Freihandelsabkommen EU-Mercosur
Das Abkommen zwischen der Europäische Union und den Mercosur-Staaten ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft. Unternehmen können seit diesem Zeitpunkt von Zollerleichterungen profitieren. Für Einfuhren in die EU gilt: als Ursprungsnachweis wird neben der Ursprungserklärung auch ein Ursprungszeugnis anerkannt. Erfahren Sie mehr!