Energie - 01.07.2026
Energieeffizienzgesetz: Kabinett schraubt an Schwellenwerten
Höhere Energiegrenzwerte, längere Übergangsfrist für Rechenzentren, entfallende KMU-Unterscheidung beim Energieaudit: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen.
Wer künftig ein Managementsystem braucht
Am 24. Juni war es soweit: Das Bundeskabinett brachte den Entwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie auf den Weg. Kernstück ist eine Neuberechnung bei der Schwelle für Energie- und Umweltmanagementsysteme. Erst wer über alle Standorte seiner kleinsten rechtlichen Einheit hinweg – Strom, Wärme und Kraftstoffe zusammengerechnet – auf 23,6 GWh im Jahr kommt, muss ein Managementsystem wie EMAS einführen. Das trifft in der Praxis vor allem größere, produzierende Unternehmen. Wer es lieber schlanker mag: Künftig zählt auch ISO 14001 als anerkannte Alternative.
Audit-Pflicht bleibt, KMU-Unterscheidung fällt
Ein Energieaudit alle vier Jahre bleibt für viele Unternehmen Pflicht. Davon befreien kann sich nur, wer EMAS oder ISO 50001 nutzt, mit ISO 14001 allein geht das nicht, auch wenn dieses System für die Pflicht zum Energie- oder Umweltmanagementsystem selbst ausreicht. Wer sich für ISO 14001 entscheidet, muss also zusätzlich weiter regelmäßig auditieren. Neu ist auch: Ob ein Unternehmen zum Audit verpflichtet ist, hängt nicht mehr davon ab, ob es als KMU gilt – entscheidend ist allein der Energieverbrauch. Bei den Umsetzungsplänen nach § 9 wurde die Schwelle angehoben, wer aber kein Managementsystem hat, muss den Plan schneller vorlegen als bisher.
Luft für Rechenzentren, Pflichten bei Abwärme bleiben teilweise
Mehr Zeit bekommen Rechenzentren: Die Übergangsfrist zur Einhaltung der PUE-Effizienzvorgaben bei Neuanlagen wächst von zwei auf vier Jahre, die Pflicht zu 100 Prozent Ökostrom rutscht von 2027 auf 2030. Bei der Abwärme fällt die generelle Nutzungspflicht weg, vorgeschrieben ist sie nur noch dort, wo ein Wärmenetz existiert. Wer allerdings über 23,6 GWh verbraucht oder ein Rechenzentrum über 1 MW betreibt, muss Abwärmepotenziale weiterhin melden.
Einsparziele und Investitionsentscheidungen
Statt einer eigenen, starren gesetzlichen Zielvorgabe verweist das Gesetz künftig auf die im nationalen Energie- und Klimaplan gemeldeten, indikativen Einsparziele. Neu eingeführt wird zudem der sogenannte Efficiency-First-Ansatz: Bei Planungs- oder Investitionsentscheidungen über 100 Millionen Euro – bei Verkehrsinfrastruktur über 175 Millionen Euro – müssen juristische Personen künftig prüfen und bewerten, ob Energieeffizienzlösungen infrage kommen.
Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren, mit der ersten Lesung wird vor der Sommerpause gerechnet, mit einer Verabschiedung im Herbst 2026.
