Nr. 70717
Recht und Steuern

Mediation, Schlichtung, Schiedsgericht


Vorgerichtliche Streitbeilegung
Kollegen beraten gemeinsam über einen Gegenstand, Brille im Vordergrund © IHK Schwaben

Kooperation der IHKs Niederbayern, Schwaben und München bei der Wirtschaftsmediation

Schlichterspruch
geöffneter Ordner © Marc Dietrich - Fotolia

Bei einer Schlichtung versucht der Schlichter eine Einigung herbeizuführen und fällt einen Schlichterspruch.

Privates Gericht
Weisse Säulenreihe mit Treppenstufen © Corbis Premium RF/F1online

Schiedsgerichte sind eine gute Alternative zu den staatlichen Gerichten. Sie können Vertragsparteien vereinbaren, wenn der Rechtsweg über die staatlichen Gerichte nicht gewollt ist.