Gebühren für hoheitliche Aufgaben

Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die IHK, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif. Der Gebührentarif ist Bestandteil der Gebührenordnung. Hier finden Sie Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK zu Rostock.

Die Vollversammlung der IHK Rostock hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 1998 gemäß § 3 Abs. 6 und 7 und § 4 Satz 2 Ziff. 2 des IHKG folgende Gebührenordnung beschlossen:

nicht barrierefrei, PDF-Datei (51 KB)

Anlage zur Gebührenordnung der IHK zu Rostock.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (521 KB)