Außenwirtschaftliche Bescheinigungen

Carnets A.T.A./C.P.D.

Das Carnet A.T.A./C.P.D.

Wer Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, muss normalerweise beim ausländischen Zoll eine Zollkaution in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegen. Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet erleichtert die vorübergehende Einfuhr im Ausland – ohne Hinterlegung einer Zollkaution.
Frei übersetzt heißt "Carnet A.T.A." Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren. Das “Carnet C.P.D.” ist speziell für die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Taiwan.

Das Carnet-System wird derzeit in rund 80 Ländern/Zollgebieten eingesetzt und Carnets werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt.

Anwendungsbereiche und Gültigkeitsdauer

Grundsätzlich gilt, dass vom Carnet-Übereinkommen nur Waren, die unverändert wieder eingeführt werden (daher keine Verbrauchsgüter), erfasst werden.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche sind:
  • Messe- und Ausstellungsgüter
    Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Dazu zählen auch Standardausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
  • Warenmuster
    Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist.
  • Berufsausrüstung
    Ausrüstungen, die für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen usw. benötigt werden.
Nicht alle am Carnet-Verfahren teilnehmenden Länder (Anwenderstaaten) erkennen Carnets für sämtliche Verwendungszwecke (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut, Warenmuster) an. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrem IHK-Ansprechpartner.
Die Gültigkeit eines Carnet ATA beträgt grundsätzlich ein Jahr. Jedoch sind gegebenenfalls vom Zielland festgesetzte Wiederausfuhrfristen einzuhalten. In vielen Ländern kann vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist eine Verlängerung beim jeweiligen Zollamt beantragt werden.

Schritt 1: Beantragung (digital per eCarnet)

Das eCarnet (auch e-ata genannt) ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD.
Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 2: Vorbereitung und Verwendung

Ab dem 01. Juni 2026 erhalten Sie grundsätzlich mit jedem Carnet-Antrag das Carnet ATA als Papier-Carnet und als volldigitales Carnet (dCarnet).
  • Schweiz, Norwegen und Großbritannien: Für diese Zielländer ist zwingend das volldigitale Carnet (dCarnet) zu nutzen. Das Papier-Carnet dient bei diesen Ländern als Backup und wird insbesondere von deutschen Zollstellen parallel abgewickelt.
  • Für andere Zielländer gilt, dass die Abwicklung zunächst weiterhin über das Papier-Carnet erfolgt. Ergänzend empfehlen wir die Eröffnung eines volldigitalen Carnets, um eine umfassende Nutzbarkeit in allen Ländern sicherzustellen.
Es liegt in der Verantwortung des Carnet-Inhabers, das Carnet in der richtigen Form eröffnen zu lassen. Soweit lediglich ein Papier-Carnet eröffnet wird, kann die zollrechtliche Abwicklung in den Ländern Schweiz, Norwegen und Großbritannien abgelehnt werden. Eine nachträgliche digitale Eröffnung eines Papier-Carnets ist nicht möglich.
Die IHK-Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Carnet-Verfahren zur Verfügung. Nehmen Sie diese Informationsmöglichkeiten gerne in Anspruch.

Schritt 3: Rückgabe des Carnets

  • Sobald die Waren in die EU wieder eingeführt wurden und keine weiteren Reisen geplant sind, senden Sie das Papier-Carnet bitte innerhalb der Gültigkeitsdauer per Einschreiben an Ihre IHK zurück. Sie erhalten eine Rückgabebestätigung.
  • Rückgabe des digitalen Carnets (dCarnet): Geben Sie uns per Antragsportal / Chat eine Info, sofern das Carnet nicht mehr benötigt wird und geschlossen werden kann.

Kosten

  • IHK-Ausstellungsgebühr in Schleswig-Holstein:
    • Kammerbezirk Flensburg: 75 Euro für IHK-Mitglieder, 130 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand Januar 2024)
    • Kammerbezirk Kiel und Lübeck: 95 Euro für IHK-Mitglieder, 130 Euro für Nicht-Mitglieder (Stand Januar 2024)
  • ICC-Entgelt: 12 Euro zuzüglich USt. pro Carnet.
  • Versandkosten: abhängig von der Versandart
  • Versicherungsentgelt Allianz Trade (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland):
Warenwert Versicherungsentgelt
bis 9.999,99 Euro
46 Euro
10.000 bis 24.999,99 Euro
79 Euro
25.000 bis 49.999,99 Euro
138 Euro
50.000 bis 149.999,99 Euro
250 Euro
150.000 bis 299.999,99 Euro
455 Euro
300.000 bis 499.999,99 Euro
750 Euro
für jede weiteren 500.000 Euro
500 Euro

Anwenderstaaten Carnet A.T.A./C.P.D.

Alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sind Vertragsstaaten des Carnet-ATA-Verfahrens. Wegen Wegfall der Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten sind hier auch keine Carnets erforderlich.
Viele Länder akzeptieren für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Ausstellungs- und Messewaren sowie Warenmustern das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA (beziehungsweise Carnet CPD für Taiwan). Die Übersicht zeigt, in welchen Ländern und für welche Zwecke das Carnet ATA nutzbar ist.
Land (ISO-Code) Transitblätter Sprache Messegut Waren-muster Berufs-ausrüstung
Albanien (AL) - E X X X
Algerien (DZ) - F, arabisch X X*) X
Andorra (AD) - E, F, S X X X
Australien (AU) - E X*) X*) X*)
keine Kfz
Königreich Bahrain (BH) - E X*) - -
Belarus (BY)
ausgesetzt
- E, L, russisch
HS-Position 6-stellig
X*) X*) X*)
Bosnien-Herzegowina (BA) - E, L, kroatisch, serbisch X X X
Brasilien (BR)
Beendigung am 31.12.2021
- E, L X*) - X*)
Chile (CL) - E, L X
keine Kfz
X
keine Kfz
X
keine Kfz
VR China (CN) 4 Blätter (2 Paar) E, L X*)
kurze WA-Frist bei Kfz
X*) X*)
Côte d´Ivoire (CI) - F X X X
Französische Departements (fr. Zollgebiet) (FR) empfohlen 4 Blätter F X X X
Gibraltar (GI) 4 Blätter (2 Paar) E, S X X X
Großbritannien (GB) - E X X X
Hongkonk (HK) 4 Blätter (2 Paar) E X - X
Indien (IN) empfohlen 4 Blätter E X*) X X
Indonesien (ID) - E, L X - X
Iran (IR)
ausgesetzt – vorübergehende Einfuhr ohne Carnet möglich
- E, arabisch (Farsi) X*) X*) X*)
Island (IS) - E, L, dänisch, norwegisch, schwedisch X X X
Israel (IL) - D, E, F, L, arabisch X*) X*) X*)
Japan (JP) - E, L X X X
Kanada (CA) - E, F X*) X X*)
Kanararen, Ceuta, Melilla (Spanisches Zollgebiet) (ES) empfohlen 4 Blätter D, E, F, portugisisch X X X
Kasachstan (KZ) - E, L, russisch oder kasachisch X*) X*) X*)
Katar (QA) - E, arabisch X*) - -
Republik Korea (KR)
(inoffiziell: Südkorea)
empfohlen 4 Blätter E, L X X X
Libanon (LB) - E, arabisch X - X
Macau (MO) - E, chinesisch X X*) X*)
Madagaskar (MG) - F X X X
Malaysia (MY) - E, L X X X
Marokko (MA) - E, F X X*) X*)
Mauritius (MU) - E, F X - X
Mexiko (MX) - E, L X*) X*) X*)
Moldawien (MD) - E, F, L, russisch X X X
Mongolei (MN) - E X - X (keine Kfz)
Montenegro (ME) 4 Blätter (2 Paar) E, F, L X X X
Neuseeland (NZ) - E, F X X X
Nord-Mazedonien (MK) - E, L X X X
Norwegen (NO) - D, E, F, L, dänisch, schwedisch X X X
Pakistan (PK) - E X - X
Peru (PE) - E, L X - X
Philippinen (PH) - E X X X
Russland (RU)
ausgesetzt
Minimum 8 Blätter L, HS-Position 6-stellig X*) X*) X*)
Saudi-Arabien (SA) - E, L X X X
Schweiz (CH) Messen: 4 Blätter (2 Paar) D, F, italienisch X*) X X*)
Senegal (SN) - F X*) X*) X*)
Serbien (CS) außer Kosovo/Metohija 4 Blätter (2 Paar) D, E, F, L X X X
Singapur (SG) - E X*) X*) X*)
Sri Lanka (LK) - E X X X
Südafrika (ZA) empfohlen 4 Blätter E, afrikaans X X*) X
Taiwan (TW) CPD-Carnet: Pro Reise ein Carnet E, chinesisch X X X
Thailand (TH) - E, L X X X
Türkiye (TR) empfohlen 4 Blätter D, E, F, L X*) X*) X*)
Tunesien (TN) - F, arabisch X - X
Ukraine (UA)
ausgesetzt
- E, L, russisch X*) X*) X*)
USA (US) - E - X X
Vereinigte Arabische Emirate (AE) - E, arabisch X - -
Vereinigtes Königreich (GB) - E = L X X X
Vietnam (VN) - E X - -
Legende:
D = Deutsch, E = Englisch, F = Französisch, L = Landessprache, S = Spanisch
X = Abkommen gilt; - = Abkommen gilt nicht
X*) = Rücksprache IHK

Notfallverfahren (analoges Antragsverfahren)

Die analoge Beantragung von Carnets ist weiterhin in Ausnahmefällen möglich. Hierzu benötigen Sie die vorgesehenen Carnet-Formulare. Füllen Sie das Carnet sowie den Antrag auf Ausstellung des Carnets bitte sorgfältig aus.