Geschäftsaufgabe - Checkliste

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit freiwillig aufgeben möchten oder zur Aufgabe Ihrer Geschäftstätigkeit gezwungen sind, sollten Sie trotz der schwierigen Situation bei der Auflösung strukturiert und nach Plan vorgehen und ggf. Beratung in Anspruch nehmen.
Erstellen Sie dazu rechtzeitig eine Liste aller bestehenden Verträge mit Kündigungsfristen. Halten Sie die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ein. Beachten Sie die vorgeschriebene oder vereinbarte Form (z. B. schriftlich, per Einschreiben).

Steuerliche Aspekte der Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe hat vielfältige steuerliche Folgen.

Gewinnermittlung

Haben Sie bisher Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, so erfolgt mit der Betriebsaufgabe ein Wechsel zur Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs.1 EStG (Betriebsvermögensvergleich). Neben dem laufenden Gewinn muss auch der Aufgabegewinn versteuert werden. Dieser entspricht dabei grundsätzlich der Summe der stillen Reserven. Diese entstehen dadurch, dass der Verkaufserlös eines Wirtschaftsgutes durchaus höher sein kann, als der Wert, mit dem es in der Bilanz bewertet ist (auf Grund steuerlicher Abschreibungen).
Haben Sie bereits das 55. Lebensjahr vollendet oder sind sie dauernd berufsunfähig, steht Ihnen aber ein Freibetrag in Höhe von 45.000 € auf den Aufgabegewinn zu (bei Einzelunternehmen).

Umsatzsteuer

Unabhängig davon, ob die Wirtschaftsgüter veräußert oder in Ihr Privatvermögen übernommen werden, unterliegen diese Vorgänge der Umsatzsteuer.
Werden die wesentlichen Grundlagen des Betriebes aber an einen anderen Unternehmer für dessen Betrieb übertragen, führt dies zu einer steuerlich begünstigten Geschäftsveräußerung ohne Umsatzsteuer.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer unterliegt nur der laufende Gewinn der Besteuerung. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften endet die Gewerbesteuerpflicht mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes. Eine Kapitalgesellschaft gilt jedoch solange sie noch im Handelsregister eingetragen ist als Gewerbebetrieb. Damit unterliegt bei dieser auch jeder Veräußerungsgewinn oder Betriebsaufgabegewinn der Gewerbesteuer.

Verlustrechnung

Ergibt sich bei der Aufgabe des Betriebs ein Verlust, können Sie diesen Verlust mit dem laufenden Gewinn ausgleichen (horizontaler Verlustausgleich) oder/und mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich) nach den allgemeinen Grundsätzen verrechnen.
Entsteht im Jahr der Aufgabe ein Veräußerungsgewinn, während für den laufenden Betrieb ein Verlust anfällt, wird nur der um den Freibetrag (s.o.) gekürzte Veräußerungsgewinn mit dem laufenden Ergebnis verrechnet.

Beratung und Unterstützung

Für Fragen rund um die Betriebsaufgabe steht Ihnen Ihre IHK als erste Anlaufstelle natürlich gern zur Verfügung.
Bei komplexeren Fragestellungen benötigen Sie aber professionelle Beratung.
Insgesamt ist es ratsam, bei der Betriebsaufgabe einen Steuerberater zu konsultieren, der Ihnen bei den anstehenden finanziellen Angelegenheiten hilft und Sie unterstützt. Nicht zuletzt aufgrund der komplexen Errechnung des Aufgabegewinns, ist es angezeigt, diesen aufzusuchen.

Checkliste

Anlaufstellen Was? erledigt
Mitarbeiter Kündigung der Arbeitsverträge unter Einhaltung der Kündigungsfristen
Auszubildende Wenn Sie ausbilden, wenden Sie sich bitte zuerst an die Ausbildungsberater der IHK
Geschäftspartner, Lieferanten Information der Lieferanten durch Anschreiben, ggf. Regelung der Zahlung bestehender Verbindlichkeiten, Liefer- oder Rahmenverträge kündigen
Franchisegeber Vertrag abwickeln/kündigen
Kunden Informieren, Gutscheine einlösen
ACHTUNG: Gewährleistungsverpflichtungen sind von der Geschäftsaufgabe nicht betroffen! Sie haften für ausgeführte Arbeiten/Lieferungen etc. bis Fristablauf.
Betriebs- und Geschäftsausstattung Verkauf/Entsorgung der Betriebs- und Geschäftsausstattung (Mobiliar/ Maschinen/Fahrzeuge)
Warenbestand evtl. Räumungsverkauf durchführen
Gewerbeamt Gewerbeabmeldung
Steuerberater Kündigung des Buchführungsvertrages, steuerliche Folgen der Betriebsaufgabe klären
Banken/Sparkassen Geschäftskonto auflösen
Kreditkartenverträge/ Daueraufträge kündigen
Einzugsermächtigungen widerrufen Darlehensverträge prüfen und Gespräche mit der Hausbank zur Regulierung bzw. Ablösung führen
Handelsregister Falls der Betrieb als Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen Sie das Erlöschen der Firma in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar anmelden. Beachte: Regelungen bei bestimmten Rechtsformen
Erlaubnisbehörden/ Registerstellen (z. B. IHK) Falls Sie für Ihre gewerbliche Tätigkeit eine Erlaubnis (z. B. Erlaubnis gem. §§ 34a, 34c, 34d, 34f und 34i GewO oder § 32 KWG) bzw. eine Registereintragung benötigten, sind die zuständigen Erlaubnis- und Registerbehörden zu informieren
Finanzamt Mitteilung der Betriebsschließung in Absprache mit dem Steuerberater, Erstellung Abschlussbilanz
Gewerberäume Kündigung des Miet-/Pachtvertrages
Mietobjekte bzw. -geräte Vertrag kündigen
Krankenkasse Betriebsaufgabe bei der Krankenkasse anzeigen - diese leitet die Meldung automatisch an die Rentenversicherungsträger weiter
persönliche Krankenversicherung Mitteilung an die Krankenversicherung
persönliche Rentenversicherung Mitteilung an die zuständige Versicherung/Versicherungsanstalt
Bei geplanter Inanspruchnahme von Altersrente, diese rechtzeitig beantragen! (spätestens 3 Monate vorher)
Berufsgenossenschaft Mitteilung der Betriebsschließung (innerhalb von 2 Wochen danach)
persönliche Unfallversicherung prüfen, ob über die Berufsgenossenschaft eine Versicherung besteht, wenn ja, Mitteilung der
Betriebsschließung
Betriebsversicherungen, wie Feuer-/ Sturm-/ Betriebs-unterbrechungsversicherung Mitteilung der Betriebsschließung, ggf. Kündigung der Versicherungsverträge
Betriebshaftpflicht-Rechtsschutzversicherung Teilen Sie der Versicherung unbedingt den Grund der Kündigung mit und bitten um eine Nachversicherung für einen gewissen Zeitraum, falls die Gefahr besteht, dass nach Betriebsschließung noch ein Haftungsfall eintritt
Agentur für Arbeit Mitteilung der Betriebsschließung ggf. arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden
Versorgungsunternehmen Abmeldung/Kündigung beim Versorgungsunternehmen von Strom, Gas, Wasser
Entsorgungsunternehmen Abmeldung/Kündigung der Abfallbeseitigung
Firmenkraftfahrzeuge Abmeldung oder Ummeldung bei Zulassungsstelle, Finanzamt, Versicherung
Telefonanbieter/Internet Kündigung der Betriebsanschlüsse Telefon, Internet, evtl. Kündigung des Providervertrages etc.
Telefonbuchverlag/Werbeagentur Einträge im Telefonbuch, Branchenbüchern und sonstige Werbemaßnahmen kündigen bzw. löschen lassen
Internetpräsenz/Social Media Accounts Website und Accounts abmelden, ggf. Google Business Profil löschen u. ä.
Deutsche Post Abmeldung, evtl. Nachsendeantrag stellen
Leasingverträge Mitteilung der Betriebsschließung, ggf. Kündigung der Verträge
Wartungsverträge Wartungsverträge kündigen
Rundfunkbeitrag/GEMA Mitteilung der Betriebsschließung/ Abmeldung
Sonstige Verträge Mitteilung der Schließung, ggf. Kündigung der Verträge, z. B. Zeitschriftenabo, Mitgliedschaften
Geschäftsunterlagen Aufbewahrung der Geschäfts-/Steuerunterlagen organisieren Aufbewahrungsfristen beachten

Unser Dank gilt der IHK Chemnitz für die grundlegende Bereitstellung der Inhalte.