Erweiterte Herstellerverantwortung und Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Italien
Unternehmen, die verpackte Waren erstmals auf den italienischen Markt bringen, unterliegen den italienischen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Sie müssen sich bei dem Verpackungskonsortium CONAI registrieren und die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden.
Erweiterte Herstellerverantwortung
Die PPWR ist in Italien noch nicht vollständig umgesetzt worden. Insbesondere für die Rolle des Bevollmächtigten (Authorized Representative) gibt es noch keine rechtliche Grundlage für die nationale Ausgestaltung.
Ausländische Unternehmen, die keine Niederlassung in Italien haben und unter die Erweiterte Herstellerverantwortung fallen, müssen sich aktuell bei dem nationalen Verpackungskonsortium CONAI registrieren.
Unter die EPR fallen
- Unternehmen, die über einen Online-Marktplatz an italienische Endverbraucher verkaufen
- Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an einen gewerblichen oder privaten Kunden in Italien verkaufen.
Konkrete Pflichten
- Registrierung bei dem Verpackungskonosrtium CONAI
- Zustellwohnsitz (domicilio speciale) in Italien benennen
- die in Italien in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden
Das nationale Herstellerregister RENAP ist aktuell für die Registrierung von Verpackungen noch nicht operativ, so dass der Verpflichtung laut Art. 44 derzeit noch nicht nachgekommen werden kann.
Über die weiteren Enwicklungen zur Umsetzung der EPR halten wir Sie, zusammen mit dem Team Umweltdienstleistungen der AHK Italien auf dem Laufenden.
Kennzeichnungspflicht
Grundsätzlich gilt die Kennzeichnungspflicht für alle Verpackungen (Primär-, Sekundär-, Tertiärverpackungen, Verpackungen B2B oder B2C). Dennoch wird bei den Anforderungen an die Kennzeichnung zwischen Verpackungen für den gewerblichen Gebrauch und Verpackungen für den Endverbrauch/Haushaltsverpackungen unterschieden.
Gewerbliche Verpackungen
Auf den Verpackungen, die für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind, muss zwingend für jede manuell trennbare Komponente der alphanumerische Code des Werkstoffes angegeben werden. Alle weiteren Angaben sind sind freiwillig.
Haushaltsverpackungen
Auf Haushaltsverpackungen muss jede manuell trennbare Komponente den alphanumerischen Code des Verpackungsmaterials enthalten. Außerdem sind Hinweise zur Entsorgung (Abfalltrennung oder gleiche Werkstofffamilie) und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen zur Entsorgung der eigenen Gemeinde zu prüfen, verpflichtend. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.
Graphische Gestaltung
Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zu Graphik, Farbe oder Größe des Kennzeichnungsetiketts.
Bei der Nutzung eines QR-Codes oder weiterer digitalen Kanäle muss für den Verbraucher deutlich gemacht werden, dass sich das Symbol auf Informationen über die korrekte Sammlung der Verpackung bezieht.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die korrekte Verpackungskennzeichnung teilen sich Hersteller und der Abfüller/ Vertreiber. Der Hersteller der Verpackung ist für den Inhalt, d.h. für die alphanumerische Kodierung der Verpackungsmaterialien verantwortlich und der Vertreiber für die physische Kennzeichnung auf der Verpackung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Nationalen Verpackungskonsortium CONAI.
