Energie - 26.10.2026
Der Bund fördert klimafreundliche Industrieproduktion mit Zuschüssen und CO₂-Differenzverträgen
Unternehmen, die ihre Produktion klimafreundlicher gestalten wollen, können verschiedene Förderangebote des Bundes nutzen. Dabei bietet unter anderem die “Bundesförderung Industrie und Klimaschutz” (BIK) Unterstützung für Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Ergänzend fördern CO₂-Differenzverträge die Umstellung energieintensiver Produktionsprozesse und gleichen bestimmte Mehrkosten während des Betriebs aus. Neue Förderaufrufe und Fristen hierzu finden Sie in diesem Artikel.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) umfasst zwei Fördermodule, für die unterschiedliche Projektträger zuständig sind.
Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Das erste Modul fördert Unternehmen, die Treibhausgasemissionen in ihrer Produktion verringern wollen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen beispielsweise Investitionen in neue Produktionsverfahren, die Elektrifizierung industrieller Prozesse sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Modul 2: Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂
Das zweite Modul unterstützt Vorhaben zu CO₂-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung. Auch dieses Fördermodul umfasst Investitions- und Innovationsvorhaben, wobei auch die Forschung und Entwicklung unterstützt wird.
CO₂-Differenzverträge
Zur Umstellung auf und den Betrieb von klimafreundlicheren Anlagen bietet der Bund neben der “Bundesförderung Industrie und Klimaschutz” sogenannte CO₂-Differenzverträge an. Diese richten sich insbesondere an Unternehmen aus energie- und emissionsintensiven Industriezweigen.
Anders als die einmaligen Investitionszuschüsse der BIK berücksichtigen die CO₂-Differenzverträge auch die Mehrkosten, die beim Betrieb klimafreundlicherer Produktionsanlagen entstehen. Dazu zählen beispielsweise höhere Energiekosten oder Preisunterschiede zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Produktionsverfahren.
Können Unternehmen beide Förderungen nutzen?
Die BIK und CO₂-Differenzverträge sind eigenständige, aufeinander abgestimmte Förderinstrumente. Sie können dabei für unterschiedliche Vorhaben eines Unternehmens infrage kommen, wobei eine gemeinsame Förderung desselben Projekts durch beide Programme ausgeschlossen ist.
Aktuelle Förderaufrufe und Fristen
BIK:
Im Modul 2 können Unternehmen derzeit Projektskizzen für Innovationsvorhaben zur CO₂-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung sowie zur Erkundung und Erschließung von CO₂-Speichern einreichen.
Für beide Förderaufrufe endet die Einreichungsfrist am 6. Dezember 2026.
CO₂-Differenzverträge:
Bei den CO₂-Differenzverträgen hat vor kurzem das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2027 begonnen. Dieses vorbereitende Verfahren ist Voraussetzung, um am eigentlichen Gebotsverfahren teilnehmen zu können.
Unternehmen können daran bis einschließlich 14. Dezember 2026 teilnehmen.
