FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Erlaubnis nach § 34i GewO
Für die gewerbliche Vermittlung von Immobiliar‑Verbraucherdarlehen ist eine Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich. Diese Seite bietet Ihnen eine kurze Übersicht über Tätigkeiten, Voraussetzungen und Pflichten.