Umwelt - 23.07.2026

EU-Kommission gibt Empfehlung zur Umsetzung der Methanverordnung

Zwei Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2026 sollen die Umsetzung der EU-Methanverordnung erleichtern und zugleich Risiken für die Energieversorgung begrenzen. Sie betreffen den Nachweis der Vorgaben durch Unternehmen sowie den Umgang mit Sanktionen.

Vereinfachte Nachweise für Importeure

Die erste Empfehlung richtet sich an Importeure, Lieferanten und Behörden im Öl-, Gas- und Kohlesektor. Sie soll Klarheit darüber schaffen, wie Unternehmen die Einhaltung der europäischen Vorgaben nachweisen können. Dazu stellt die Kommission unter anderem freiwillige Musterklauseln für Lieferverträge sowie mögliche Nachweislösungen für komplexe Lieferketten bereit. (Anhang mit Klauseln)
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Importeure für Lieferverträge, die am oder nach dem 4. August 2024 geschlossen oder erneuert wurden, nachweisen und melden, dass eingeführtes Rohöl, Erdgas und Kohle auf Erzeugerebene gleichwertigen Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfverfahren unterlagen. Für ältere Verträge gilt eine abgeschwächte Pflicht (Artikel 28 der Methanverordnung). Die Kommission will mit ihren Empfehlungen eine möglichst einfache und praktikable Umsetzung unterstützen.

Empfehlung zum Umgang mit Sanktionen

Die zweite Empfehlung betrifft die Sanktionsregelungen (Artikel 33 der Methanverordnung) der Mitgliedstaaten. Nach Angaben der Kommission haben die meisten EU-Staaten bislang noch keine entsprechenden Regelungen eingeführt. Für Unternehmen ist daher schwer einzuschätzen, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken mit möglicherweise nicht regelkonformen Öl- und Gaslieferungen verbunden sind. Diese Unsicherheit kann den Abschluss oder die Verlängerung von Lieferverträgen erschweren.
Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten deshalb, Sanktionen für Verstöße von Importeuren in den Jahren 2027 bis 2029 nicht anzuwenden. Die Pflichten der Methanverordnung bleiben in diesem Zeitraum jedoch vollständig bestehen und müssen weiterhin eingehalten werden.

Versorgungssicherheit soll gewahrt bleiben

Mit den Empfehlungen reagiert die Kommission auch auf angespannte internationale Öl- und Gasmärkte. Der Konflikt im Nahen Osten hat zu stark steigenden Preisen und einem geringeren Angebot auf den weltweiten Öl- und Gasmärkten geführt. Dadurch hat sich auch der Wettbewerb der EU um verfügbare Liefermengen verschärft. Die Empfehlungen sollen deshalb eine wirksame Umsetzung der Klimaschutzvorgaben ermöglichen, ohne die europäische Energieversorgung zu gefährden.

Hintergrund

Die Methanverordnung ist die weltweit erste umfassende Rechtsvorschrift, die Methanemissionen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Öl, Gas und Kohle regelt. Sie erfasst Methanemissionen aus der europäischen Erzeugung, dem Transport und der Verarbeitung sowie aus entsprechenden Importen. Die Verordnung ist im August 2024 in Kraft getreten. Ihre Einfuhrvorschriften werden schrittweise eingeführt. Die Anforderungen an die Emissionsüberwachung beginnen am 1. Januar 2027.

Quellen und weitere Informationen: