Außenwirtschaftliche Bescheinigungen
Carnets A.T.A./C.P.D.
Das Carnet A.T.A./C.P.D.
Wer Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, muss normalerweise beim ausländischen Zoll eine Zollkaution in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegen. Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet erleichtert die vorübergehende Einfuhr im Ausland – ohne Hinterlegung einer Zollkaution.
Frei übersetzt heißt "Carnet A.T.A." Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren. Das “Carnet C.P.D.” ist speziell für die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Taiwan.
Das Carnet-System wird derzeit in rund 80 Ländern/Zollgebieten eingesetzt und Carnets werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Das Carnet-System wird derzeit in rund 80 Ländern/Zollgebieten eingesetzt und Carnets werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Anwendungsbereiche und Gültigkeitsdauer
Grundsätzlich gilt, dass vom Carnet-Übereinkommen nur Waren, die unverändert wieder eingeführt werden (daher keine Verbrauchsgüter), erfasst werden.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche sind:
- Messe- und Ausstellungsgüter
Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Dazu zählen auch Standardausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters. - Warenmuster
Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. - Berufsausrüstung
Ausrüstungen, die für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen usw. benötigt werden.
Nicht alle am Carnet-Verfahren teilnehmenden Länder (Anwenderstaaten) erkennen Carnets für sämtliche Verwendungszwecke (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut, Warenmuster) an. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartner.
Die Gültigkeit eines Carnet ATA beträgt grundsätzlich ein Jahr. Jedoch sind gegebenenfalls vom Zielland festgesetzte Wiederausfuhrfristen einzuhalten. In vielen Ländern kann vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist eine Verlängerung beim jeweiligen Zollamt beantragt werden.
Schritt 1: Beantragung (digital per eCarnet)
Das eCarnet (auch e-ata genannt) ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD.
Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten:
- Nutzerkonto einrichten (nur für Neukunden)
- Kontaktieren Sie Ihren IHK-Ansprechpartner per Mail. In dieser E-Mail benennen Sie uns mindestens einen Carnet-Administrator (PDF-Datei · 473 KB). Der Carnet-Administrator ist erster Ansprechpartner für die IHK und verwaltet die Nutzer für das Unternehmen. Dieses gilt nur für den Kieler und Lübecker Kammerbezirk.
- Melden Sie sich
- als Mitgliedsunternehmen aus dem Flensburger Kammerbezirk an mit Klick auf "Antrag für Benutzerkonto" unter: eCarnet-Portal.
- als Mitgliedsunternehmen aus dem Kieler oder Lübecker Kammerbezirk an mit Klick auf "Antrag für Benutzerkonto” unter: eCarnet-Portal.
- Nach Abschluss der Registrierung schalten wir Sie frei. Anschließend können weitere Nutzer angelegt werden. Nutzen Sie hierzu gern die Kurz-Anleitung.
- Carnet-Antrag einreichen
- Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen.
- Loggen Sie sich hierfür
- als Mitgliedsunternehmen aus dem Flensburger Kammerbezirk im eCarnet-Portal ein und drücken Sie den Button "Neues ATA Carnet" in der Werkzeugliste.
- als Mitgliedsunternehmen aus dem Kieler oder Lübecker Kammerbezirk im eCarnet-Portal ein und drücken Sie den Button "Neues ATA Carnet" in der Werkzeugliste.
- Sie benötigen keine spezifische Hard- oder Software.
- Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
- Nach Ihrer digitalen Antragstellung prüft Ihre ihk.momn Antrag und erstellt das Carnet.
Schritt 2: Vorbereitung und Verwendung
Ab dem 01. Juni 2026 erhalten Sie grundsätzlich mit jedem Carnet-Antrag das Carnet ATA als Papier-Carnet und als volldigitales Carnet (dCarnet).
- Schweiz, Norwegen und Großbritannien: Für diese Zielländer ist zwingend das volldigitale Carnet (dCarnet) zu nutzen. Das Papier-Carnet dient bei diesen Ländern als Backup und wird insbesondere von deutschen Zollstellen parallel abgewickelt.
- Für andere Zielländer gilt, dass die Abwicklung zunächst weiterhin über das Papier-Carnet erfolgt. Ergänzend empfehlen wir die Eröffnung eines volldigitalen Carnets, um eine umfassende Nutzbarkeit in allen Ländern sicherzustellen.
Es liegt in der Verantwortung des Carnet-Inhabers, das Carnet in der richtigen Form eröffnen zu lassen. Soweit lediglich ein Papier-Carnet eröffnet wird, kann die zollrechtliche Abwicklung in den Ländern Schweiz, Norwegen und Großbritannien abgelehnt werden. Eine nachträgliche digitale Eröffnung eines Papier-Carnets ist nicht möglich.
- Nutzung des Papier-Carnets
- Wir senden das Papier-Carnet an die von Ihnen anzugebende Adresse per Einschreiben oder Kurier-Dienstleister (nach Absprache) und informieren Sie über den Versand. Alternativ können Sie auch eine Abholung in Ihrer IHK organisieren.
- Bevor Sie bei dem für Sie zuständigen Ausfuhrzollamt (=Binnenzollamt) die Nämlichkeitssicherung vornehmen lassen können, unterschreiben Sie bitte das grüne Hauptblatt in Feld J.
- Nutzung des volldigitalen Carnets
- Bevor Sie bei dem für Sie zuständigen Ausfuhrzollamt (=Binnenzollamt) die Nämlichkeitssicherung vornehmen lassen, sind folgende Schritte durchzuführen:
- Neue Anwender müssen sich zunächst in der “ATA Carnet App” registrieren, die als Desktop-Version und als mobile App (iOS/Android) zur Verfügung steht. Nach erfolgter Registrierung können die Zugangsdaten sowohl für die App als auch die Desktop-Version genutzt werden.
- Carnet-Daten aus dem Antragsportal in die “ATA Carnet App” importieren
- Nach der Ausstellung des Carnet durch die IHK erscheint im Antragsportal (unter Versandarten) eine eCarnet ID und ein eCarnet Pin-Code. Diese geben Sie in die “ATA Carnet App” ein, um das Carnet digital in der Anwendung verfügbar zu machen (download).
Hinweis: Wer ID und PIN besitzt, hat den vollen Zugriff auf die Carnet Daten und kann Reisen generieren. Wir empfehlen diese nicht leichtfertig an Dritte weiterzugeben. - Erklärvideo für die App / Erklärvideo für die Destop-Version
- Nach der Ausstellung des Carnet durch die IHK erscheint im Antragsportal (unter Versandarten) eine eCarnet ID und ein eCarnet Pin-Code. Diese geben Sie in die “ATA Carnet App” ein, um das Carnet digital in der Anwendung verfügbar zu machen (download).
- QR-Codes (Voucher) für den Zoll erstellen
- Bevor die Nämlichkeitssicherung beim Zoll durchgeführt und damit die Reise beginnen kann, müssen Sie über die “ATA Carnet App” die QR-Codes (Vouchers) für die Zollstellen erstellen: Für die Hinreise (z.B. DE – CH) und später für die Rückreise (z.B. CH – DE). Es empfiehlt es sich, die Rückreise erst dann vorzubereiten, wenn Ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.
- Erklärvideo für die App / Erklärvideo für die Destop-Version
- QR-Codes (Voucher) teilen, soweit Dritte reisen
- Über die App können Sie die QR-Codes (Voucher) per Messenger-Dienst/Mail weiterleiten. Über die Desktop-Version müssen Sie den jeweiligen Kontakt erst anlegen. Dann können Sie die QR-Codes (Voucher) an den Kontakt senden. Es wird eine Mail mit Links zu den geteilten QR-Codes (Voucher) gesendet.
- Erklärvideo für die App / Erklärvideo für die Destop-Version
- Nämlichkeitssicherung beim Ausfuhrzollamt (=Binnenzollamt)
- Zeigen Sie den QR-Code für die Validation bei dem für Sie zuständigen Ausfuhrzollamt (=Binnenzollamt) vor.
- Zeigen Sie den QR-Code für die Validation bei dem für Sie zuständigen Ausfuhrzollamt (=Binnenzollamt) vor.
- Während der Reise:
- Zeigen Sie die QR-Codes nun bei den jeweiligen Zollstellen vor.
- In welchem Land der jeweilige QR-Code vorgezeigt wird, steht oben rechts oberhalb des QR-Codes.
- Weitere Infos zum volldigitalen Carnet erhalten Sie unter: Carnet: Der digitale Reisepass für Waren
- Während und nach der Reise
- Beim Weg durch die Zollstellen nicht nur durchwinken lassen, sondern auf die Abfertigung des Carnets bestehen.
- Fristen: Bei jeder Ein- und Ausfuhrzollabfertigung die Zollvermerke im Carnet kontrollieren, vor allem prüfen, ob Fristen für die Wiederausfuhr oder Wiedergestellung gesetzt wurden und ob diese ausreichen.
- Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen!
- Änderungen im Carnet: Ohne Mitwirkung beziehungsweise Zustimmung der Kammer können keine Änderungen in einem Papier-Carnet vorgenommen werden. Beim volldigitalen Carnet sind Änderungen nach der Carnet-Ausstellung aktuell nicht möglich.
- Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter ist - unabhängig vom Prinzip der vorübergehenden Ausfuhr mit Carnet - eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.
- Bei Rückkehr in die Heimat lassen Sie sich im Carnet bitte die Wiedereinfuhr von einer EU-Grenzzollstelle oder der für Sie zuständigen deutschen Zollstelle bestätigen.
- Bei einen geplanten Verkauf der Carnet-Ware im Ausland: Bitte besprechen Sie ein solches Vorhaben vorab mit Ihren IHK-Ansprechpartner.
- Verlust des Carnets: Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen umgehend mit Ihrem IHK-Ansprechpartner.
Die IHK-Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Carnet-Verfahren zur Verfügung. Nehmen Sie diese Informationsmöglichkeiten gerne in Anspruch.
Schritt 3: Rückgabe des Carnets
- Sobald die Waren in die EU wieder eingeführt wurden und keine weiteren Reisen geplant sind, senden Sie das Papier-Carnet bitte innerhalb der Gültigkeitsdauer per Einschreiben an Ihre IHK zurück. Sie erhalten eine Rückgabebestätigung.
- Rückgabe des digitalen Carnets (dCarnet): Geben Sie uns per Antragsportal / Chat eine Info, sofern das Carnet nicht mehr benötigt wird und geschlossen werden kann.
Kosten
- IHK-Ausstellungsgebühr in Schleswig-Holstein:
- Kammerbezirk Flensburg: 75 Euro für IHK-Mitglieder, 130 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand Januar 2024)
- Kammerbezirk Kiel und Lübeck: 95 Euro für IHK-Mitglieder, 130 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand Januar 2024)
- ICC-Entgelt: 12 Euro zuzüglich USt. pro Carnet.
- Versandkosten: abhängig von der Versandart
- Versicherungsentgelt Allianz Trade (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland):
| Warenwert | Versicherungsentgelt |
|---|---|
|
bis 9.999,99 Euro
|
46 Euro
|
|
10.000 bis 24.999,99 Euro
|
79 Euro
|
|
25.000 bis 49.999,99 Euro
|
138 Euro
|
|
50.000 bis 149.999,99 Euro
|
250 Euro
|
|
150.000 bis 299.999,99 Euro
|
455 Euro
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|
300.000 bis 499.999,99 Euro
|
750 Euro
|
|
für jede weiteren 500.000 Euro
|
500 Euro
|
Anwenderstaaten Carnet A.T.A./C.P.D.
Alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sind Vertragsstaaten des Carnet-ATA-Verfahrens. Wegen Wegfall der Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten sind hier auch keine Carnets erforderlich.
Viele Länder akzeptieren für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Ausstellungs- und Messewaren sowie Warenmustern das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA (beziehungsweise Carnet CPD für Taiwan). Die Übersicht zeigt, in welchen Ländern und für welche Zwecke das Carnet ATA nutzbar ist.
| Land (ISO-Code) | Transitblätter | Sprache | Messegut | Waren-muster | Berufs-ausrüstung |
|---|---|---|---|---|---|
| Albanien (AL) | - | E | X | X | X |
| Algerien (DZ) | - | F, arabisch | X | X*) | X |
| Andorra (AD) | - | E, F, S | X | X | X |
| Australien (AU) | - | E | X*) | X*) | X*) keine Kfz |
| Königreich Bahrain (BH) | - | E | X*) | - | - |
| Belarus (BY) ausgesetzt |
- | E, L, russisch HS-Position 6-stellig |
X*) | X*) | X*) |
| Bosnien-Herzegowina (BA) | - | E, L, kroatisch, serbisch | X | X | X |
| Brasilien (BR) Beendigung am 31.12.2021 |
- | E, L | X*) | - | X*) |
| Chile (CL) | - | E, L | X keine Kfz |
X keine Kfz |
X keine Kfz |
| VR China (CN) | 4 Blätter (2 Paar) | E, L | X*) kurze WA-Frist bei Kfz |
X*) | X*) |
| Côte d´Ivoire (CI) | - | F | X | X | X |
| Französische Departements (fr. Zollgebiet) (FR) | empfohlen 4 Blätter | F | X | X | X |
| Gibraltar (GI) | 4 Blätter (2 Paar) | E, S | X | X | X |
| Großbritannien (GB) | - | E | X | X | X |
| Hongkonk (HK) | 4 Blätter (2 Paar) | E | X | - | X |
| Indien (IN) | empfohlen 4 Blätter | E | X*) | X | X |
| Indonesien (ID) | - | E, L | X | - | X |
| Iran (IR) ausgesetzt – vorübergehende Einfuhr ohne Carnet möglich |
- | E, arabisch (Farsi) | X*) | X*) | X*) |
| Island (IS) | - | E, L, dänisch, norwegisch, schwedisch | X | X | X |
| Israel (IL) | - | D, E, F, L, arabisch | X*) | X*) | X*) |
| Japan (JP) | - | E, L | X | X | X |
| Kanada (CA) | - | E, F | X*) | X | X*) |
| Kanararen, Ceuta, Melilla (Spanisches Zollgebiet) (ES) | empfohlen 4 Blätter | D, E, F, portugisisch | X | X | X |
| Kasachstan (KZ) | - | E, L, russisch oder kasachisch | X*) | X*) | X*) |
| Katar (QA) | - | E, arabisch | X*) | - | - |
| Republik Korea (KR) (inoffiziell: Südkorea) |
empfohlen 4 Blätter | E, L | X | X | X |
| Libanon (LB) | - | E, arabisch | X | - | X |
| Macau (MO) | - | E, chinesisch | X | X*) | X*) |
| Madagaskar (MG) | - | F | X | X | X |
| Malaysia (MY) | - | E, L | X | X | X |
| Marokko (MA) | - | E, F | X | X*) | X*) |
| Mauritius (MU) | - | E, F | X | - | X |
| Mexiko (MX) | - | E, L | X*) | X*) | X*) |
| Moldawien (MD) | - | E, F, L, russisch | X | X | X |
| Mongolei (MN) | - | E | X | - | X (keine Kfz) |
| Montenegro (ME) | 4 Blätter (2 Paar) | E, F, L | X | X | X |
| Neuseeland (NZ) | - | E, F | X | X | X |
| Nord-Mazedonien (MK) | - | E, L | X | X | X |
| Norwegen (NO) | - | D, E, F, L, dänisch, schwedisch | X | X | X |
| Pakistan (PK) | - | E | X | - | X |
| Peru (PE) | - | E, L | X | - | X |
| Philippinen (PH) | - | E | X | X | X |
| Russland (RU) ausgesetzt |
Minimum 8 Blätter | L, HS-Position 6-stellig | X*) | X*) | X*) |
| Saudi-Arabien (SA) | - | E, L | X | X | X |
| Schweiz (CH) | Messen: 4 Blätter (2 Paar) | D, F, italienisch | X*) | X | X*) |
| Senegal (SN) | - | F | X*) | X*) | X*) |
| Serbien (CS) außer Kosovo/Metohija | 4 Blätter (2 Paar) | D, E, F, L | X | X | X |
| Singapur (SG) | - | E | X*) | X*) | X*) |
| Sri Lanka (LK) | - | E | X | X | X |
| Südafrika (ZA) | empfohlen 4 Blätter | E, afrikaans | X | X*) | X |
| Taiwan (TW) | CPD-Carnet: Pro Reise ein Carnet | E, chinesisch | X | X | X |
| Thailand (TH) | - | E, L | X | X | X |
| Türkiye (TR) | empfohlen 4 Blätter | D, E, F, L | X*) | X*) | X*) |
| Tunesien (TN) | - | F, arabisch | X | - | X |
| Ukraine (UA) ausgesetzt |
- | E, L, russisch | X*) | X*) | X*) |
| USA (US) | - | E | - | X | X |
| Vereinigte Arabische Emirate (AE) | - | E, arabisch | X | - | - |
| Vereinigtes Königreich (GB) | - | E = L | X | X | X |
| Vietnam (VN) | - | E | X | - | - |
Legende:
D = Deutsch, E = Englisch, F = Französisch, L = Landessprache, S = Spanisch
X = Abkommen gilt; - = Abkommen gilt nicht
X*) = Rücksprache IHK
D = Deutsch, E = Englisch, F = Französisch, L = Landessprache, S = Spanisch
X = Abkommen gilt; - = Abkommen gilt nicht
X*) = Rücksprache IHK
Notfallverfahren (analoges Antragsverfahren)
Die analoge Beantragung von Carnets ist weiterhin in Ausnahmefällen möglich. Hierzu benötigen Sie die vorgesehenen Carnet-Formulare. Füllen Sie das Carnet sowie den Antrag auf Ausstellung des Carnets bitte sorgfältig aus.
- Mehr erfahren
Schritt 1: Ausfüllen des Carnet ATA/CPD-Antrages
- Der Carnet-Antragsteller muss den Carnet-Antrag rechtsverbindlich, gegebenenfalls mit Firmenstempel unterschreiben.
- Der Carnet-Administrator muss im Unternehmen sicherstellen, dass ausschließlich autorisierte Mitarbeiter einen Antrag bei der IHK stellen. Der Carnet-Administrator (PDF-Datei · 473 KB) ist per PDF-Formular Ihrer IHK mitzuteilen. Dieses gilt nur für den Kieler und Lübecker Kammerbezirk.
- Für die Erstellung des Carnet-Antrages nutzen Sie bitte nachstehende PDF-Datei.
- Wichtige Druckempfehlung zum Carnet-Antrag:
Der Antrag mit Warenliste ist auf Blanko-Papier zu drucken. Das vorgedruckte Antragsformular aus dem Carnet-Heft benötigen Sie nicht.
Schritt 2: Ausfüllen der Carnet ATA/CPD-Formulare- Die notwendigen Carnet-Formulare erhalten Sie bei Ihrer IHK oder bei Formular-Fachverlagen.
- Handgeschriebene Carnets werden von ausländischen Zollstellen in der Regel abgelehnt.
- Carnet-Beispiel eines ausgefüllten Carnets:
- Zum Ausfüllen der Formulare können Sie nachstehende Ausfüllhilfen nutzen.
- Wichtige Druckempfehlung zu den Carnet-Ausfüllhilfen:
a) Es sind die Carnet-Formulare zu verwenden. Diese werden mit den Carnet-Ausfüllhilfen bedruckt.
b) Ausfüllhilfen bitte downloaden/speichern;
c) Im Adobe Acrobat Reader öffnen - nicht im Browser;
d) Druckeinstellungen vor dem Drucken auf “Seite anpassen -> tatsächliche Größe” einstellen!
Ausfüllhinweise:- Feld A in den Carnetblättern: Hier ist der vollständige Name und die Anschrift des "Carnet-Inhabers" (Antragsteller) einzutragen.
- Feld B in den Carnetblättern: In diesem Feld ist der vollständige Name und die Anschrift des Reisenden beziehungsweise desjenigen, der Carnet und Waren dem ausländischen Zoll vorführt einzutragen. Sollten mehrere oder nicht im vorhinein feststehende Personen in Frage kommen, schreiben Sie in dieses Feld bitte "gemäß Vollmacht" und händigen dem Reisenden beziehungsweise dem Beauftragten sodann eine mit vollständiger Anschrift versehene Vollmacht aus. Hierfür können Sie gern die mehrsprachige Carnet-Vollmacht (PDF-Datei · 674 KB) nutzen.
- Feld C in den Carnetblättern: Hier ist die beabsichtigte Verwendung anzugeben, etwa Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung. Ist das ausgestellte Carnet für eine bestimmte Ausstellung oder Messe vorgesehen, empfiehlt es sich, die genaue Bezeichnung einzusetzen.
- Feld D, E, F in den Carnet-Einlegeblättern: Alle sonstigen vom Carnet-Benutzer abzugebenden Erklärungen in den Carnet-Einlageblättern unter "D, E, F" bitte erst unmittelbar bei den Zollabfertigungen zur Ausfuhr, zur Einfuhr beziehungsweise zur Eröffnung und Erledigung eines Transits abgeben.
- Warenliste - Rückseite ("General List") im Carnet: Die meisten Formular-Seiten im Carnet weisen eine sogenannte "General List" aus. In diesen Warenlisten müssen die Waren mit allen geforderten Angaben eindeutig beschreiben. Die General List ist auch auf die Rückseite des Carnet-Antrages zu drucken (siehe oben). Die Warenlisten müssen auf allen Blättern identisch sein. Verbrauchsgegenstände, wie beispielsweise Kataloge, Prospekte, Geschenke, Give-aways oder ähnliches dürfen nicht eintragen werden. Für eine erweiterte Warenauflistung (Platz reicht nicht aus) sind die nach dem internationalen Carnetabkommen vorgesehenen speziellen Zusatzblätter zu verwenden.
- Unterschriften: Das grüne Carnet-Deckblatt ist in Feld J unten rechts bei "Unterschrift des Inhabers" durch den Carnet-Antragsteller zu unterschreiben.
- Stark umrahmte Felder im Carnet: Die Felder sind für Eintragungen der IHK und der Zollverwaltung vorgesehen. Bitte hier nichts eintragen!
- Einlegeblätter in gelber Farbe: Diese Blätter sind bestimmt für die zollamtlichen Bescheinigungen der Ausfuhr und Wiedereinfuhr in die EU.
- Einlegeblätter in weißer Farbe: Diese Blätter sind bestimmt für die Zollabfertigungen zur vorübergehenden Einfuhr und anschließender Wiederausfuhr im Verwendungsland.
- Einlegeblätter in blauer Farbe: Diese Blätter sind nur in Ausnahmefällen (z.B. Transit durch Drittland) notwendig. Die IHK berät Sie gern, in welchen Fällen Transitblätter sinnvoll oder notwendig sind.
Weitere Informationen
- Carnet-Informationen Zollverwaltung (Link: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Voruebergehende-Verwendung/Carnet-ATA/carnet-ata_node.html)
- Bürgschein Carnet-Verfahren (Link: https://www.allianz-trade.de/content/dam/onemarketing/aztrade/allianz-trade_de/dokumente/carnet-buergschein.pdf)
- Bereinigungsbescheinigung Carnet-Verfahren (Link: https://www.allianz-trade.de/content/dam/onemarketing/aztrade/allianz-trade_de/dokumente/carnet-bescheinigung-zur-bereinigung-mit-warenliste.pdf)
- Carnet-Administrator (PDF-Datei · 474 KB) (Nr. 5878354)
- Vollmacht Carnet ATA für reisende Mitarbeiter / Speditionen (PDF-Datei · 674 KB) (Nr. 3537640)