Welche Genehmigungen sind für den internationalen Güterkraftverkehr erforderlich?
Beim internationalen bzw. grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr befinden sich Be- und Entladestelle in unterschiedlichen Staaten. Für diese Transporte ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich, insbesondere eine EU-Lizenz oder - in bestimmten Fällen - eine CEMT-Genehmigung. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen die gesetzlichen Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt.
Die EU-Lizenz ist die wichtigste Genehmigung im internationalen Güterkraftverkehr.
Sie berechtigt ohne zusätzliche bilaterale Genehmigungen:
- zu Transporten innerhalb der EU sowie der EWR-Staaten,
- zum Wechsel- und Transitverkehr innerhalb der EU,
- sowie unter bestimmten Voraussetzungen zum Kabotageverkehr.
Für Transporte mit Drittstaaten sind grundsätzlich Bilaterale Genehmigungen erforderlich.
Ausgenommen hiervon sind Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
Ausgenommen hiervon sind Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
Aufgrund des Landverkehrsabkommens mit der Schweiz kann die EU-Lizenz dort ebenfalls für Wechsel- und Transitverkehre genutzt werden, jedoch nicht für Kabotageverkehre.
Die EU-Lizenz wird für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erteilt und kann anschließend verlängert werden.
Zuständig für die Erteilung sind die jeweiligen Verkehrsbehörden am Unternehmenssitz. Für Unternehmen mit Betriebssitz in Rheinhessen bzw. der Pfalz ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.
Voraussetzung bleibt die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den gewerblichen Güterkraftverkehr.
Im Fahrzeug dürfen ausschließlich beglaubigte Abschriften der EU-Lizenz mitgeführt werden. Die Verwendung des Originals ist unzulässig.