Geistiges Eigentum
EUIPO SME Fund
Der KMU-Fonds, das Förderprogramm des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, läuft vom 2. Februar 2026 bis maximal zum 4. Dezember 2026 oder bis die finanziellen Mittel ausgeschöpft sind.
- Der KMU-Fonds 2026
- Gutschein für einen IP Scan: bis zu 1.620 Euro
- Gutschein für Marken und Designs / Geschmacksmuster: bis zu 700 Euro
- Gutschein für nationale Patente und Recherchen zum Stand der Technik: bis zu 1.000 Euro
- Gutschein für Europäische Patente und Rechtskosten: bis zu 2.500 Euro
- Gutschein für Gemeinschaftlichen Sortenschutz: bis zu 1.500 Euro
- Kostenlose individuelle Beratung zu Anmeldung und Streitbeilegung
- Gut zu wissen
- Weitere Informationen
Der KMU-Fonds 2026
Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum – kurz EUIPO – unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten sowie bei der Streitbeilegung. Das Programm trägt den Namen EUIPO KMU-Fonds und beinhaltet fünf mögliche Gutscheine.
Die Antragstellung für einen SME-Fund-Gutschein erfordert die vorherige Registrierung für ein SME-Fund-Konto. Zur Registrierung gelangen Sie hier. Der Ablauf von Gutscheinbeantragung bis zum Erhalt des Zuschusses wird im EUIPO-Hilfebereich erläutert.
Gutschein für einen IP Scan: bis zu 1.620 Euro
Der IP Scan ist eine über das DPMA vermittelte und über das Patentzentrum Bayern durchgeführte Vorabdiagnose des Geschäftsmodells, der Waren und/oder Dienstleistungen und der Entwicklungspläne Ihres Unternehmens. Der IP Scan soll zur Entscheidungsfindung beitragen, ob und welche gewerblichen Schutzrechte Sie anmelden und wie Sie Ihr Intellectual Property-Portfolio im Einklang Ihrer Unternehmensstrategie weiterentwickeln möchten. Der IP Scan erstreckt sich auf alle Arten von IP-Rechten (Marken, Designs/Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutz, geografische Angaben), auch auf solche, die nicht eingetragen sind bzw. werden können (Urheberrechte, Betriebsgeheimnisse, Firmennamen, Domainnamen).
Die Durchführung des IP Scans wird zu 90 % gefördert. Die Erstattungssumme beträgt maximal 1.620Euro.
Gutschein für Marken und Designs / Geschmacksmuster: bis zu 700 Euro
Bei diesem Gutschein für Marken und Geschmacksmuster/Designs gibt es drei Möglichkeiten:
- Anmeldung auf nationaler Ebene; hier also beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA): Die Anmeldegebühren für Marken und/oder eingetragene Designs, etwaige zusätzliche Klassengebühren sowie Gebühren für Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Bekanntmachung werden zu 75 % gefördert.
- Anmeldung auf EU-Ebene: Hier werden die Anmeldegebühren für Unionsmarken und/oder -geschmacksmuster, etwaige zusätzliche Klassengebühren sowie Gebühren für Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung und Aufschiebung der Bekanntmachung zu 75 % gefördert.
- Anmeldung außerhalb der EU: Hier werden die Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Geschmacksmustern, die Benennungsgebühren und nachträgliche Benennungsgebühren außerhalb der EU zu 50 % gefördert. Die jeweilige Schutzrechtsanmeldung sollte über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
Gutschein für nationale Patente und Recherchen zum Stand der Technik: bis zu 1.000 Euro
Dieser Gutschein fördert die Anmeldung deutscher Patente und vorab durchgeführte Recherchen zum Stand der Technik:
- Die Kosten für eine Recherche zum Stand der Technik werden zu 75 % gefördert. Der Bericht wird vor einer Patentanmeldung weltweit erstellt und muss vom DPMA und/oder dem Visegrad Patent Institute (VPI) durchgeführt oder koordiniert werden.
- Die für Anmeldung, Recherche, Prüfung, Erteilung und Bekanntmachung anfallenden Gebühren einer beim DPMA eingereichten Patentanmeldung können zu 75 % gefördert werden.
Gutschein für Europäische Patente und Rechtskosten: bis zu 2.500 Euro
Dieser Gutschein fördert die Anmeldung Europäischer Patente und damit einhergehende Anwaltskosten:
- Anmelde- und Recherche-Gebühren für europäische Patente, die beim Europäischen Patentamt (EPO) eingereicht werden, können ebenfalls bis zu 75 % gefördert werden.
- Die Rechtskosten für Erstellung und Anmeldung einer europäischen Patentanmeldung durch einen vor dem Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter werden bis zu 50 % gefördert (maximal 1.500 Euro).
Gutschein für Gemeinschaftlichen Sortenschutz: bis zu 1.500 Euro
Über diesen Gutschein werden für eine Online-Anmeldung auf EU-Ebene beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) 75% der Anmeldegebühr und der Prüfungsgebühr erstattet.
Kostenlose individuelle Beratung zu Anmeldung und Streitbeilegung
Wenn Ihnen noch nicht ganz klar ist, wie Sie Ihre Idee schützen können, oder Sie Hilfe bei der Anmeldung von Marken oder anderen Rechten des gewerblichen Rechtsschutzes benötigen, dann ist dieser Service des EUIPO für KMU für Sie interessant. Das EUIPO ermöglicht Ihnen nach Antragstellung eine pro-bono-Konsultation im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, welche von externen Anwälten oder Anwältinnen durchgeführt wird.
Sollten Sie jedoch Hilfe in Zusammenhang mit einem Widerspruch gegen eine Marke benötigen (Widerspruch erhalten oder Widerspruch gewünscht) und sind Sie an einer gütlichen Einigung interessiert, dann stehen Ihnen Mediator/innen des EUIPO zur effektiven Streitbeilegung (Mediation, Schlichtung, etc.) auf flexiblem und einfachem Wege zur Seite.
Diese und weitere Unterstützungsleistungen können über das Online-Formular des EUIPO beantragt werden. Die Rückmeldung des EUIPO sollten Sie binnen drei Tagen erhalten.
Gut zu wissen
KMU-Fonds-Gutscheine nur vorbereitet beantragen
Die zu frühe Beantragung eines Gutscheins kann problematisch werden. Sie müssen bereit sein, Ihre Marke, Ihr Design, Ihr Patent oder Ihren Sortenschutz innerhalb des kommenden Monats anzumelden. Wenn Sie den Gutschein nicht verwenden, verfällt er. Sie können diesen Gutschein kein zweites Mal beantragen.
Die zu frühe Beantragung eines Gutscheins kann problematisch werden. Sie müssen bereit sein, Ihre Marke, Ihr Design, Ihr Patent oder Ihren Sortenschutz innerhalb des kommenden Monats anzumelden. Wenn Sie den Gutschein nicht verwenden, verfällt er. Sie können diesen Gutschein kein zweites Mal beantragen.
Gutscheine sind nur für jeweils genannten Aktivitäten verwendbar
Patentgebühren können zum Beispiel nicht mit einem Gutschein für Marken und Designs erstattet werden.
Patentgebühren können zum Beispiel nicht mit einem Gutschein für Marken und Designs erstattet werden.
Gutscheine sind nicht übertragbar
Gutscheine können nicht von einem Nutzer auf einen anderen übertragen werden. Sie sind mit dem EUIPO-Nutzer und dem Antrag auf Unterstützung aus dem KMU-Fonds verbunden.
Gutscheine können nicht von einem Nutzer auf einen anderen übertragen werden. Sie sind mit dem EUIPO-Nutzer und dem Antrag auf Unterstützung aus dem KMU-Fonds verbunden.
Weitere Informationen
- Der EUIPO-Lernbereich
- Informationen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zum KMU-Fonds
