichkeit einer Gleichwertigkeitsfeststellung der Facharbeiterbriefe aus der ehemaligen DDR mit anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen geregelt.
Wenn Sie eine Ausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben und diese in den Bereich der Industrie- und Handelskammer fällt, können Sie einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen. Eine entsprechende Verbescheidung erfolgt bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim kostenlos.
Oftmals wird ein Bescheid über die Gleichwertigkeit von Facharbeiterabschlüssen mit anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen vom Rentenversicherungsträger angefordert.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit
- Eine beglaubigte Kopie des Facharbeiterbriefes
- Eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises
- Tabellarischer Lebenslauf
Bitte beachten Sie:
Eine Antragstellung bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim kann nur erfolgen, wenn sich Ihr Wohnsitz in der Oberpfalz bzw. im Landkreis Kelheim befindet.
Bei Fragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater gern zur Verfügung.
Eine Antragstellung bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim kann nur erfolgen, wenn sich Ihr Wohnsitz in der Oberpfalz bzw. im Landkreis Kelheim befindet.
Bei Fragen stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater gern zur Verfügung.