Technische Ausbildungsprüfungen
Umwelttechnologe/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung soll 12 Monate nach Ausbildungsbeginn stattfinden.
Der Prüfling soll zeigen, dass er in der Lage ist,
- technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, technische Berechnungen durchzuführen, Arbeitsabläufe zu planen sowie Materialen und Arbeitsmittel auszuwählen,
- Werk-, Hilfs- und Gefahrenstoffe zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
- Fertigungsverfahren auftragsbezogen auszuwählen und die Auswahl zu begründen,
- Bauteile durch maschinelle und manuelle Bearbeitung herzustellen sowie manuell zu Baugruppen zu fügen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel anzuwenden,
- Risiken durch Krankheitserreger zu bewerten und Präventions- und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen,
- Risiken für ökologische Kreisläufe zu beurteilen und Konsequenzen für das nachhaltige Handeln aufzuzeigen,
- elektrische Gefahren aufzuzeigen und Maßnahmen bei Unfällen einzuleiten,
- Arbeitsergebnisse zu prüfen, zu beurteilen und zu dokumentieren,
- Vorschriften zur Unfallverhütung und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten und die Sicherheit von Arbeitsmitteln zu beurteilen sowie
- Maßnahmen zur Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Qualitätssicherung durchzuführen.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Weiterhin hat er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 5 Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 60 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft | 180 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen |
180 Minuten
15 Minuten Fachgespräch
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| Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft |
180 Minuten
15 Minuten Fachgespräch
|
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich „Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“ nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
- Kundinnen und Kunden zum betrieblichen Leistungsspektrum, zu Abfallarten und dem Umgang mit Abfällen und Wertstoffen sowie zu Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu beraten,
- situations- und adressatengerecht zu kommunizieren,
- Abfälle, auch gefährliche, entsprechend ihrer Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale Entsorgungs- und Verwertungswegen zuzuführen sowie
- Proben von Abfällen zu nehmen, zu analysieren und zu deklarieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Während der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt, das aus mehreren Gesprächsteilen bestehen kann.
Der Prüfling hat im Prüfungsbereich „Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
- Maschinen und Anlagen der Abfallbehandlung einzustellen, zu steuern, zu überwachen und zu justieren,
- Prozesse der Abfallaufbereitung mit Hilfe von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik zu überwachen sowie bei Bedarf Maßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren sowie
- Anlagen der Abfallwirtschaft durch Instandhaltungsmaßnahmen betriebsbereit zu halten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt, das aus mehreren Gesprächsteilen bestehen kann.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Gewichtung
| Prüfungsbereich | Gewichtung |
| Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems (AP Teil 1) | 20 Prozent |
| Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen | 20 Prozent |
| Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft | 20 Prozent |
| Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft | 30 Prozent |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent |
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis der Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereichen „Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 gewichten.
