Carnet A.T.A.

In allen Ländern müssen aus dem Ausland eingeführte Waren grundsätzlich verzollt werden. Dafür müssen der ausländischen Zollverwaltung Sicherheiten geboten werden. Eine Möglichkeit, hierbei Zeit und Geld zu sparen, bietet das Carnet A.T.A.-Verfahren.
Achtung: Ab dem 1. Juni 2026 startet obligatorisch die volldigitale Abwicklung zunächst zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen.

Das Carnets A.T.A der Reisepass für Waren

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Das Carnet A.T.A. erleichtert im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland dadurch, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt und keine besonderen Zollanmeldungen in den Einfuhrländern auszufertigen sind. Der Vorteil des Carnets A.T.A. liegt in der schnellen Grenzabfertigung, der grundsätzlichen Mehrfachnutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr sowie dem Wegfall der sonst üblichen Exportdokumente (z. B. Zollanmeldung, Warenverkehrsbescheinigung). Da zum Teil sehr länderspezifische Regelungen zu beachten sind, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Carnet-Beantragung Kontakt zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auf, denn:
Die IHK stellt Carnets A.T.A. für Firmen und natürliche Personen aus. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat für Deutschland die Funktion des Bürgen für die Ausstellung von Carnets A.T.A. übernommen. Zur Absicherung des damit verbundenen Risikos wurde mit der EULER HERMES Deutschland AG ein Rückversicherungsvertrag geschlossen, woraus sich die Einschaltung und das Mitspracherecht der EULER HERMES beim Carnetverfahren ergibt.

Beantragung eines Carnet ATA

Wenn Sie ein Carnet nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gern, damit wir Sie zu länderspezifischen Anforderungen und zum Verfahrensablauf beraten können.
Die elektronische Beantragung erfolgt über das Portal e-ata.de. Dort können Sie sich registrieren und sofort nach unserer Freischaltung ein Carnet beantragen. Hilfreiche Unterstützung bietet das eCarnet -Handbuch.

Neu: Das volldigitale Carnet ATA ab 1. Juni 2026

Das Carnet-Verfahren wird in zwei Stufen digitalisiert.

Mit Einführung der ersten Stufe ist seit Juni 2023 die Online-Antragstellung über e-ata.de das aktuelle Standardverfahren bei der IHK zu Rostock. Auch für volldigitale Carnets ergeben sich keine Änderungen bei der Beantragung. Für Länder, die noch kein volldigitales Verfahren nutzen, werden Carnets weiterhin papiergebunden durch die Handelskammer ausgegeben.
Die zweite Stufe beginnt am 1. Juni 2026.
Die Einführung des volldigitalen Carnets erfolgt zum 1. Juni 2026 zunächst in insgesamt 30 Ländern (EU-Mitgliedstaaten sowie Schweiz, Vereinigtes Königreich und Norwegen). Laut Internationale Handelskammer (ICC) in Paris ist eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen, in der das volldigitale Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Länder ausgeweitet wird.
Die DIHK hat ein Merkblatt zur Nutzung des volldigitalen Carnet (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 469 KB) erstellt, welches die die wichtigsten Schritte zur Nutzung zusammenfasst.

Wichtige Hinweise:

Start und Rollout:
Die Einführung des volldigitalen Carnets erfolgt zum 1. Juni 2026 zunächst in insgesamt 30 Ländern (EU-Mitgliedstaaten sowie Schweiz, Vereinigtes Königreich und Norwegen). Laut Internationale Handelskammer (ICC) in Paris ist eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen, in der das volldigitale Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Länder ausgeweitet wird.
Stichtag für digitale Abfertigung:
Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.
Beispiel: Ein Carnet, das kurz vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt, aber erst danach beim Zoll eröffnet wird, wird dennoch ausschließlich in Papierform abgefertigt.
Empfehlung zum Papier-Backup:
Wir empfehlen, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder. Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.
Wichtig: Der Carnetinhaber muss beide Varianten (digital und Papier) unaufgefordert beim Zoll vorlegen; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.
Achtung: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet eröffnet werden.

Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt

  1. Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version:
  2. Laden eines Carnets:
  3. Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel):
  4. Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen) und Reisende:
Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie gern einen persönlichen, telefonischen oder Video-Beratungstermin.

Kosten

2. Ausfertigung von Carnets
2.1 für IHK-zugehörige Gewerbetreibende 90,00 €
2.2 für Nicht-IHK-Zugehörige 130,00 €
2.3 Prüfaufwand für nicht in der IHK gedruckte Carnets 20,00 €
2.4 Die ICC-Gebühr und das Versicherungsentgelt für Euler Hermes Deutschland werden
in der jeweils geltenden Höhe gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil
der Gebühr für die Carnetausfertigung.
3. Carnet-Regulierungs- und Reklamationsgebühr
3.1 für IHK-zugehörige Gewerbetreibende 90,00 €
3.2 für Nicht-IHK-Zugehörige 95,00 €
2.) Entgelte
Warenwert Entgelt ab 01/2025
0,01 € bis 9.999,99 € = 46,00 €
10.000,00 € bis 24.999,99 € = 79,00 €
25.000,00 € bis 49.999,99 € = 138,00 €
50.000,00 € bis 149.999,99 € = 250,00 €
150.000,00 € bis 299.999,99 € = 455,00 €
300.000,00 € bis 499.999,99 € = 750,00 €
für jede weiteren angefangenen 500.000,00 € = 500,00 €
3.) Zum Entgelt der Euler Hermes und der Ausstellungsgebühr der IHK fällt bei der Ausstellung von Carnet ATAs ein Entgelt für die Internationale Handelskammer ICC in Höhe von 12,00 € (zzgl. USt) zusätzlich je Carnet an.