Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Fachkräfte für Fruchtsafttechnik arbeiten überwiegend in Betrieben der Fruchtsaftindustrie und Getränkeherstellung. Meist sind sie in Produktionshallen, Lagern, Kühlräumen, Betriebslabors und - z.B. bei der Annahme der Rohstoffe - im Freien tätig.

Überblick

Ausbildungsdauer
  • 3 Jahre
Berufsschulen
für MV
Ausbildungsvergütung
Rechtliche Regelungen
Prüfung
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl)
  • Industriemeister/-in - Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke
  • Produktionsleiter/-in - Fachrichtung Brauwesen und Getränketechnik

Berufliche Fähigkeiten / Ausbildungsschwerpunkte

Berufsbild lt. Verordnung § 3
  • reinigen die Rohware, die sie anschließend entsaften (keltern)
  • passieren und separieren Saft oder Mark von Rückständen
  • klären, filtern und schönen die Säfte und machen sie durch Pasteurisieren haltbar
  • mischen verschiedene Zutaten und Wasser zu trinkfertigen Produkten
  • füllen ab und verpacken mit Maschinen
  • überwachen bei der Herstellung von Fruchtweinen und Fruchtschaumweinen zusätzlich den Gärvorgang
  • haben Kenntnisse zur sachgemäßen Lagerung und hygienische Verarbeitung
  • beachten wichtige gesetzliche Vorschriften über Einhaltung der Hygiene
  • überwachen, bedienen und warten die maschinellen Anlagen, reinigen Geräte und Maschinen
  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz
  • rationelle Energieverwendung
  • Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften
  • Ausführen von Hygienemaßnahmen
  • Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes
  • Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark
  • Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbwaren
  • Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser
  • Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark
  • Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein
  • Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware