Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft für mindestens zwei Gesellschafter, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Sie bietet Flexibilität und einfache Gründung, bedeutet aber persönliche Haftung und die Eintragung ins Handelsregister.

Wesentliche Merkmale

Die OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben und unter einer gemeinschaftlichen Firma im Handelsregister eingetragen sind (§ 105 Abs. 1, § 106 HGB). Die Gesellschaft ist rechtsfähig, kann also selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen (§ 105 Abs. 2 HGB). Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§ 126 HGB) . Die OHG ist insbesondere für Unternehmen geeignet, die einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern oder freiwillig die Handelsregistereintragung wählen (§ 107 HGB).

Gründungsformalitäten

Zur Gründung einer OHG ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden kann; aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch die Schriftform. Die OHG entsteht mit Eintragung ins Handelsregister (§ 106 HGB). Die Firma muss den Grundsätzen des HGB entsprechen und die Bezeichnung “offene Handelsgesellschaft” oder eine allgemein verständliche Abkürzung wie “OHG” enthalten (§ 19 HGB). Auch Kleingewerbetreibende oder vermögensverwaltende Gesellschaften können sich als OHG ins Handelsregister eintragen lassen (§ 107 HGB).
Der Beginn des Gewerbes ist gegenüber dem Gewerbeamt anzuzeigen.
Praktische Tipps: Klare Regelungen zu Geschäftsführung, Vertretung, Gewinnverteilung und Nachfolge im Gesellschaftsvertrag treffen, Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung sind erforderlich, Bei Statuswechsel (z. B. Rückkehr zur GbR) ist ein formeller Wechsel nach § 107 Abs. 2 HGB notwendig

Besonderheiten

Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der OHG, auch mit ihrem Privatvermögen. Vorteile sind die hohe Flexibilität, die einfache Gründung und die Möglichkeit, unter einer eigenen Firma am Handelsverkehr teilzunehmen. Nachteile sind insbesondere die persönliche Haftung und die umfangreichen handelsrechtlichen Pflichten (z. B. Buchführungspflicht nach §§ 238 ff. HGB).
Umwandlungsmöglichkeiten bestehen insbesondere in eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) durch Statuswechsel oder Ausgliederung. Bei Aufnahme eines neuen Gesellschafters oder Ausscheiden eines Gesellschafters ist auf die Nachhaftung zu achten.
Praktische Tipps: Haftungsrisiken regelmäßig prüfen und ggf. Umwandlung in eine haftungsbeschränkte Gesellschaft erwägen, Gesellschaftsvertrag regelmäßig anpassen, insbesondere bei Veränderungen im Gesellschafterbestand, Firmenänderungen, Sitzverlegungen und Erlöschen der Firma sind dem Handelsregister zu melden.

Steuerliche Aspekte

Die OHG ist selbst nicht einkommensteuerpflichtig, sondern erzielt Einkünfte, die den Gesellschaftern anteilig zugerechnet werden (Transparenzprinzip). Gewerbesteuerpflicht besteht grundsätzlich für die OHG, die Gewinnermittlung erfolgt durch Bilanzierung.
Praktische Tipps: Gesellschaftsvertrag und tatsächliche Durchführung regelmäßig auf steuerliche Anerkennung prüfen; klare Regelungen zur Gewinnverteilung und Mitunternehmerschaft im Vertrag festhalten; Steuerliche Beratung bei Gründung und Umwandlung in Anspruch nehmen
Die Grundzüge der Unternehmensbesteuerung und die Ermittlung werden in der Zusammenfassung “Steuern für Existenzgründer/-innen – Hinweise zu Buchführung und Unternehmenssteuer“ detailliert erläutert.