Hansestadt Stralsund: 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 68 "Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße"
| Stadt/Gemeinde | Hansestadt Stralsund |
|---|---|
| Bezeichnung | 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 68 “Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße” |
| Inhalt | Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst ein ca. 1 ha großes Teilgebiet im südlichen Bereich des Ursprungsplans. Für den Änderungsbereich soll die Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude sowie die Verpflichtung auf Einzel- und Doppelhäuser ersatzlos entfallen damit auf den großen Grundstücken auch Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser zulässig sind. Zudem soll die südliche Baugrenze im mittleren Abschnitt geringfügig nach Süden verschoben werden, so dass die Bauflucht des östlichen Baufelds aufgenommen wird. |
| Plandokumente und Informationen |
Zusätzlich werden die Unterlagen auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund veröffentlicht.
|
| Rückmeldung bitte bis: | 26.10.2026 (Beteiligung der IHK bis zum 30.10.2026) |
Sind Sie persönlich als Unternehmen bei dem Planverfahren betroffen? Dann besteht die Möglichkeit, der IHK Ihre Bedenken, Anregungen und Hinweise über ein Online-Formular mitzuteilen. Diese werden von uns geprüft sowie abwägend und ausgleichend in die IHK-Stellungnahme übernommen.
