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Finanz- und Versicherungswesen
Was müssen Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungswesen unbedingt wissen? Wir fassen für Sie das Wichtigste zusammen.
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abmeldung Ihres Gewerbes die Erlaubnis weiter besteht und somit auch die Berufspflichten (wie. z.B. die Weiterbildungspflicht) weiter zu erfüllen sind. Die Berufspflichten enden erst mit Ihrem Verzicht auf die Erlaubnis, den Sie gegenüber Ihrer Erlaubnisbehörde schriftlich erklären müssen. Auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern finden Sie die Antragsformulare.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abmeldung Ihres Gewerbes die Erlaubnis weiter besteht und somit auch die Berufspflichten (wie. z.B. die Weiterbildungspflicht) weiter zu erfüllen sind. Die Berufspflichten enden erst mit Ihrem Verzicht auf die Erlaubnis, den Sie gegenüber Ihrer Erlaubnisbehörde schriftlich erklären müssen. Auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern finden Sie die Antragsformulare.
Versicherungsvermittler §34d GewO
- Erlaubnis- und Registrierungspflicht (Nr. 3627964)
- Berufspflichten (Nr. 3628008)
- Rechtsgrundlagen für Versicherungsvermittler (Nr. 3628022)
- Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung (Nr. 553446)
Finanzanlagenvermittler §34f GewO
- Erlaubnis- und Registrierungspflicht (Nr. 3611602)
- Berufspflichten für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlageberater (Nr. 3611766)
- Rechtsgrundlagen (Nr. 3611846)
- Finanzanlagenfachmann/frau (Nr. 553436)
Immobiliardarlehens­vermittler §34i GewO
- Erlaubnis- und Registrierungspflicht (Nr. 3627668)
- Pflicht: Mitteilung von Änderungen (Nr. 3627680)
- Rechtsgrundlagen (Nr. 3627700)
- Immobiliardarlehensvermittler/in (Nr. 3408442)
