IHK Schwaben
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Kaufmann/-frau für Hotelmanagement (AO 2022)
Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Hotelmanagement (ehemals Hotelkaufmann/-frau) wurde zum 1. August 2022 geändert und gilt somit für alle Auszubildenden mit einem Vertrag ab dem 1. August 2022.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen (Teil 1 und Teil 2) entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA.
Die praktischen Prüfungen der Abschlussprüfungen finden in der Regel
- im Frühjahr (Teil 1) in den Monaten Februar oder März,
- im Herbst (Teil 1) in den Monaten September oder Oktober statt.
- bei der Sommerprüfung (Teil 2) in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung ( Teil 2) in den drei Wochen nach den Winterferien statt.
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Prüfungsinhalte ergeben sich aus den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes und des zu vermittelnden Lehrstoff des Berufsschulunterrichtes der ersten 18 Monaten.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich “Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote” statt. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Prüfungsbereich 1 (praktisch):
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: Durchführung von zwei Arbeitsaufgaben aus folgenden Bereichen:
- Arbeiten am Empfang
- weitere folgende Tätigkeit (wird vom Prüfungsausschuss gewählt)
- Bearbeitung eines Gästefeedbacks
- Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen
- Warenannahme und -lagerung
- Gewichtung: 70 Prozent der Bewertung für Prüfungsteil 1
Prüfungsbereich 2 (schriftlich):
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 30 Prozent der Bewertung für Teil 1
Die erreichte Punktzahl geht mit 25 Prozent in die Gesamtbewertung der Abschlussprüfung ein.
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt und erstreckt sich über alle Ausbildungsinhalte. Die Prüfungsinhalte gliedern sich wie folgt:
Schriftliche Prüfung
Prüfungsbereich: Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 15 Prozent
Prüfungsbereich: Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung
- Prüfungszeit: 120 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 25 Prozent
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche, gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 10 Prozent
Mündliche Prüfung
Prüfungsbereich: Personalwirtschaft
- Prüfungszeit: 20 Minuten (Fallbezogenes Fachgespräch) + 15 Minuten (Vorbereitungszeit)
- Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
- Gewichtung: 25 Prozent
Zeitliche Einordnung der Prüfungen
| Prüfung | Prüfungstermin |
| Abschlussprüfung Teil 1 | Frühjahr/Herbst |
| Abschlussprüfung Teil 2 | Sommer/Winter |
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- „Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“,
- „Revenue-Management, Marketing und kaufmännische Steuerung“ oder
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Zusatzqualifikation Bar und Wein
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
- Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
- Lagerbestände zu kontrollieren,
- Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
- Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
- Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
- Weine fachgerecht zu servieren und
- situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Für den Nachweis hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat
- in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
- in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern; dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem Etikett zur Verfügung gestellt.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
