Energie - 08.09.2026

Neue Kapazitäten für mehr Versorgungssicherheit

Der Bund hat den Rahmen für zusätzliche steuerbare Stromkapazitäten geschaffen. Nach der Genehmigung durch die EU-Kommission am 2. September können die Ausschreibungen nach dem Strom- Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) nun umgesetzt werden.

Worum es geht

In sogenannten Dunkelflauten, wenn Windräder und Solaranlagen wenig Energie liefern, muss die Stromversorgung trotzdem gesichert sein. Das Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz (StromVKG) führt dafür einen Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 ein. Betreiber können damit künftig Geld dafür erhalten, dass sie Leistung bereithalten.

Der Zeitplan

Die Bundesnetzagentur schreibt Kapazitäten -bezogen auf die reduzierte Leistung- in mehreren Runden aus:
  • 8. September und 29. Dezember 2026: je 4,5 Gigawatt „Langzeitkapazitäten". Gesucht werden neue Anlagen, die mindestens zehn Stunden am Stück Strom in Höhe von 80% ihrer installierten Leistung liefern können.
  • 18. Mai 2027: 2 Gigawatt Erzeugungskapazitäten, ohne Langzeitkriterium (10 Stunden-Kriterium).
  • 1. Dezember 2027 und 1. Oktober 2029: Ausschreibungen für Kapazitäten. Hier können erstmals auch regelbare Lasten mitbieten.
Bereitgehalten werden muss die Leistung ab dem 1. November 2031.

Bedeutung für Unternehmen

Der wichtigste Nutzen ist die Absicherung. Produktionsbetriebe brauchen eine verlässliche Stromversorgung und zusätzliche steuerbare Leistung senkt hierbei das Risiko von Engpässen in längeren Dunkelflauten. Auch Investitionen in Elektrifizierung lassen sich mit einem gesicherten Rahmen besser planen.
Neu ist die Erlösmöglichkeit: Wer seinen Strombezug zuverlässig reduzieren kann, kann ab Dezember 2027 mitbieten. Das Gesetz sieht Verpflichtungszeiträume von einem, sieben oder 15 Jahren vor. Erforderlich ist mindestens ein Megawatt. Kleinere Anlagen können gebündelt werden.
Die Anmeldung läuft über den Übertragungsnetzbetreiber und ist nur in einem engen Zeitfenster möglich – für den Termin am 1. Dezember 2027 vom 1. Mai bis 1. Juli 2027. Wer teilnehmen möchte, sollte die Prüfung rechtzeitig beginnen.

Die Kostenseite

Die EU-Kommission hat ein Beihilfevolumen von bis zu 35 Milliarden Euro genehmigt. Damit kann der Bund staatliche Mittel für den vorgesehenen Kapazitätsmarkt innerhalb dieses Rahmens vergeben.
Die Vergütungen für bereitgehaltene Leistung müssen finanziert werden. Das StromVKG regelt davon nur einen Teil: Die Verwaltungskosten der Übertragungsnetzbetreiber werden bereits ab 2026 über eine Umlage von den Netznutzern getragen (§ 86). Wie die Kapazitätsvergütungen selbst aufgebracht werden, lässt das Gesetz dagegen offen. Die Regelungen dazu sollen mit einem gesonderten Gesetz zum Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 folgen.
Für Unternehmen bleibt damit vorerst offen mit welcher Belastung sie rechnen müssen.

Regionale Bedeutung

Das Gesetz steuert den Zubau gezielt nach Süden. Zum „netztechnischen Süden" zählen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Gebote für Gaskraftwerke in dieser Region erhalten in den ersten beiden Ausschreibungen einen rechnerischen Bonus von 16.000 Euro je Megawatt und Jahr. Bis zu einem Drittel der Menge wird allerdings vorrangig an Gaskraftwerke im Norden vergeben, bevor der Bonus greift.
Ob der Zubau gelingt, hängt aber nicht allein am Gesetz: Genehmigungsverfahren, verfügbare Netzanschlüsse und später die Wasserstoffversorgung entscheiden mit. Wer bieten will, muss bereits eine verbindliche Netzanschlusszusage oder einen bestehenden Netzanschluss vorweisen.

Was noch aussteht

Mit der EU-Genehmigung ist die bisher noch offene beihilferechtliche Voraussetzung erfüllt. Damit konnte die erste Gebotsrunde am 8. September 2026 durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Gebotstermins sind bis zum 3. November zu erwarten.
Für die Versorgungssicherheit ab 2032 plant die Bundesregierung einen umfassenden Kapazitätsmarkt. Die entsprechenden Regelungen sollen 2027 vorgelegt werden.

Weitere Informationen und Quellen: