Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

Zum 1. Januar 2026 sind Änderungen zum Energie- und Stromsteuergesetz in Kraft getreten. Wesentliche Aspekte sind die Entfristung der Stromsteuerbegünstigung für produzierende Unternehmen nach § 9b StromStG sowie zahlreiche Klarstellungen und Vereinfachungen in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicher und dezentrale Stromerzeugung. Ziel sind insbesondere Rechtsklarheit, Vereinfachungen sowie die Verstetigung bestehender Steuerbegünstigungen.
  1. Unbefristete Stromsteuerentlastung (§ 9b StromStG)
    Die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft wird dauerhaft fortgeführt. Die bislang befristete Regelung wäre ansonsten zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Eine generelle Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau für alle Verbraucher bleibt vorerst aus.
  2. Elektromobilität
    Steuerschuldner für Strom zum Laden von Elektrofahrzeugen ist künftig ausschließlich der Betreiber des Ladepunktes. Nutzende von Elektrofahrzeugen werden nicht als Stromversorger oder Steuerschuldner eingeordnet. Für das bidirektionale Laden gelten neue steuerliche Vorgaben, die eine zusätzliche Steuerbelastung der Fahrzeugnutzer ausschließen.
  3. Stromspeicher
    Neue Klarstellungen im Stromsteuerrecht sorgen dafür, dass Doppelbesteuerungen von gespeichertem Strom künftig wirksamer vermieden werden. Dies erhöht die Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen, die Stromspeicher betreiben.
  4. Dezentrale Stromerzeugung
    Die bisherige Anlagenverklammerung wird aufgehoben. Für die stromsteuerliche Behandlung und Steuerbefreiung ist künftig allein der Standort der jeweiligen Anlage maßgeblich. Dies vereinfacht die steuerliche Einordnung dezentraler Erzeugungsanlagen.
  5. Wegfall des Spitzenausgleichs
    Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung tritt zum 31. Dezember 2025 außer Kraft. Der Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG ist bereits zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und steht Unternehmen nicht mehr zur Verfügung.