Neue Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler
Wer gewerblich Verbraucherdarlehen vermittelt oder hierzu berät, benötigt ab dem 20. November 2026 eine Erlaubnis nach § 34k GewO. Informieren Sie sich über Anwendungsbereich, Sachkundenachweis, Registrierungs- und Weiterbildungspflichten sowie die Übergangsregelungen für bestehende Vermittler.