Technische Ausbildungsprüfungen
Im Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Mediengestalter/-in Digital und Print
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Sie erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit dieser für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der schriftliche Teil der Zwischenprüfung dauert insgesamt 120 Minuten und setzt sich aus zwei Punkten zusammen
-
Gestaltungsgrundlagen anwenden
-
Medienprodukte planen und organisieren
Im Prüfungsbereich „Medienprodukte gestalten und realisieren“ soll der Prüfling eine praktische Aufgabe durchführen.
Die praktische Prüfungsaufgabe umfasst insgesamt 7 Stunden und ist in folgende Teilaufgaben gegliedert:
-
Teilaufgabe A: Bilder, Fonts und Grafiken aufbereiten
-
Teilaufgabe B: Gestaltung und Realisierung eines Digitalmedienprodukts
-
Teilaufgabe C: Gestaltung und Realisierung eines Printmedienprodukts
Schriftliche Abschlussprüfung
In der Fachrichtung Printmedien:
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Medien konzipieren, gestalten und präsentieren | 120 Minuten |
| Medien produzieren | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
In der Fachrichtung Digitalmedien:
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Medien konzipieren, gestalten und präsentieren | 120 Minuten |
| Medien produzieren | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
In der Fachrichtung Designkonzeption:
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Medien konzipieren, gestalten und präsentieren | 120 Minuten |
| Medien produzieren | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
In der Fachrichtung Projektmanagement:
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Medien konzipieren, gestalten und präsentieren | 120 Minuten |
| Medien produzieren | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Auftragsinhalte zu analysieren, Arbeitsabläufe zu planen und zu dokumentieren,
2. Arbeitsmittel zu berücksichtigen und Termine abzustimmen,
3. Medienprodukte zu gestalten,
4. Mediendaten nach gestalterischen und technischen Gesichtspunkten aufzubereiten und zu bearbeiten und
5. Medienprodukte unter Berücksichtigung von qualitativen und wirtschaftlichen Aspekten zu realisieren.
Der Prüfling hat ein Prüfungsstück I und ein Prüfungsstück II zu erstellen. Das Prüfungsstück I besteht aus einem Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte sowie der Erstellung technischer Daten für die Produktion eines Medienproduktes. Bei der Aufgabenstellung für das Prüfungsstück II ist die Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 6 zu berücksichtigen.
Die Prüfungszeit für die Erstellung der Prüfungsstücke I und II beträgt insgesamt 24 Stunden. Für die Erstellung des Umsetzungsvorschlags mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte innerhalb des Prüfungsstücks I hat der Prüfling 14 Stunden Zeit. Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss den Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte spätestens fünf Arbeitstage nach Aushändigung der Aufgabenstellung vorzulegen. Für die Erstellung technischer Daten für die Produktion eines Medienproduktes innerhalb des Prüfungsstücks I hat der Prüfling 6 Stunden Zeit. Für die Erstellung des Prüfungsstücks II hat der Prüfling 4 Stunden Zeit.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: 1. das Prüfungsstück I mit 60 Prozent und 2. das Prüfungsstück II mit 40 Prozent
Die Fachrichtungen Digitalmedien, Designkonzeption sowie Projektmanagement werden nicht durch die IHK Schwaben geprüft, sondern an den jeweiligen Kammerbezirk der Berufsschule verwiesen.
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Bestehensregeln
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“ mit 50 Prozent,
2. „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“ mit 20 Prozent,
3. „Medien produzieren“ mit 20 Prozent sowie
4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 Prozent.
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 37 – wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“ mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes oder nach § 35a Absatz 1 Nummer 3 der Handwerksordnung zu fassen.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche nach Absatz 2 Nr. 2 bis 5 durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
