Wasserstoffkapazitäten reservierbar

Wasserstoffkapazitäten können reserviert werden

Ab dem 19. März 2026 startet erstmals ein strukturierter Prozess zur Reservierung von Transportkapazitäten im deutschen Wasserstoff-Kernnetz. Ziel ist es, dass Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit für den zukünftigen Bezug und Transport von Wasserstoff erhalten.

Nur Reservierung, keine sofortige Belieferung

Unternehmen können jetzt bei den zuständigen Fernleitungsnetzbetreibern verbindlich Interesse an Ein- und Ausspeisekapazitäten für Wasserstoff anmelden. Dies erfolgt über standardisierte Abfrageverfahren („Market Screening“ bzw. Kapazitätsanfrage), in denen zentrale Parameter wie benötigte Mengen, Zeiträume und Einspeise- bzw. Entnahmepunkte angegeben werden.
Wichtig ist: die Reservierung wird im Planungs- und Verteilungsprozess für das Wasserstoffkernnetz berücksichtigt, aber es erfolgt keine sofortige Belieferung. Auf Basis der gemeldeten Bedarfe prüfen die Netzbetreiber, wo Leitungen wirtschaftlich und technisch sinnvoll gebaut oder umgestellt werden können. Teilnahmeberechtigt für die Reservierung sind insbesondere energieintensive Industrieunternehmen, Energieversorger, Projektentwickler sowie größere Mittelständler mit relevantem Wasserstoffbedarf. Voraussetzung ist eine gewisse Planungstiefe, etwa konkrete Dekarbonisierungsprojekte oder Umstellungsstrategien.

Ein- und Ausspeisekapazitäten im Wasserstoffnetz kurz erklärt

  • Einspeisekapazität bezeichnet die maximale Menge an Wasserstoff, die an einem bestimmten Punkt in ein Transportnetz eingespeist werden kann – z. B. aus Elektrolyseanlagen, Importterminals oder Speichern.
  • Ausspeisekapazität beschreibt entsprechend die maximale Menge an Wasserstoff, die ein Unternehmen oder Verbraucher aus dem Netz entnehmen kann – etwa für industrielle Prozesse oder Energieversorgung.
Beide Kapazitäten sind technisch begrenzt und müssen im Voraus geplant bzw. reserviert werden, da sie die Grundlage für den Netzbetrieb bilden. Sie entscheiden darüber, wie viel Wasserstoff wann und wo transportiert und genutzt werden kann. So kann ein Industrieunternehmen Ausspeisekapazität reservieren, um sicherzustellen, dass es künftig eine bestimmte Menge Wasserstoff für seine Produktion zuverlässig beziehen kann.

Reservierung über Wasserstoff-Mustervertrag

Der Wasserstoff-Mustervertrag ist ein standardisiertes Vertragsdokument, das die rechtlichen und technischen Bedingungen für die Reservierung von Ein- und Ausspeisekapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz festlegt. Er wird von den Fernleitungsnetzbetreibern bereitgestellt und dient als einheitliche Grundlage für alle Marktteilnehmer.
Bestandteile des Wasserstoff-Mustervertrags:
  • Kapazitätsbuchung: Festlegung von Menge, Zeitraum und Netzpunkten (Ein- und Ausspeisung)
  • Verpflichtungen der Vertragspartner:
    • Netzbetreiber: Bereitstellung der reservierten Transportkapazität
    • Unternehmen: Abnahme- bzw. Zahlungszusagen („Ship-or-pay“-ähnliche Logik)
  • Entgelte und Kostenstruktur: Regelungen zu Netzentgelten und ggf. langfristigen Preisbindungen
  • Haftung und Risiken: Umgang mit Verzögerungen im Netzausbau oder Nichterfüllung
  • Laufzeiten: In der Regel langfristige Bindung zur Absicherung der Infrastrukturinvestitionen
Es werden die konkreten Angaben zu Netzpunkten, Kapazitäten und Entgelten erfasst, auf die sich die Vertragspartner, der Transportkunde und der jeweilige Wasserstoffnetzbetreiber, geeinigt haben. Der Mustervertrag schafft Planungs- und Investitionssicherheit für beide Seiten. Unternehmen sichern sich frühzeitig Transportkapazitäten, und Netzbetreiber erhalten eine belastbare Grundlage für den Ausbau des Wasserstoffnetzes.
Die Reservierung erfolgt über ein standardisiertes Anfrageformular nach dem First-Come-First-Served-Prinzip (FCFS). Entscheidend ist der Eingangszeitstempel des vollständig ausgefüllten Formulars. Die Fernnetzbetreiber prüfen eingehende Anfragen üblicherweise innerhalb von 10 Werktagen; nach positiver Prüfung erhalten Antragsteller ein Angebot, das innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen ist.
Das Reservierungsentgelt beträgt 1 €/kWh/h/a und kann bei späteren Transportbuchungen (bis zu 15 Jahre Laufzeit) vollständig angerechnet werden; vorausgesetzt, bis spätestens 4 Jahre nach Ablauf des Reservierungszeitraums wird mindestens eine Jahresbuchung in Höhe der reservierten Kapazität abgeschlossen.

Vermarktung über Cluster

Im Rahmen der Kapazitätsreservierung im deutschen Wasserstoff-Kernnetz erfolgt die Vermarktung über sogenannte Cluster (Angebotszonen). Diese bündeln regionale Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkte (z. B. Industriezentren, Häfen, Speicher). Auf Basis aktuell veröffentlichter Marktinformationsunterlagen (Stand Planung bis ca. 2029) ergeben sich folgende relevanten Wasserstoff-Cluster in Deutschland:
  • Cluster Aachen (mosaHYc)
  • Cluster Nordwest
  • Cluster Ingolstadt
  • Cluster Ost
  • Cluster Burghausen
Insbesondere Ingolstadt und Burghausen sind aus Sicht der schwäbischen Unternehmen relevant. Die Cluster sind keine einzelnen Leitungen, sondern regionale Knotenpunkte im künftigen Netz. Sie verbinden jeweils mehrere Projekte (Industrie, Elektrolyse, Importpunkte). Unternehmen reservieren Kapazitäten nicht bundesweit frei, sondern innerhalb dieser Cluster bzw. zwischen ihnen.
Das Kernnetz wächst somit schrittweise über regionale Cluster. Innerhalb der Clusterräume können künftig feste Wasserstoffkapazitäten flexibel reserviert werden. Die reservierbaren Kapazitäten steigen von 2.859 MWh/h Entry im Jahr 2026 auf über 15.000 MWh/h Entry im Jahr 2030. Die Cluster-Inbetriebnahme erfolgt ab Ende 2026 (u.a. Burghausen), 2028 (Ingolstadt) folgend, bis 2029.
Es sind auch sogenannte Clusterübergangstransporte (CÜT), clusterübergreifenden Transporte, vorgesehen. Auch hierfür gibt es ein Konzept, ein Vertragsmuster und Reservierungsmöglichkeiten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Mehrere Karten zu den Clustern sowie der schrittweisen Entwicklung im Zeitverlauf können Sie in den Marktinformationsunterlagen der Fernnetzbetreiber finden.

Für Bayerisch-Schwaben gilt: Reservierung möglich, Versorgung erst mit entstehender Infrastruktur nutzbar

Für Unternehmen in Bayerisch-Schwaben gilt: Die Teilnahme ist grundsätzlich möglich, auch ohne direkte Netzanbindung vor Ort. Allerdings liegt der praktische Nutzen derzeit vor allem in der langfristigen Sicherung von Transportkapazitäten. Die physische Versorgung in der Region wird voraussichtlich erst mit dem weiteren Netzausbau – perspektivisch ab den 2030er-Jahren – deutlich relevanter.
Aus unternehmerischer Sicht ist daher sinnvoll,
  1. Bedarfe zu analysieren: Abschätzung des zukünftigen Wasserstoffbedarfs (Mengen, Zeitpunkte, Anwendungen).
  2. Projekte zu konkretisieren: Verknüpfung mit Investitions- oder Transformationsprojekten (z. B. Prozessumstellung).
  3. Kapazitäten anzumelden: Teilnahme am Reservierungsprozess über die Netzbetreiber.
Ein Industrieunternehmen mit geplanten Elektrolyse- oder Importprojekten kann heute Transportkapazitäten sichern, um ab Inbetriebnahme des Netzes versorgt zu werden.

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