Arbeitsschutz
Aushangpflichten für Arbeitgeber
Was bedeutet „Aushangpflicht“?
Arbeitgeber müssen bestimmte Informationen ihren Beschäftigten so zugänglich machen, dass diese während der Arbeitszeit problemlos eingesehen werden können. Diese Informationen können entweder als Aushang (beispielsweise in Arbeits-, Pausen- oder Aufenthaltsräumen), Auslegung oder digitale Bereitstellung über die im Betrieb übliche Informationstechnik zur Verfügung gestellt werden.
Darf das auch digital sein?
Ja, jedoch nur unter wichtigen Voraussetzungen:
- Alle Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, die Informationen am eigenen Arbeitsplatz oder an einem gemeinsam zugänglichen Computer einzusehen.
- Es darf keine Hürden geben, der Zugang muss einfach und unkompliziert sein.
- Bei ausländischen Mitarbeitern, die kein Deutsch sprechen, kann eine Übersetzung nötig sein.
Was passiert bei Verstößen gegen die Aushangpflicht?
- Wer der Aushangpflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
- Zusätzlich kommen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist.
- Betriebsratswahl: Verstöße gegen wesentliche Vorschriften über die Bekanntmachung des Wahlausschreibens können die Wahl anfechtbar machen.
Können freiwillig weitere Informationen ausgehängt werden?
Ja, das ist erlaubt. Allerdings dürfen dabei nicht die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter verletzt werden und die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung muss gewahrt bleiben.
Übersicht: Häufige Aushang- bzw. Bekanntmachungspflichten (Auswahl)
Welche Aushänge verpflichtend sind, hängt von der Art und Größe des Betriebs ab.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
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Arbeitsschutzvorschriften
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Betriebsvereinbarungen
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Heimarbeitsgesetz (HAG)
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Ladenschlussgesetz (LSchG)
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Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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Tarifverträge (TVG)
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Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
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Vermögensbildungsgesetz (VermBG)
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Wahlen
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Checkliste für Arbeitgeber - wurde alles bedacht?
Diese Punkte sollten Arbeitgeber unter anderem regelmäßig prüfen:
- Zugänglichkeit und Form
Sind alle aushangpflichtigen Gesetze, Verordnungen und Hinweise in der jeweils geltenden Fassung- während der Arbeitszeit für alle Beschäftigten leicht einsehbar (z.B. Schwarzes Brett, Pausenraum) und
- soweit zulässig, zusätzlich/alternativ im Intranet ohne Zugangshürden verfügbar (auch für Homeoffice/mobile Arbeit)?
- Volltext und Sprache
Werden die vorgeschriebenen vollständigen Gesetzestexte (z.B. ArbZG, JArbSchG, MuSchG, SGB IX, BetrVG, AGG – soweit aushangpflichtig) in deutscher Sprache bereitgestellt und nicht durch Auszüge/Merkblätter ersetzt, wo der Volltext verlangt ist? - Betriebsvereinbarungen / Tarifverträge / Sozialpläne
Werden aushang- bzw. auslegepflichtige- Betriebs- und Dienstvereinbarungen,
- Sozialpläne sowie
- einschlägige Tarifverträge (soweit gesetzlich gefordert)
im Betrieb im Volltext zugänglich gemacht (physisch und/oder elektronisch)?
- Bußgeldbewehrte Pflichten & Dokumentation
Sind insbesondere die Aushangpflichten nach ArbZG, JArbSchG und vergleichbaren Vorschriften erfüllt und ist dokumentiert,- welche Vorschriften
- in welcher Fassung
- seit wann
- an welchem Ort/wo im Intranet
bereitgestellt sind?
- Nicht deutschsprachige Beschäftigte
Ist bei Beschäftigten mit unzureichenden Deutschkenntnissen sichergestellt, dass sie die wesentlichen Inhalte der aushangpflichtigen Vorschriften verstehen (z.B. ergänzende fremdsprachige Erläuterungen), ohne die vorgeschriebene deutsche Fassung zu ersetzen? - Aktualität
- Sind alle Aushänge auf aktuellem Rechtsstand?
- Werden regelmäßig (mindestens jährlich bzw. bei Änderungen) Aktualitätsprüfungen und ggf. Neuaushänge durchgeführt (einschließlich Informationen zur Vermögensbildung, soweit relevant)?
- Branchenspezifische Pflichten
Sind alle einschlägigen branchenspezifischen und arbeitsschutzrechtlichen Aushangpflichten umgesetzt, insbesondere- Unfallverhütung/Arbeitssicherheit (BG-Vorschriften),
- besondere Vorschriften für Jugendliche, werdende/stillende Mütter, schwerbehinderte Menschen,
- spezielle ArbZG-Regelungen?
- Standortabdeckung
Sind alle Betriebe, Filialen und betriebliche Teilorganisationen mit den jeweils relevanten Aushängen versorgt und sind die Orte/Plattformen je Standort bekannt (Dokumentation)?
Praxistipp: Viele Verlage verkaufen fertige Sammlungen aller aushangpflichtigen Gesetze. Die Gesetzestexte befinden sich auch kostenlos auf der Website des Bundesjustizministeriums.
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