Industriekaufmann/-frau: Hinweise für die Prüfung

Der Prüfungsbereich “Fachaufgabe im Einsatzgebiet” verlangt von angehenden Industriekaufleuten praxisnahe Lösungen, klare Reflexion und strukturiertes Arbeiten. Wir erklären Anforderungen, Kriterien und formale Vorgaben für die Report-Variante.

Hinweise für den Prüfungsbereich - Fachaufgabe im Einsatzgebiet

  • Das Einsatzgebiet, in dem der Auszubildende in den letzten Monaten seiner Ausbildung eingesetzt wird und aus dem die Fachaufgabe gestellt wird, ist durch den Ausbildungsbetrieb festzulegen. Dies erfolgt mit Anmeldung zur Abschlussprüfung.
  • Gemäß der Ausbildungsordnung § 9 Abs. 2 Nr. 4 ist die Fachaufgabe vor der Durchführung dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, d. h. der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist.
  • Zur Genehmigung ist der Antrag zur Durchführung der Fachaufgabe (DOC-Datei · 74 KB) mit einer Kurzbeschreibung einzureichen.
Die Kurzbeschreibung der Fachaufgabe muss bis spätestens zum 15. Februar (Sommerprüfung) bzw. zum 15. September (Winterprüfung) des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
  • Erst nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss darf der Auszubildende mit der Durchführung dieser prüfungsrelevanten Fachaufgabe beginnen.
  • Bei Ablehnung muss eine neue Fachaufgabe beantragt werden.
  • maximal 5 Seiten Umfang, DIN A4 (ggf. plus maximal 5 betriebliche Anhänge)
  • Schriftart: Arial
  • Schriftgröße: 11
  • 35 Zeilen pro Seite mit ca. 90 Zeichen pro Zeile
  • Zeilenabstand 1,5
  • einseitig beschrieben

Empfohlene Gliederung

  • Deckblatt → Dafür ist der vom Prüfungsausschuss genehmigte Antrag zur Fachaufgabe zu nutzen.
  • Nachweisblatt über die durchgeführte Facharbeit und den Report
  • Inhaltliche Gliederung → auf einem extra Blatt
  • Dokumentation der Ergebnisse in Zusammenhang mit der Aufgabenstellung → 3-5 DIN A4-Seiten
  • Literaturverzeichnis / Quellenangabe
  • Anlagenverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis (falls erforderlich)
Der Report zur Fachaufgabe inklusive des bestätigten Themas ist schriftlich in vierfacher Ausfertigung (1 Original und 3 Kopien – getrennte Exemplare, mit je bestätigtem Thema) bis zum zweiten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung bei der IHK zu Rostock abzugeben.
Wird kein Report bis zum zweiten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung eingereicht, kann zum nächstmöglichen Prüfungstermin ein Antrag mit neuer Fachaufgabe zur Bestätigung eingereicht werden.
Der Ausbildungsbetrieb/Ausbildende muss per eidesstattlicher Erklärung (PDF-Datei · 119 KB) bestätigen, dass der Auszubildende die im Report dokumentierte Fachaufgabe im Betrieb selbstständig durchgeführt hat.

Hinweise zu den Bewertungskriterien an eine betriebliche Fachaufgabe (Report)

Präsentation (30%)

In der Präsentation soll der Prüfling auf der Grundlage des Reports zeigen, dass er Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann.
Bewertungskriterien:
  • Aufbau und Inhaltliche Struktur
  • Zielgruppengerechte Darstellung
  • Kommunikative Kompetenz/sprachliche Gestaltung

Fachgespräch (70%)

In einem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht.
Bewertungskriterien:
  • Beherrschung des für die Fachaufgabe relevanten Fachhintergrundes
  • Einordnung der Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge
  • Erläuterungen von Hintergründen
  • Bewertung der Ergebnisse