Abschlussprüfung
Externen-Zulassung
Kurzfristige Störung
Probleme bei Formular-Übermittlung
Bitte beachten Sie, dass es aktuell zu Problemen bei der Übermittlung der Formular-Daten kommt. Sollten Sie das Formular nicht abschicken können, probieren Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung des Problems.
An einer IHK-Abschlussprüfung können im Ausnahmefall auch diejenigen teilnehmen, die keine Ausbildung absolviert haben. Diese sogenannte „externe Prüfung“ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Absatz 2.
Absolventen müssen für die Zulassung zur Prüfung nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
