Modernisierung der Bauberufe ab dem 1. August 2026

Die Neuordnung der Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft, das bisher größte Neuordnungsverfahren mit insgesamt 19 Ausbildungsordnungen, ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2026 in Kraft.

Neuerungen

Die größte Neuerung besteht in der Einführung der gestreckten Abschlussprüfung bei den 16 dreijährigen Ausbildungsberufen. Somit wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet. Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 fließt in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.
Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe Tief-, Hoch- und Ausbaufacharbeiter werden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Dies bedeutet, dass die Auszubildenden des zweijährigen Berufs und die des dreijährigen Berufs nach zwei Jahren an derselben Prüfung teilnehmen. In der konkreten Prüfungssituation vor Ort kann nicht unterschieden werden, ob jemand eine Abschlussprüfung eines zweijährigen Berufes absolviert oder ob es sich um eine Teil 1 Abschlussprüfung im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung handelt. Hinsichtlich der Inhalte und Methoden sind die Prüfungsanforderungen identisch. Die umfassende Revision der Ausbildungsinhalte wurde insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung durchgeführt.
Auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) finden Sie weiterführende Informationen und die aktuellen Ausbildungsverordnungen in der Bauwirtschaft.