UIT-Nummer im Straßengüterverkehr
Waren, die nach Rumänien eingeführt oder aus Rumänien ausgeführt werden, müssen über das System “RO e-Transport” bei der rumänischen Zollbehörde angemeldet und durch eine sogenannte UIT-Nummer begleitet werden.
Wer beantragt die UIT-Nummer?
Die Registrierungspflicht liegt bei dem in Rumänien steuerpflichtigen Unternehmen, das die Ware ein- oder ausführt. Nur rumänische Unternehmen, die übe eine Umsatzsteuer ID verfügen, können sich über das System RO e-Transport anmelden und eine UIT-Nummer beantragen.
Die UIT-Nummer kann maximal drei Tage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten, CMR, Spediteur, Käufer/ Verkäufer, Händler vor Warenversand mitgeteilt werden. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist sie maximal 15 Tage gültig. Änderungen müssen vor Grenzübertritt im System aktualisiert werden.
Welche Waren sind betroffen?
Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Produktlieferungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen zugelassenem Gesamtgewicht sowie bei Vorliegen einer der beiden Eckdaten: Fracht über 500 Kilogramm Bruttogewicht und Warenwert von mehr als 10.000 Lei (rund 2.000 Euro).
Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Kurierdienste durch zugelassene Postdienstleister in Postpaketen mit einem Höchstgewicht von 31,5 Kilogramm.
Welche Informationen benötigt Ihr rumänischer Kunde, um die UIT-Nummer zu beantragen?
Allgemeine Verkehrsinformationen
- Transport-Referenzdaten
- Daten über den Handelspartner
- Daten über den Transportveranstalter
- Daten zur Identifizierung des Transportmittels
- Daten zum Startpunkt der Transportüberwachung
- Daten über den Endpunkt der Transportüberwachung
Transportierte Güter
- Tarifliche Einstufung
- Bezeichnung der Waren
- Menge und zugehörige Mengeneinheit
- Gewicht und Wert der einzelnen Güter
Begleitdokumente für den Transport
- Art der Dokumente
- Referenzdaten der Dokumente
- ggf. Kommentare
