KI-Schulungspflicht: Was Unternehmen tun müssen
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) nimmt rasant zu. Ob automatisierte Bewerbungsverfahren, KI-gestützte Produktionsprozesse oder intelligente Chatbots im Kundenservice – immer mehr Unternehmen setzen auf diese Technologie.
Mit dem Fortschritt wachsen auch die Pflichten: Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung müssen Arbeitgeber gemäß dem Artikel 4 sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, über das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dazu ein Hinweispapier KI-Kompetenzen veröffentlicht.
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden in KI-Kompetenz schulen müssen. Jedes Unternehmen muss selbst entscheiden, wie es sicherstellt, dass die Beschäftigten KI-Systeme korrekt nutzen und deren Risiken einschätzen können.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Entscheidend ist, ob Mitarbeitende in ihrem Arbeitsalltag mit KI in Berührung kommen.
Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen zwei Gruppen:
- Anbieter entwickeln eigene KI-Systeme und bringen sie auf den Markt.
- Betreiber nutzen fremdentwickelte KI-Systeme für betriebliche Zwecke.
Unabhängig von der Rolle sind Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Da die Verordnung keine standardisierten Schulungsmethoden vorschreibt, müssen Unternehmen eigene Konzepte entwickeln, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wichtige Hinweise finden Sie unter anderem im Hinweispapier KI-Kompetenzen. Ein sinnvoller erster Schritt kann auch eine Bedarfsanalyse mit folgenden Punkten sein:
- Welche KI-Systeme werden im Unternehmen genutzt?
- Welche Risiken sind mit deren Einsatz verbunden?
- Welche Mitarbeitenden arbeiten direkt mit diesen Systemen?
Basierend auf diesen Erkenntnissen können Unternehmen gezielte Schulungsmaßnahmen einführen. Eine Grundlagenschulung für alle Beschäftigten kann wichtiges Wissen über KI, ihre Funktionsweise sowie rechtliche und ethische Rahmenbedingungen vermitteln.
Zusätzlich kann es sinnvoll sein, interne KI-Richtlinien zu definieren, die klare Leitlinien für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen im Unternehmen vorgeben.
Dokumentation und Aufsicht
Zwar schreibt die Verordnung derzeit keine verpflichtende Dokumentation vor, dennoch sollten Unternehmen ihre Schulungsmaßnahmen nachvollziehbar festhalten. In Deutschland fungiert die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Aufsichtsbehörde.