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Nr. 3546040

Lateinamerika

Das Abkommen zwischen der Europäische Union und den Mercosur-Staaten ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft. Unternehmen können seit diesem Zeitpunkt von Zollerleichterungen profitieren. Für Einfuhren in die EU gilt: als Ursprungsnachweis wird neben der Ursprungserklärung auch ein Ursprungszeugnis anerkannt. Erfahren Sie mehr!