eCarnet ATA/CPD
Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut sowie Warenmustern erleichtert. Ab sofort steht das volldigitale Carnet ATA (als APP oder Desktopversion) zur Verfügung.
- Das volldigitale Carnet ATA für die Schweiz, Norwegen, das Vereinigte Königreich und die EU
- Vereinigte Arabische Emirate führen das volldigitale Carnet zum 9. November 2026 ein
- Republik Moldau führt das volldigitale Carnet zum 1. Januar 2027 ein
- Registrierung bei e-ata.de
- Technische Voraussetzungen
- Carnet ATA/CPD online beantragen
- Volldigitales Carnet
- Technische Plattformen
- Merkblatt zum volldigitalen Carnet
- Carnet-Rückgabe
- Handbuch zum volldigitalen Carnet
- Checkliste zum Reiseverlauf
- Basisinformationen zum Carnet ATA/CPD und Preise
Das volldigitale Carnet ATA für die Schweiz, Norwegen, das Vereinigte Königreich und die EU
Die Europäische Union, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets verständigt. Seit dem 1. Juni 2026 ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen. Die IHK-Organisation stellt auf ihrer Webseite ein Merkblatt zum volldigitalen Carnet bereit. Voraussetzung ist die Registrierung im e-ata-System! Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Vereinigte Arabische Emirate führen das volldigitale Carnet zum 9. November 2026 ein
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass das digitale Carnetverfahren (eATA Carnet) in den Vereinigten Arabischen Emiraten zum 9. November 2026 offiziell eingeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt werden Carnetinhaber bei der Einfuhr in die VAE aufgefordert, einen QR-Code vorzulegen.
Republik Moldau führt das volldigitale Carnet zum 1. Januar 2027 ein
Die Republik Moldau führt zum 1. Januar 2027 das digitale Carnet-Verfahren (eATA Carnet) ein. Ab diesem Zeitpunkt ist der QR-Code verpflichtend dem Zoll vorzulegen.
Registrierung bei e-ata.de
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
- www.e-ata.de aufrufen und die IHK Rhein-Neckar als zuständige IHK auswählen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen, Personalausweis hochladen (das ist die Person im Unternehmen, die u. a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (dies kann ein bis zwei Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im IHK-Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung").
Wir unterstützen Sie beim Registrierungsprozess und Onboarding. Sprechen Sie uns gerne an!
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD (im Folgenden: Carnet) online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser wie Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Internet Explorer eignet sich eher nicht.)
- Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de)
Carnet ATA/CPD online beantragen
- Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de ein und drücken Sie in der Werkzeugleiste den Button “Neues Carnet ATA“.
- Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
- Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
- Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Volldigitales Carnet
- Carnet ATA – der Reisepass für Ihre Waren (Außenwirtschaftsportal)
- Carnet: Der digitale Reisepass für Waren (DIHK) inklusive FAQs
- Carnet-Website der ICC
- Erklärvideos der DIHK
Technische Plattformen
- eATA Plattform zur Beantragung von Carnets
- mobile ATA Carnet App für iOS zur Abwicklung von Carnets
- mobile ATA Carnet App für Android zur Abwicklung von Carnets
- Desktopanwendung vom ATA Carnet zur Abwicklung von Carnets
Merkblatt zum volldigitalen Carnet
Carnet-Rückgabe
Die Rückgabe eines Papier-Carnets (die Ausstellung erfolgte vor dem 1. Juni 2026)
Nach Rückgabe des Carnets wird dieses von der zuständigen IHK sorgfältig geprüft. Sind alle Zollabfertigungen ordnungsgemäß erfolgt und vollständig nachgewiesen, können gegebenenfalls hinterlegte Sicherheiten freigegeben werden. Sollten erforderliche Zollvermerke oder Abfertigungen fehlen, wird der Vorgang an den Rückversicherer zur weiteren Klärung gemeldet.
Die Rückgabe eines volldigitalen Carnets (die Ausstellung erfolgte nach dem 1. Juni 2026), für das zusätzlich eine Papiervariante genutzt wurde
Mit der Rückgabe des Papier-Carnets gilt gleichzeitig auch das digitale Carnet als zurückgegeben.
Die ausstellende IHK prüft anschließend sowohl das eingereichte Papier-Carnet als auch die im eATA-System unter „Abfertigungen“ erfassten Zollvorgänge. Ist durch die vorhandenen Zollvermerke im Papier-Carnet und/oder im digitalen Carnet nachgewiesen, dass die Ware aus dem Drittland wieder ausgeführt und/oder in die EU wiedereingeführt wurde, wird das Carnet als ordnungsgemäß erledigt anerkannt.
Anschließend setzt die ihk.momn Status des digitalen Carnets im eATA-System auf „zurück und archiviert“.
Danach können gegebenenfalls hinterlegte Sicherheiten freigegeben werden. Lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen nicht nachweisen, dass die Ware aus dem Drittland wieder ausgeführt oder in die Europäische Union wiedereingeführt wurde, leitet die IHK das Papier-Carnet zur weiteren Prüfung an den Rückversicherer weiter.
Die Rückgabe eines ausschließlich volldigitalen Carnets (die Ausstellung erfolgte nach dem 1. Juni 2026).
Die Rückgabe des Carnets erfolgt derzeit über die Chatfunktion im eATA-System. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Informationen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nach Ihrer Rückgabemeldung prüft die ausstellende IHK die erfassten Zollabfertigungen. Wenn die Zollvermerke belegen, dass die Ware aus dem Drittland wieder ausgeführt und in die EU wieder eingeführt wurde, gilt das Carnet als ordnungsgemäß abgeschlossen.
Die IHK setzt das digitale Carnet anschließend im eATA-System auf den Status „zurück und archiviert“. Hinterlegte Sicherheiten werden danach freigegeben.
Liegen keine ausreichenden Nachweise dafür vor, dass die Ware das Drittland wieder verlassen hat, informiert die ihk.momn Rückversicherer.
Handbuch zum volldigitalen Carnet
Die Handelskammer Bozen stellt ein Handbuch in deutscher Sprache zur Verfügung. Falls Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Checkliste zum Reiseverlauf
Basisinformationen zum Carnet ATA/CPD und Preise
Basisinformationen und Hinweise zu Preisen finden Sie unter
