Handelsrecht

Handelsvertreterrecht

Die Zusammenarbeit des Handelsvertreters mit dem von ihm vertretenen Unternehmen ist auf längere Dauer ausgelegt. Deshalb ist ein Vertrag, der alle wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit angemessen regelt, von besonderer Bedeutung.
Der Artikel „Grundzüge des Handelsvertreterrechts“ erläutert die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Handelsvertreter unter gewissen Voraussetzungen eine Abfindung verlangen. Der Artikel „Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters“ erläutert die Einzelheiten.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎