Fachkräftesicherung

Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Zulassung zum beruflichen Feststellungsverfahren (Validierung) zu stellen. Die Antragstellung erfolgt digital bei Ihrer zuständigen IHK.

Der Ablauf des Verfahrens

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Wichtige Hinweise

  • Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der Industrie- und Handelskammern. Die Gebühren variieren je nach Verfahrensaufwand in den Berufsbildern und sind in den Gebührenordnungen der IHK Flensburg und der IHK zu Lübeck festgelegt.
  • Die Gebühren werden getrennt in zwei Schritten erhoben:
  1. Gebühr für die Zulassung zum Verfahren („Antragsgebühr“ unter anderem für Antragstellung, Prüfung und Auswertung der Antragsunterlagen):
    Diese 1. Gebühr wird erhoben, nachdem Sie Ihren Antrag digital eingereicht haben.
  2. Gebühr für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit („Bewertungsgebühr“ unter anderem für die Aufgabenerstellung und die Bewertung durch die Experten):
    Diese 2. Gebühr wird nur dann erhoben, wenn Sie auch zum Verfahren zugelassen werden.
    Ihre IHK informiert Sie gerne vor der Antragstellung im Detail über die Gebühren in Ihrem Verfahren.
  • Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren stellen, dann müssen Sie einen Referenzberuf angeben. Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem Ihre berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll. Die Validierung wird in allen dualen Ausbildungsberufen angeboten, deren Zuständigkeit bei der IHK liegt.
  • Das gesamte Verfahren wird auf Deutsch durchgeführt, daher sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf.
  • Sie können einen Antrag auf überwiegende oder vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit stellen.
  • Menschen mit Behinderung können auch einen Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit stellen.
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Welche Dokumente werden benötigt?

Sie benötigen folgende Dokumente, die als pdf-Dateien bei der Antragstellung hochgeladen werden müssen:
Erforderlich:
  • Kopie eines Identitätsnachweises (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
  • Kopie eines Wohnsitznachweises (zum Beispiel Personalausweis, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung)
  • Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (zum Beispiel aktueller, ausführlicher Lebenslauf oder Tabelle: Übersicht Berufserfahrung (PDF-Datei · 118 KB) mit Nachweisen (zum Beispiel aussagekräftige Arbeitszeugnisse in Kopie)
  • Festlegung der Berufsbildpositionen des Referenzberufes, die validiert werden sollen
Optional:
  • Ausbildungszeiten können anteilig als Berufserfahrung bei der Zulassung berücksichtigt werden. Fügen Sie hierzu bitte einen Nachweis über die absolvierte Ausbildung oder eine Kopie des Bescheids über das Nichtbestehen der Ausbildungsprüfung bei.
  • Nachweise über den Erwerb weiterer beruflicher Handlungsfähigkeit im Referenzberuf (zum Beispiel Zertifikate über relevante, fachliche Weiterbildungen in Kopie und Tabelle: Übersicht Weiterbildungen (PDF-Datei · 93 KB))
Zusätzlich bei Menschen mit Behinderung nach §2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX:
  • Menschen mit Behinderung können bei Bedarf einen Antrag auf Nachteilsausgleich (PDF-Datei · 156 KB) stellen.
  • Erforderlich:
    Nachweis der Behinderung und ein aktuelles fachärztliches Attest
  • Wenn eine Verfahrensbegleitung beantragt wird:
    Nachweis, dass diese Person mit den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Qualifizierung vertraut ist (zum Beispiel durch das Zertifikat einer rehabilitationsspezifischen Zusatzausbildung)
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern erstellt werden.
Wenn wir weitere Nachweise von Ihnen benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Antragstellung

Sie haben alle Dokumente vorbereitet und als pdf-Dateien vorliegen?
Dann können Sie jetzt Ihren Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren bei Ihrer zuständigen IHK einreichen.

IHK Flensburg

IHK zu Kiel

Für die IHK Kiel übernimmt die HK Hamburg die Organisation und Durchführung der Validierungsverfahren. Die Erstberatung zum Validierungsverfahren erfolgt durch die IHK Kiel.

IHK zu Lübeck

Berufsbildpositionen der Referenzberufe zum Download (wird laufend ergänzt)