Gaststättengewerbe - Wichtige Informationen zur Gründung
Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes sind seit dem 1. Januar 2026 einige Änderungen in Kraft getreten. Kernelement der Gesetzesänderung ist der Wegfall der bislang notwendigen Gaststättenerlaubnis (Konzession) für Gaststätten mit Alkoholausschank. Die Erlaubnis wird durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt. Die Anzeige erfolgt zusammen mit der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
Informationen zum Gaststättengewerbe
Was ist ein Gaststättengewerbe
Sie betreiben ein Gaststättengewerbe, wenn Sie:
- Getränke zum Trinken vor Ort anbieten (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen zum Essen vor Ort anbieten (Speisewirtschaft)
- Gäste übernachten lassen (Beherbergungsbetrieb)
- als selbstständiger Anbieter bei Veranstaltungen von einem festen Platz aus Speisen oder Getränke verkaufen (z. B. Foodtruck, Eiswagen)
Änderungen seit dem 1. Januar 2026
- Die Gaststättenerlaubnis (Konzession) entfällt.
- Stattdessen gilt ein einfaches Anzeigeverfahren, das bei Betriebsgründungen zusammen mit der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt (Gewerbe anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg) erfolgt.
- Auch für vorübergehende Gaststätten (z. B. bei Festen oder Events) reicht künftig eine Anzeige.
- Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung wird für alle Gewerbetreibende Pflicht, die über keine Kenntnisse im Bereich lebensmittelrechtlicher Vorschriften aufgrund eines beruflichen oder wissenschaftlichen Abschlusses verfügen. Weitere wichtige Informationen zur Gaststättenunterrichtung finden Sie im Text unten.
Was ist beim Anzeigeverfahren zu beachten?
Stehendes Gastgewerbe
Beim stehenden Gastgewerbe erfolgt die Anzeige durch die Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) mit folgenden Besonderheiten:
- Vorlage eines Nachweises der Gaststättenunterrichtung der Industrie und Handelskammer (IHK)
- oder Kopie eines einschlägigen Abschlusszeugnisses (z. B. Koch, Restaurant- oder Hotelfachmann).
- Angabe der Betriebsart und einer möglichen Außenbewirtschaftung.
- Die Anzeige hat in der Regel sechs Wochen vor Betriebsbeginn zu erfolgen. Bei Rechtsformänderungen, Betriebsübernahmen (z. B. Übernahmen von Filialbetrieben etc.) oder der Weiterführung eines Gastgewerbes im Todesfall des Gastgewerbetreibenden durch den Ehegatten, Lebenspartner etc., kann die zuständige Gemeinde von der Einhaltung der Sechs-Wochen-Frist absehen.
Vorübergehendes Gastgewerbe
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Stadtfest, Weihnachtsmarkt etc.) hat bei der zuständigen Gemeinde zu erfolgen. Anzugeben sind:
- Name und Anschrift
- Ort und Zeit des besonderen Anlasses
- Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur dann, wenn alkoholische Getränke angeboten werden
- Die Anzeige hat grundsätzlich zwei Wochen vor dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb zu erfolgen.
Wichtige Informationen zur Gaststättenunterrichtung
- Wenn Sie keine Ausbildung im Gastgewerbe oder Lebensmittelbereich haben, wie z. B. Koch, Restaurant- oder Hotelfachmann, benötigen Sie einen Unterrichtungsnachweis, also die Gaststättenunterrichtung. Auskünfte erteilt Ihnen gerne Petra Emmerich, Telefon 0621 1709-866.
- Der Unterrichtungsnachweis ist unabhängig vom Alkoholausschank, das heißt, er gilt auch für Imbisse und Schnellrestaurants etc..
- Bei Neugründungen in Baden-Württemberg ab 2026 muss eine Gaststättenunterrichtung besucht werden. Wichtig für Neugründungen von Personen, die früher schon einmal an einer Gaststättenunterrichtung teilgenommen haben: In Zukunft gelten nur noch nach neuem Recht durchgeführte Gaststättenunterrichtungen, die zudem in Baden-Württemberg absolviert wurden.
- Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau B2 wird empfohlen) kann die Unterrichtung bei der IHK Rhein-Neckar mit einem Dolmetscher besucht werden.
- Die Gaststättenunterrichtung wird nicht online angeboten.
Termine Gaststättenunterrichtung der Industrie und Handelskammer Rhein-Neckar
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zur Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung.
Hinweis
Bitte klären Sie bei Ihrem zuständigem Gewerbeamt vor einer kostenpflichtigen Anmeldung, ob Sie für Ihre Gewerbeanmeldung die Gaststättenunterrichtung oder die Lebensmittelhygieneschulung besuchen müssen.
Tipp
Falls die Buchung eines zeitnahen Termins bei der IHK Rhein-Neckar nicht möglich ist, könnte ein passender Termin bei einer anderen baden-württembergischen IHK buchbar sein. Auf den Seiten des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) werden Sie zu den Anmeldeseiten weiterer IHKs verlinkt.
Links und Downloads
- Erwerb GEMA Lizenz (Nr. 951652)
