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Nr. 6130504
Digitalisierung und E-Commerce
Künstliche Intelligenz und Schutzrechte
von Eva Schönmetzler |
Aktualisiert am
In der rasant fortschreitenden Welt der Technologie spielt Künstliche Intelligenz (KI) eine zunehmend zentrale Rolle. Sie durchdringt nahezu alle Aspekte des täglichen Lebens und wirft neue Fragen im Bereich der rechtlichen Regelungen und Schutzrechte auf. Besonders relevant sind dabei das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht und das Markenrecht.
Das Urheberrecht betrifft die Rechte von Schöpfern und Urhebern an ihren Werken. Doch wenn KI-Systeme selbstständig Werke erstellen, wer gilt dann als Urheber? Sind es die Entwickler der KI, die das System erschaffen haben, oder ist es das System selbst? Diese Fragen werfen komplexe rechtliche Überlegungen auf, die bisherige Urheberrechtsregelungen herausfordern.
Markenrecht
Das Markenrecht schützt Marken vor unautorisiertem Gebrauch durch Dritte. Doch wie reagiert das Markenrecht auf die Verwendung von KI in der Markenerstellung oder -verwaltung? Können KI-Systeme eigenständig Markenrechte erwerben oder verletzen? Die Dynamik der KI erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Markenrechtsvorschriften, um den Schutz von Marken in einer zunehmend digitalen und automatisierten Welt zu gewährleisten.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Integrität und Identität von Einzelpersonen. Mit der Verbreitung von KI-generierten Inhalten und der Möglichkeit, Gesichter und Stimmen zu manipulieren, entstehen neue Bedrohungen für die Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. Es wird daher immer wichtiger, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch von KI im Kontext des Persönlichkeitsrechts zu verhindern und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
Im Video erläutert Rechtsanwältin Dr. Carmen Fritz, wie Künstliche Intelligenz mit diesen rechtlichen Bereichen zusammenhängt und welche Herausforderungen sich daraus ergeben.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.