Inklusion
Potenziale von Menschen mit Behinderung nutzen
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für Unternehmen bietet sie zugleich eine wichtige Möglichkeit, Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.
Eine Behinderung bedeutet nicht automatisch eine geringere Leistungsfähigkeit. Viele Menschen mit Behinderung verfügen über wertvolle berufliche Erfahrungen, besondere Fachkenntnisse und eine hohe Motivation. Unternehmen berichten zudem häufig von Zuverlässigkeit, Loyalität und einem starken Engagement ihrer Beschäftigten.
Damit Inklusion im Betrieb gelingt, braucht es passende Rahmenbedingungen. Dazu gehören beispielsweise eine barrierearme Gestaltung des Arbeitsplatzes, eine gute Einarbeitung, flexible Arbeitszeiten oder technische Hilfsmittel. Arbeitgeber erhalten dabei Beratung und finanzielle Unterstützung.
Informationen und Unterstützung
Die gemeinsame Plattform von DIHK, ZDH und BDA, „Inklusion gelingt!“, bietet Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Fördermöglichkeiten, Handlungsempfehlungen und Praxisbeispielen. Die Angebote richten sich insbesondere auch an kleine und mittlere Unternehmen, die Menschen mit Behinderung ausbilden oder beschäftigen möchten.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten bayerische Unternehmen bei allen Fragen rund um die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie informieren über Fördermöglichkeiten, unterstützen bei Anträgen und vermitteln bei Bedarf weitere Ansprechpartner.
Für die Region Oberpfalz und den Landkreis Kelheim sind folgende Stellen zuständig:
- EAA Oberpfalz
E-Mail: ansprechstelle.oberpfalz@eaa-bayern.de
Telefon: 0941 280 769 19 - EAA Niederbayern – zuständig für den Landkreis Kelheim
E-Mail: ansprechstelle.niederbayern@eaa-bayern.de
Telefon: 0172 8389426
Weitere Informationen: www.eaa-bayern.de
ZBFS-Inklusionsamt und Integrationsfachdienste
Das ZBFS-Inklusionsamt unterstützt Arbeitgeber bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Möglich sind unter anderem Zuschüsse, eine Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung und Unterstützung durch den technischen Fachdienst. Das Inklusionsamt ist außerdem für den besonderen Kündigungsschutz zuständig.
Die Integrationsfachdienste begleiten Arbeitgeber und Beschäftigte bei der Einstellung, Einarbeitung und weiteren Beschäftigung. Sie unterstützen auch bei Leistungsschwierigkeiten, längerer Erkrankung, Konflikten oder einer drohenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Kontakte des ZBFS-Inklusionsamts:
- Oberpfalz: 0941 7809-00, integrationsamt.opf@zbfs.bayern.de
- Niederbayern – zuständig für den Landkreis Kelheim: 0871 829-0, integrationsamt.ndb@zbfs.bayern.de
Weitere Informationen: Integrationsamt Bayern und Integrationsfachdienste
Neue Förderung: Inklusionsimpuls Bayern
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in Bayern das Modellprojekt „Inklusionsimpuls Bayern“. Es soll die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten Menschen verbessern. Das Modellprojekt ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Arbeitgeber können für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze eine Prämie von bis zu 18.000 Euro erhalten. [7][10]
Gefördert werden:
- zusätzliche Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung,
- zusätzliche Arbeitsplätze für arbeitsuchende oder arbeitslose schwerbehinderte Menschen ab 50 Jahren,
- zusätzliche Arbeitsplätze für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen unabhängig vom Alter,
- zusätzliche Arbeitsplätze für Beschäftigte aus einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Als „zusätzlich“ gilt ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auch dann, wenn ein bereits bestehender Arbeitsplatz erstmals mit einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt wird. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 können unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. [7]
Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem nach dem Grad der Behinderung. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Beginn des Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses beim regional zuständigen ZBFS-Inklusionsamt gestellt werden. Für die Vermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber ist die örtlich zuständige Agentur für Arbeit eine wichtige Anlaufstelle. [7]
Weitere Informationen und die Fördergrundsätze finden Sie beim ZBFS – Inklusionsimpuls Bayern.
Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen grundsätzlich einen bestimmten Anteil ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Wird die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht erfüllt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Die Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen muss jährlich bis spätestens 31. März für das Vorjahr bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Seit dem Anzeigejahr 2025 gilt eine neue Staffelung der Ausgleichsabgabe. Für Unternehmen, die keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, fällt der höchste Abgabesatz an. Für 2025 beträgt die Abgabe – abhängig von der Beschäftigungsquote – zwischen 155 und 815 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Für kleinere Betriebe mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten besondere Regelungen.
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben eingesetzt. Ansprechpartner in Bayern ist das ZBFS-Inklusionsamt.
Weitere Informationen: ZBFS – Ausgleichsabgabe
Praxisbeispiele und Austausch
Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis können helfen, Vorbehalte abzubauen und konkrete Möglichkeiten aufzuzeigen. Austauschformate, Beratung und gute Beispiele zeigen, dass inklusive Beschäftigung in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen gelingen kann.
Auch der Wettbewerb „JobErfolg“ würdigt Arbeitgeber in Bayern, die sich beispielhaft für Inklusion in der Arbeitswelt einsetzen. Ausgezeichnet werden können Unternehmen, öffentliche Arbeitgeber und weitere Organisationen, die Menschen mit Behinderung nachhaltig ausbilden, beschäftigen und beruflich fördern.
Weitere Informationen finden Sie unter Auszeichnung JobErfolg
Fazit
Inklusion ist nicht nur eine soziale Aufgabe, sondern auch ein Beitrag zur Fachkräftesicherung. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung berufliche Chancen eröffnen, erweitern ihr Bewerberfeld und gewinnen häufig engagierte und erfahrene Beschäftigte. Beratung, Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung erleichtern den Einstieg.