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Nr. 9719

Branchen

Paragraphen

Die Vermittlung von Verbraucherdarlehen erhält mit § 34k der Gewerbeordnung (GewO) eine eigene gesetzliche Grundlage. Die neuen Regelungen gelten ab dem 20. November 2026 und betreffen unter anderem die Erlaubnis, den Sachkundenachweis und die Registrierung.

RP20-086

Die Initiative „Zukunftshafen Rostock“ begrüßt den Beschluss des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock. Die IHK zu Rostock hat sich hier gemeinsam mit Partnern für die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Rostocker Hafens als Wirtschaftsmotor der Region eingesetzt.

Industrieland M-V 2030

Das von den IHKs in MV seit vielen Jahren geforderte Strategiekonzept zeigt, wie Mecklenburg-Vorpommern als ein innovativer, wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort mit gut bezahlten, wissensbasierten Arbeitsplätzen aufgestellt werden muss.