Technische Ausbildungsprüfungen

Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung soll 12 Monate nach Ausbildungsbeginn stattfinden.
Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist,
  1. technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, technische Berechnungen durchzuführen, Arbeitsabläufe zu planen sowie Materialen und Arbeitsmittel auszuwählen,
  2. Werk-, Hilfs- und Gefahrenstoffe zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
  3. Fertigungsverfahren auftragsbezogen auszuwählen und die Auswahl zu begründen,
  4. Bauteile durch maschinelle und manuelle Bearbeitung herzustellen sowie manuell zu Baugruppen zu fügen,
  5. Prüfverfahren und Prüfmittel anzuwenden,
  6. Risiken durch Krankheitserreger zu bewerten und Präventions- und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen,
  7. Risiken für ökologische Kreisläufe zu beurteilen und Konsequenzen für das nachhaltige Handeln aufzuzeigen,
  8. elektrische Gefahren aufzuzeigen und Maßnahmen bei Unfällen einzuleiten,
  9. Arbeitsergebnisse zu prüfen, zu beurteilen und zu dokumentieren,
  10. Vorschriften zur Unfallverhütung und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten und die Sicherheit von Arbeitsmitteln zu beurteilen sowie
  11. Maßnahmen zur Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Qualitätssicherung durchzuführen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Weiterhin hat er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 5 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 60 Minuten.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen 120 Minuten
Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen
75 Minuten
15 Minuten Fachgespräch

Der Prüfling hat im Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“ nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
  1. eine Betriebsstörung zu erkennen und zu lokalisieren, Installations- und Stromlaufpläne auszuwerten und das fehlerhafte Betriebsmittel zu identifizieren,
  2. Messgeräte und Arbeitsmittel auszuwählen,
  3. Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen festzulegen,
  4. eine Fehlersuche durchzuführen,
  5. unter Beachtung von Betriebs- und Umgebungsbedingungen systemgleichen Ersatz für fehlerhafte Betriebsmittel auszuwählen und den Austausch der fehlerhaften Betriebsmittel vorzunehmen,
  6. Funktionsprüfungen unter Einhaltung von Sicherheitsanforderungen durchzuführen und
  7. die Betriebsstörung und die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli

Gewichtung

Prüfungsbereich

Gewichtung
Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems (AP Teil 1) 20 Prozent
Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung 15 Prozent
Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen 25 Prozent
Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen 30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis der Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“ mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereichen „Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen“, „Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 gewichten.