Recht und Steuern
Kommanditgesellschaft (KG)
- Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG)?
- Was ist eine GmbH & Co. KG?
- Welche wesentlichen Merkmale hat eine Kommanditgesellschaft?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer KG erfüllt sein?
- Wann ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich?
- Welche Form- und Publizitätsvorschriften gelten bei der Gründung?
- Wie ist die Kapitalausstattung einer KG geregelt?
- Welche Organe besitzt eine KG?
- Welche Publizitätspflichten bestehen bei der Gründung?
- Wie funktioniert eine Kommanditgesellschaft (KG)?
- Wie erfolgen Kontrolle und Jahresabschluss?
- Wie wird eine Kommanditgesellschaft besteuert?
Was ist eine Kommanditgesellschaft (KG)?
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung der übrigen Gesellschafter (Kommanditisten) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist.
Das Recht der KG ist in den §§ 161-177 a HGB geregelt. Ergänzend finden die Vorschriften zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) (§§ 105-160 HGB) und die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (§§ 705-740 BGB) Anwendung. Die KG muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Was ist eine GmbH & Co. KG?
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Der Unterschied besteht darin, dass anstelle einer oder mehrerer natürlicher Personen eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) übernimmt. Auf die GmbH & Co. KG findet grundsätzlich das Recht der Kommanditgesellschaft Anwendung.
Wie die OHG gilt die KG als typische Gesellschaftsform für mittelständische Unternehmen. Im Hinblick auf die kapitalistische Ausgestaltung ist sie auch für größere Unternehmen geeignet. Sie ist besonders beliebt in der Mischform der GmbH & Co. KG, in der die Vorteile der Kapitalgesellschaft (Haftungsbeschränkung) mit denen der Personengesellschaft kombiniert werden können.
Sie ermöglicht es, die persönliche Haftung aller beteiligten natürlichen Personen auszuschließen und dennoch im Wesentlichen als Personengesellschaft behandelt und besteuert zu werden.
Welche wesentlichen Merkmale hat eine Kommanditgesellschaft?
Welche Besonderheiten hat die Gesellschaftsform?
Die KG ist - ebenso wie die OHG - eine Personengesellschaft, weißt jedoch einen kapitalistischem Einschlag auf. Die Gründung der Personengesellschaft ist nicht von einem bestimmten Mindestkapital abhängig.
Anders als die persönlich haftenden Gesellschafter arbeiten Kommanditisten in der Gesellschaft normalerweise nicht mit.
Das Wesen der GmbH & Co. KG wird durch die mitgliedschaftliche Verbindung von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft geprägt.
Wie ist die KG aufgebaut?
Die KG besitzt keine eigene, von den Gesellschaftern selbst unterschiedene Rechtspersönlichkeit. Trotzdem ist sie einer juristischen Person insoweit ähnlich, als sie vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Sie kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben. Jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) hat Alleingeschäftsführungsbefugnis und Alleinvertretungsmacht.
Die Kommanditisten haben keine Vertretungsmacht nach außen.
Wie ist die Haftung in einer KG geregelt?
Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) sind Kaufleute. Die Kommanditisten sind hingegen keine Kaufleute.
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet zunächst die KG mit ihrem Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen). Zusätzlich haften die Komplementäre persönlich. Eine Beschränkung ihrer Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist nicht möglich.
Der Kommanditist haftet Gesellschaftsgläubigern gegenüber nur mit seiner Einlage. Ist diese geleistet, ist eine weitere Haftung des Kommanditisten ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten gilt allerdings erst ab der Eintragung ins Handelsregister. Er haftet unbeschränkt, wenn die Gesellschaft schon zuvor die Geschäfte begonnen hat und der Gläubiger die Eigenschaft als Kommanditist nicht kannte.
Da die GmbH bereits Kraft Gesetzes nur mit ihrem eigenen Vermögen haftet, ergibt sich daraus folgend ebenfalls eine Haftungsbeschränkung der GmbH & Co. KG.
Welche sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten gelten?
Für ehemalige Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden.
In einzelnen Branchen besteht zudem eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer KG erfüllt sein?
Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) sind verschiedene rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Gesellschafter, das Kapital, der Unternehmensgegenstand, die Firma sowie die Einhaltung der gesetzlichen Form- und Publizitätsvorschriften.
Wer kann Gesellschafter einer KG sein?
Eine KG entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern.
Dabei haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung mindestens eines weiteren Gesellschafters (Kommanditist) auf seine Einlage beschränkt ist.
Gesellschafter einer KG können natürliche und juristische Personen – beispielsweise bei einer GmbH & Co. KG – sowie ausländische Personen oder Unternehmen sein.
Ein Wechsel der Gesellschafter ist grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung vorsieht.
Gesellschafter der Komplementär-GmbH und Kommanditisten können identische Personen sein. Ebenso ist es möglich, dass der alleinige Gesellschafter einer Einmann-Komplementär-GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist.
Ist für die Gründung einer KG ein Mindestkapital erforderlich?
Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben. Der Kommanditist leistet eine feste Einlage, deren Höhe frei vereinbart werden kann.
Welchen Unternehmensgegenstand kann eine KG haben?
Die KG ist eine Handelsgesellschaft, d.h. nach der Definition des HGB ist ihr Geschäftszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet. Neben klassischen Handelsgewerben wie Groß- oder Einzelhandel kann eine KG – wie jeder im Handelsregister eingetragene Kaufmann – grundsätzlich alle zulässigen gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Hierzu zählen insbesondere Industrie, Handwerk sowie sonstige Dienstleistungen.
Erfordert der Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation, gilt das Unternehmen unabhängig von einer Eintragung in das Handelsregister als Handelsgewerbe.
Ob ein Unternehmen kaufmännisch geführt werden muss, richtet sich insbesondere nach folgenden Kriterien:
- Jahresumsatz
- Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
- Kreditaufnahme
- Geschäftsräume
- Anzahl der Beschäftigten
- Art der Buchführung
Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb keine kaufmännische Organisation erfordert, können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Mit der Eintragung erwerben sie die Kaufmannseigenschaft mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten.
Welche Anforderungen gelten für die Firma einer KG?
Die Firma ist der Name eines Unternehmens, mit dem es im Rechts- und Geschäftsverkehr auftritt. Die Firma einer KG kann bestehen aus:
- dem Familiennamen eines persönlich haftenden Gesellschafters,
- einer Fantasiebezeichnung,
- einem Sachzusatz oder
- einer Kombination dieser Bestandteile.
Voraussetzung ist, dass die Firma ausreichend Unterscheidungskraft besitzt und ihre Namensfunktion erfüllt.
Die Rechtsform Kommanditgesellschaft beziehungsweise die Abkürzung KG muss stets Bestandteil der Firma sein.
Bei der GmbH & Co. KG muss immer ein diese besondere Formation anzeigender Zusatz (GmbH & Co. KG oder persönlich haftende KG) enthalten sein.
Die Firmenbestandteile dürfen allerdings nicht geeignet sein, Täuschungen über die Art oder den Umfang des Geschäfts oder die Verhältnisse des Geschäftsinhabers herbeizuführen. Die Firma muss sich deutlich von anderen bereits im Handelsregister eingetragenen Firmen am selben Ort beziehungsweise in derselben Gemeinde unterscheiden.
Nur das im Handelsregister eingetragene Unternehmen kann einen Firmennamen führen, der zusammen mit dem Geschäftsbetrieb verkauft, vererbt und verpachtet werden kann.
Wann ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich?
Kommanditgesellschaften sind – wie alle Kaufleute – verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang keine kaufmännische Organisation erfordert, müssen hingegen nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Sie sind lediglich verpflichtet, ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Diese Unternehmen werden als Kleingewerbetreibende (KGT) oder einfach als Gewerbetreibende bezeichnet. Sie können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Mit der Eintragung gelten sie als Kaufleute und übernehmen sämtliche damit verbundenen Rechte und Pflichten. Sind mehrere Personen Inhaber eines kleingewerblichen Unternehmens, handelt es sich in der Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe liegt vor bei einer selbständigen, nach außen erkennbaren, legalen Tätigkeit, die auf Dauerhaftigkeit und Gewinnerzielung angelegt ist und kein freier Beruf (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, etc.) sowie keine Urproduktion (Landwirtschaft, etc.) ist.
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Jeder, der ein Gewerbe ausüben will, hat grundsätzlich das Recht dazu.
Ein Unternehmen, das ein Gewerbe betreibt, kann auf verschiedene Arten organisiert werden. Jedes Unternehmen, das ein Gewerbe betreibt, muss die Regelungen der Gewerbeordnung (GewO) beachten. Zusätzlich fällt die Kommanditgesellschaft (KG) als Unternehmen, das schon eine gewisse Größenordnung erreicht hat, unter die organisationsrechtlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe im engeren herkömmlichen Sinne betreibt.
Wann gilt ein Unternehmen als Handelsgewerbe?
Als Handelsgewerbe gelten nach dem Handelsgesetzbuch Unternehmen, die typische Handelstätigkeiten ausüben. Dazu gehören beispielsweise:
- Groß- und Einzelhandel
- produzierendes Gewerbe
- Bank- und Versicherungsgewerbe
- Transportgewerbe
- Handelsvertretungen
- handwerkliche und sonstige gewerbliche Unternehmen
Unternehmer, die ein solches Gewerbe betreiben, gelten grundsätzlich als Kaufleute.
Welche Form- und Publizitätsvorschriften gelten bei der Gründung?
Was sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt werden?
Im Gesellschaftsvertrag sollten insbesondere folgende Punkte geregelt werden:
- Gegenstand des Unternehmens
- Firma
- Art und Umfang der Einlagen der Gesellschafter
- Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Beendigung der Gesellschaft
- Ausscheiden von Gesellschaftern
Für jeden Kommanditisten muss die beschränkte Haftung sowie die Höhe seiner Haftung durch die Festsetzung eines bestimmten Betrages vereinbart werden.
Dieser Betrag kann, muss aber nicht mit der im Innenverhältnis zu leistenden Einlage übereinstimmen.
Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrags bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertrag.
Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Wie ist die Kapitalausstattung einer KG geregelt?
Das Gesellschaftsvermögen steht - wie bei der OHG - allen Gesellschaftern einschließlich Kommanditisten zur gesamten Hand zu. Jeder Gesellschafter ist mit seinem Kapitalanteil beteiligt, dessen Höhe aus der Bilanz ersichtlich ist und der auf einen bestimmten Geldbetrag lautet.
Die Einlage kann bestehen aus:
- Geld,
- Sachwerten oder
- Dienstleistungen.
Die Einzelheiten der Einzahlung können frei vereinbart werden.
Welche Organe besitzt eine KG?
Besondere Organe, die die Geschäftsführung ausüben, bestehen neben den Gesellschaftern nicht.
Welche Publizitätspflichten bestehen bei der Gründung?
Die KG ist zur Eintragung ins Handelsregister über einen Notar anzumelden. Sie entsteht erst mit der Eintragung.
Die Anmeldung muss von sämtlichen Gesellschaftern vorgenommen werden und insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Beruf und Wohnort der Gesellschafter,
- Firma der Gesellschaft,
- Sitz der Gesellschaft sowie
- Zeitpunkt des Geschäftsbeginns.
Die Anmeldung hat in öffentlich beglaubigter Form, d.h. durch einen Notar, zu erfolgen. Die vertretungsberechtigten Gesellschafter müssen die Firma nebst Namensunterschrift zeichnen.
Bei der Kommanditgesellschaft ist außerdem die Bezeichnung der Kommanditisten und der Betrag der Einlage eines jeden aufzuführen.
Dem Notar unbekannte Gründer müssen sich durch gültige Ausweisdokumente ausweisen.
Handelt eine Person nicht im eigenen Namen, sondern für einen Dritten, ist eine schriftliche Vollmacht oder eine nachträgliche notariell beglaubigte Einwilligung erforderlich.
Wird die Unterschrift unter einer Vollmacht durch einen ausländischen Notar beglaubigt, kann – abhängig vom Herkunftsland – eine Legalisation oder Apostille erforderlich sein. Eine Legalisation kann durch einen Konsul der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Gehört eine juristische Person zu den Gründern, muss deren Existenz durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug oder – bei ausländischen Unternehmen – durch entsprechende amtliche Registrierungsunterlagen nachgewiesen werden.
Die Eintragung in das Handelsregister wird anschließend im Bundesanzeiger sowie in mindestens einer weiteren Zeitung bekannt gemacht.
Wie funktioniert eine Kommanditgesellschaft (KG)?
Wer übernimmt die Geschäftsführung einer KG?
Die Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft (KG) erfolgt grundsätzlich ausschließlich durch die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre). Ist eine GmbH Komplementärin (GmbH & Co. KG), so handelt für sie ihr Geschäftsführer.
Der Kommanditist ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Seine Zustimmung ist lediglich bei außergewöhnlichen Geschäften erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch hiervon abweichende Regelungen vorsehen.
Im Übrigen gilt gesetzlich die Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Für ungewöhnliche Geschäfte ist aber ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.
Gesellschafterbeschlüsse sind grundsätzlich einstimmig zu fassen. Das Verfahren ist formfrei. Abweichende Regelungen sind möglich.
Wer vertritt die KG nach außen?
Die Vertretung der KG nach außen erfolgt durch die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) im Rahmen der organschaftlichen Vertretung. Vertretungsberechtigt ist grundsätzlich jeder Komplementär in Einzelvertretungsmacht. Abweichende Regelungen sind möglich. Der Kommanditist hat keine Vertretungsmacht.
Grundsätzlich besitzt jeder Komplementär Einzelvertretungsmacht. Abweichende Regelungen können im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Kommanditisten besitzen keine Vertretungsmacht.
Bei einer GmbH & Co. KG wird die Gesellschaft in der Regel durch die Komplementär-GmbH vertreten. Diese wird wiederum durch ihren Geschäftsführer vertreten.
Nichtgesellschaftern sowie Kommanditisten kann durch Erteilung einer Prokura Vertretungsbefugnis eingeräumt werden. Die Erteilung der Prokura ist in das Handelsregister einzutragen.
Welche Angaben müssen Geschäftspapiere enthalten?
Auf den Geschäftspapieren einer KG sind folgende Angaben verpflichtend:
- Firma des Unternehmens
- Rechtsform
- Ort der Niederlassung
- zuständiges Registergericht
- Handelsregisternummer
Ist kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, sind zusätzlich die Firmen der Gesellschafter sowie deren Eintragungsdaten anzugeben.
Wie erfolgen Kontrolle und Jahresabschluss?
Welche Kontroll- und Informationsrechte haben die Gesellschafter?
Komplementäre können sich jederzeit persönlich über die Angelegenheiten der Gesellschaft informieren. Sie sind berechtigt, Handelsbücher und Geschäftsunterlagen einzusehen sowie Bilanz und Jahresabschluss anzufertigen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn sie von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind.
Kommanditisten verfügen über eingeschränkte Kontrollrechte. Sie können eine Abschrift des Jahresabschlusses verlangen und dessen Richtigkeit überprüfen.
Welche Buchführungs- und Jahresabschlusspflichten bestehen?
Eine KG ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Ausnahmen gelten für Kreditinstitute oder Gesellschaften, die den gesetzlichen Vorschriften über die Rechnungslegung bestimmter Unternehmen und Konzerne unterliegen.
Als kaufmännisches Unternehmen ist die KG verpflichtet,
- Handelsbücher zu führen,
- sämtliche Handelsgeschäfte ordnungsgemäß zu dokumentieren und
- ihre Vermögenslage nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung darzustellen.
Am Ende jedes Geschäftsjahres sind eine Jahresbilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Eine gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Ebenso besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Offenlegung oder Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Ausnahmen gelten wiederum für Kreditinstitute oder Gesellschaften, die besonderen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen.
Welche Besonderheiten gelten für die GmbH & Co. KG?
Auch die GmbH & Co. KG ist als Handelsgesellschaft verpflichtet,
- Handelsbücher zu führen,
- jährlich eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen und
- diese in deutscher Sprache und in Euro zu erstellen.
Der Jahresabschluss ist zusätzlich um einen erläuternden Anhang zu ergänzen.
Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung muss der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Für große und mittelgroße GmbH & Co. KGs ist eine Abschlussprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Welche Offenlegungspflichten gelten?
Die Offenlegungspflichten richten sich nach der Unternehmensgröße.
Kleine GmbH & Co. KGs müssen beim Handelsregister eine zusammengefasste Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB sowie einen verkürzten Anhang gemäß § 288 HGB einreichen.
Mittelgroße GmbH & Co. KGs müssen einreichen:
- zusammengefasste Bilanz,
- zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung (§ 276 HGB),
- verkürzten Anhang (§ 288 HGB),
- Lagebericht,
- Prüfungsvermerk sowie
- Bericht des Aufsichtsrats.
Große GmbH & Co. KGs müssen den vollständigen Jahresabschluss einschließlich Prüfungsvermerk und Bericht des Aufsichtsrats beim Handelsregister einreichen. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale nach § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Merkmale überschreiten und mindestens zwei der drei in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Merkmale nicht überschreiten.
Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale nach § 267 Abs. 2 HGB überschreiten.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Merkmale überschreiten und mindestens zwei der drei in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Merkmale nicht überschreiten.
Große Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale nach § 267 Abs. 2 HGB überschreiten.
Wer führt die Abschlussprüfung durch?
Zuständig für die Abschlussprüfungen sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und für die Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer Gesellschaften vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften.
Die Prüfer besitzen umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte. Sie können insbesondere Einsicht nehmen in:
- Handelsbücher,
- Kassen,
- Wertpapierbestände,
- Warenbestände sowie
- weitere Geschäftsunterlagen.
Sie sind zur unbedingten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben über die Prüfung einen unparteiischen schriftlichen Prüfungsbericht zu erstatten. Sind keine Einwendungen zu erheben, haben die Prüfer einen Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Mit seinem Bestätigungsvermerk gibt der Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie mit Wirkung nach außen sein Gesamturteil über Buchführung und Jahresabschluss der Gesellschaft ab. Er bescheinigt die Übereinstimmung der Rechnungslegung mit den gesetzlichen Vorschriften.
Wie wird eine Kommanditgesellschaft besteuert?
Die KG ist eine Personengesellschaft. Personengesellschaften selbst unterliegen weder der Einkommensteuer noch der Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird vielmehr einheitlich und gesondert festgestellt und unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet. Bei den Gesellschaftern unterliegen die Gewinnanteile der Einkommensteuer oder aber der Körperschaftsteuer, je nachdem welche Rechtsform sie haben.
Quelle: IHK Frankfurt
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