Öffentliches Auftragswesen

Vergabebeschleunigungsgesetz tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft

Das Vergabebeschleunigungsgesetz bringt spürbare Änderungen für die öffentliche Beschaffung. Es soll Verfahren beschleunigen, Bürokratie reduzieren und digitale Abläufe stärken. Für Unternehmen können sich dadurch neue Chancen ergeben, insbesondere bei kleineren Beschaffungen, innovativen Angeboten und mittelstandsfreundlicheren Anforderungen.

Direktaufträge bis 50.000 Euro im Bundesbereich

Bundesbehörden dürfen künftig Leistungen bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben – ohne formelles Vergabeverfahren.
Für Unternehmen kann dies Chancen eröffnen, insbesondere bei kleineren Beschaffungen. Zugleich ist zu beachten: Direktaufträge sind keine klassischen Vergabeverfahren. Unternehmen sollten daher ihre Sichtbarkeit bei öffentlichen Auftraggebern stärken und sich frühzeitig als zuverlässige Anbieter positionieren.
Wichtig ist außerdem: Die neue Wertgrenze gilt nicht automatisch für sämtliche Landes- und Kommunalvergaben. Dort bleiben die jeweils einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben maßgeblich. Für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern lohnt daher weiterhin ein genauer Blick in die konkrete Ausschreibung beziehungsweise in die jeweils anwendbaren Vergaberegeln.

Mehr Chancen für Mittelstand und Start-ups

Das Gesetz enthält mehrere Regelungen, die KMU sowie Start-ups den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern sollen. Dies betrifft unter anderem bislang hohe formale Anforderungen, an denen sie bislang gescheitert sind, wie Eignungskriterien, Nachweisanforderungen, Zahlungsmodalitäten und Nebenangebote.

Mehr Digitalisierung und schnellere Nachprüfungsverfahren

Das Gesetz stärkt zudem die Digitalisierung von Vergabe- und Nachprüfungsverfahren. Verfahren sollen stärker elektronisch geführt werden, unter anderem bei Akteneinsicht, Aktenübermittlung und Verhandlungen. Auch Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern sollen beschleunigt werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Elektronische Vergabeprozesse werden weiter an Bedeutung gewinnen. Wer sich regelmäßig an Ausschreibungen beteiligt, sollte sicherstellen, dass interne Abläufe, digitale Signaturen, Registrierungen auf Vergabeplattformen und Zuständigkeiten im Unternehmen klar organisiert sind.
Eine umstrittene Änderung betrifft den Rechtsschutz. Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer soll entfallen. Das kann Verfahren beschleunigen, bedeutet für Unternehmen aber zugleich, dass vergaberechtliche Rügen und Nachprüfungsanträge noch sorgfältiger und frühzeitiger vorbereitet werden müssen.

Das bedeutet die Reform für die Praxis

Unternehmen, die öffentliche Aufträge gewinnen möchten, sollten die Reform zum Anlass nehmen, ihre Vergabestrategie zu überprüfen:
Sie sollten Vergabeplattformen regelmäßig beobachten, ihre Unternehmensprofile und Referenzen aktuell halten und prüfen, welche öffentlichen Auftraggeber für Direktaufträge oder kleinere Beschaffungen in Betracht kommen. Sinnvoll ist außerdem, Standardunterlagen wie Eigenerklärungen, Nachweise, Versicherungsbestätigungen und Referenzlisten griffbereit zu halten.
Bei größeren Ausschreibungen bleibt wichtig, Vergabeunterlagen frühzeitig zu prüfen, unklare Anforderungen rechtzeitig zu hinterfragen und mögliche Vergabefehler fristgerecht zu rügen. Gerade durch die geplante Beschleunigung der Verfahren gewinnt eine sorgfältige interne Organisation weiter an Bedeutung.

EU-Schwellenwerte seit 2026 für öffentliche Aufträge

Im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte (Europaweite Bau- und Auftragsvergabeverfahren) für die Geltung des EU-Vergaberechts an. Für die nächsten zwei Jahre wurden die Schwellenwerte wieder gesenkt.
Seit 2026 gelten folgende Schwellenwerte:
  • Bauaufträge (alle Bereiche): EUR 5.404.000 (bisher EUR 5.538.000)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb des Sektorenbereichs: EUR 216.000 (bisher EUR 221.000)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden: EUR 140.000 (bisher EUR 143.000)
  • Konzessionen (alle Bereiche): EUR 5.404.000 (bisher EUR 5.538.000)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit: EUR 432.000 (bisher EUR 443.000)
  • Bei den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen bleibt es bei der Wertgrenze von EUR 750.000.
Bei allen Schwellenwertbeträgen handelt es sich um Nettowerte ohne Umsatzsteuer.
Weitere Information und Beratung zu Vergabefragen erhalten Sie von der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. (ABST), einer gemeinsamen Einrichtung der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.
Informationen sind auch abrufbar auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ihr Ansprechpartner:
Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Geschäftsführer Lars Wiedemann
0385 61738117
wiedemann@abst-mv.de

Neue Verordnung zu Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen

Am 30. Mai 2025 wurde die Verordnung über die Mindestarbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (MinArbV M-V) bekannt gemacht. Sie konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und legt verbindliche arbeitsrechtliche Mindeststandards für öffentliche Aufträge fest. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber sind ab sofort zur Beachtung dieser Vorgaben verpflichtet.
Demnach gilt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in nachfolgenden Branchen ab sofort der verbindliche Mindestlohn von 13,98 € brutto pro Stunde.

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Die Auftragsberatungsstelle (ABST) Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist eine gemeinsame Dienstleistungseinrichtung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommerns.
Die ABST berät und informiert kostenfrei Unternehmen auf dem Gebiet des Öffentlichen Auftragswesens (Marktzugangshilfe). Gleichzeitig ist sie Ansprechpartner für alle Beschaffungsstellen des Bundes, der Länder und der Kommunen für Fragen um das nationale und internationale öffentliche Auftragswesen.
Die ABST bietet Unterstützung bei:
  • der Erkundung des öffentlichen Marktes
  • der Teilnahme an Ausschreibungen
  • der vergaberechtskonformen Ausschreibung
  • der Suche nach geeigneten Bietern und Bewerbern
Auftragswesen Aktuell
Informationen zum öffentlichen Auftragswesen werden regelmäßig auf der Internetseite der ABST veröffentlicht. Sie erhalten einen Überblick über bundesweit relevante Themen und Wissenswertes zum Öffentlichen Auftragswesen, Seminare sowie Veranstaltungen der ABST: