Internet für alle
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Industrie- und Handelskammer Schwaben ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.mom/schwaben/
Als IHK Schwaben nutzen wir ein gemeinschaftlich gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern in ganz Deutschland zur Verfügung steht. Aktuell arbeiten wir intensiv daran, die Module des CMS barrierefrei gemäß der BITV 2.0 bereitzustellen. Aufgrund des Umfangs - insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit von PDFs, aber auch bei einzelnen Modulen - ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Die Zugänglichkeit wurde bereits deutlich verbessert. Die noch bestehenden Einschränkungen sind nachfolgend aufgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BayBGG und BayDiV vereinbar.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 9 Abs. 4 BayDiV.
- Die auf dieser Website bereitgestellten Excel-Dokumente (XLS/XLSX) sind nicht barrierefrei. Aufgrund der Vielzahl, Struktur und Komplexität der Dokumente ist eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung mit erheblichem Aufwand verbunden. Wenn Sie Informationen aus einem Excel-Dokument in einer barrierefreien Form benötigen, wenden Sie sich bitte über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten an uns.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einzelnen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. August 2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Barrieren melden
Sie haben einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte kontaktieren Sie uns. Wir informieren Sie über bestehende Barrieren und mögliche Ausnahmen und beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich.
Sie erreichen uns unter folgender Adresse:
Industrie- und Handelskammer Schwaben
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
online-redaktion@schwaben.ihk.mom
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86150 Augsburg
online-redaktion@schwaben.ihk.mom
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 27. August 2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.
