So werden Sie Sachverständiger in der IHK zu Rostock

Die Industrie- und Handelskammern bestellen Sachverständige in 280 Gebieten der Wirtschaft. Sind auch Sie besonders qualifiziert auf Ihrem Fachgebiet? Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Und haben Sie Interesse an diesem Ehrenamt? Dann bewerben Sie sich jetzt!

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Die Industrie- und Handelskammern erfüllen mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen einen gesetzlichen Auftrag nach § 36 Gewerbeordnung (GewO). In Deutschland gibt es rund 8.400 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in 280 Sachgebieten, bestellt durch 79 IHKs.

Voraussetzung für die Bestellung:

  • es besteht ein Bedarf für das Sachgebiet
  • es liegt ein Nachweis für die besondere Sachkunde vor (überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen)
  • Sie sind persönlich geeignet (objektiv und unparteiisch)
Sachverständige verpflichten sich, ihre Leistungen
  • unabhängig
  • unparteiisch
  • gewissenhaft
  • weisungsfrei und
  • persönlich
zu erbringen.

Aufgaben des Sachverständigen

  • Gutachtenerstellung
  • Fachberatung
  • Schiedsgutachten
  • Prüfung und Überwachung
  • Streitvermeidung und Streitschlichtung

Beispiele

  • Ermittlung von Schadensursachen und Schadenshöhen
  • Bewertung von Maschinen, Anlagen, Grundstücken, Immobilien, Hausrat und Kunstgegenständen
Für viele Sachgebiete bestehen bundesweit einheitliche Bestellungsvoraussetzungen.
Diese definieren:
  • Sachgebiet
  • Anforderungsprofil
  • erforderliche Fachkenntnisse

Antrag auf öffentliche Bestellung

Das Verfahren auf öffentliche Bestellung wird durch einen formlosen schriftlichen Antrag eingeleitet, der bei der IHK einzureichen ist.
Der Antrag
Füllen Sie den IHK-Fragebogen über Angaben zur öffentlichen Bestellung vollständig aus.
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Lebenslauf in Tabellenform (mit Lichtbild) mit ausführlicher Darstellung der Schul- und Berufsausbildung im einzelnen und der beruflichen Tätigkeit.
Beglaubigte Abschriften oder Fotokopien aller antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstiger Urkunden, insbesondere über die Berechtigung zur Führung etwaiger akademischer Titel und Grade oder sonstiger Berufsbezeichnungen und Beschäftigungsnachweise.
(Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden)
(auch wenn man noch nie gewerblich selbstständig war)

- bereit ist, als Sachverständiger tätig zu sein; bei Bewerbern in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ist eine Zustimmungs- und weitgehende Freistellungserklärung des Arbeitgebers erforderlich, die auf einem gesonderten Formblatt abzugeben ist. Dieses bitten wir ggf. anzufordern. Bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ist die Frage der Nebentätigkeitsgenehmigung zu klären,

- nicht bzw. in welchem Umfang vorbestraft ist; es genügt die Angabe der im Strafregister noch nicht getilgten Strafen und die zugrunde liegende Straftat,

- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,

- die eingereichten Gutachten und sonstigen Unterlagen selbständig und persönlich ohne Mitwirkung Dritter angefertigt hat.
in diesem Sachgebiet.
auf dem beantragten Sachgebiet (nicht älter als zwei Jahre). In den Gutachten können auftragsbezogene Daten geschwärzt werden, sofern sie für die fachliche Beurteilung unbedeutend sind. Auch weitere Unterlagen wie Ausarbeitungen, Veröffentlichungen, Aufsätze, wissenschaftliche Abhandlungen oder Untersuchungen, Vorträge und dergleichen können die nachzuweisende "besondere Sachkunde" und die Fähigkeit zur Gutachtenerstellung dokumentieren.
Angaben von mehreren Personen (mindestens fünf), die Auskunft über die persönliche Eignung und die nachzuweisende "besondere Sachkunde" geben können.
Sachverständige müssen sich regelmäßig fortbilden. Erforderlich ist deshalb der Nachweis des Besuches von Sachverständigenseminaren (mindestens zwei; auch Seminare zum Sachverständigenrecht).
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für die Sachverständigentätigkeit
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sind, andernfalls muss der Antrag schon aus diesem Grund abgelehnt bzw. eine etwa erfolgte öffentliche Bestellung aufgehoben werden.

Welche Vorteile hat die öffentliche Bestellung für Sie?

  • Auszeichnung für eine besondere Qualifikation auf einem bestimmten Sachgebiet
  • Gerichte beauftragen bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige
  • hohes Ansehen und großes Vertrauen bei Justiz, Verwaltung und Wirtschaft
  • Listung in einem bundesweiten, öffentlichen Verzeichnis www.ssv.ihk.mom

Überprüfung der besonderen Sachkunde

Die IHK überprüft - ggf. durch Einschaltung geeigneter Fachleute - die eingereichten Unterlagen.
Die besondere Sachkunde ist grundsätzlich in einer Prüfung durch hierfür besonders eingerichtete unabhängige Fachausschüsse, die mit Fachleuten des entsprechenden Fachgebiets besetzt sind, nachzuweisen.
Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Bewerber grundsätzlich schriftlich in Form eines Bescheids, auf Wunsch auch in einem Gespräch, bekanntgegeben.
Ein ehrenamtlicher Sachverständigenausschuss unterstützt die IHK bei:
  • der Prüfung der persönlichen Eignung von Bewerbern
  • der Behandlung von Beschwerden gegen Sachverständige
  • Die Empfehlungen des Ausschusses fließen in die Entscheidung der IHK ein.
Zusätzlich unterstützt die IHK Sachverständige durch:
  • Fortbildungen und Seminare
  • Erfahrungsaustausch
  • Fachliteratur
  • Beratung
  • Unterstützung bei der öffentlichen Sichtbarkeit durch Verzeichnisse und Informationsangebote
  • Benennung geeigneter Sachverständiger auf Anfrage

Gebühren und Auslagen

Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger bei der Industrie- und Handelskammer zu Rostock fallen derzeit folgende Kosten an:
  • 700 € für die Bearbeitung des Antrags
  • 470 € für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • zusätzlich sind besondere Auslagen zu erstatten, insbesondere für die Prüfung durch Fachausschüsse
  • die Kosten für die Fachausschüsse liegen in der Regel bei ca. 1.500–2.500 €

Allgemeines zum Sachverständigenwesen

Die Sachverständigenordnung

Die IHK Rostock hat eine Sachverständigenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 315 KB) auf Grundlage der DIHK-Mustersatzung beschlossen.
Sie regelt:
  • Pflichten gegenüber Auftraggebern und IHK
  • Verhaltensanforderungen
  • Rechte und geschäftliche Freiheiten
Die IHK überwacht die Einhaltung der Sachverständigenordnung (Aufsichtspflicht). Bei Verstößen drohen
  • Abmahnung
  • Auflagen
  • Widerruf der öffentlichen Bestellung
Typische Verstöße:
  • unlautere Werbung
  • Missbrauch von Sachverständigenstempeln
  • Verstöße gegen die Pflichten zur gewissenhaften Gutachtenerstellung

Das Sachverständigenverzeichnis

Die IHK führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Die IHK benennt auf Anfrage geeignete Sachverständige an:
  • Gerichte
  • Behörden
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Institut für Sachverständigenwesen e.V. (lfS)

Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) hat folgende Aufgaben:
  • Fachinformationen und Broschüren
  • Forschung zum Sachverständigenwesen
  • Durchführung von Sachkundeprüfungen
  • Erarbeitung von Bestellungsvoraussetzungen
Außerdem zertifiziert das IfS Sachverständige nach europäischen Standards in folgenden anerkannten Bereichen:
  • Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Kraftfahrzeugschäden und Fahrzeugbewertung
  • Altautoverwertung
Öffentlich bestellte Sachverständige können in diesen Bereichen ohne zusätzliche Sachkundeprüfung zertifiziert werden. Die Anforderungen der Zertifizierung und der öffentlichen Bestellung wurden weitgehend angeglichen.

Datenschutz

Die IHK und die von ihr eingeschalteten Ausschüsse und Gremien unterliegen der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht. Persönliche Daten, sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und alle vorgelegten Unterlagen werden nur im Rahmen des Antragsverfahrens und zur Entscheidungsfindung benutzt und nicht unbefugt weitergegeben.

Aktuelle Kampagne

Derzeit wirbt die IHK zu Rostock auf mehreren Kanälen um Sachverständige - unter anderem im Rostocker Stadtgebiet auf Litfaßsäulen und auf Social Media.

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