Recht und Steuern

Der digitale Gewerbesteuerbescheid: Effiziente und digitale Steuerverwaltung für Unternehmen

In einer immer stärker digitalisierten Welt sollen nun auch im Bereich der Steuerverwaltung innovative Wege in Form eines digitalen Gewerbesteuerbescheids beschritten werden. Er dient der teilweisen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und ermöglicht Unternehmen eine effizientere und zeitsparende Abwicklung ihrer steuerlichen Pflichten.

Was ist der digitale Gewerbesteuerbescheid?

Beim digitalen Gewerbesteuerbescheid handelt es sich um eine elektronische Version des herkömmlichen schriftlichen Bescheids, den Unternehmen von den Finanzbehörden erhalten. Anstelle der aktuell üblichen Übersendung auf dem Postweg wird der Bescheid in digitaler Form an das Unternehmen übermittelt.
Der Bescheid soll über das Postfach „Mein Unternehmenskonto“ im Onlineportal „ELSTER“ zugestellt werden. Damit dies funktioniert, muss allerdings die jeweils zuständige Kommune an „ELSTER-TRANSFER“, einen Service zum Datenaustausch mit den Steuerverwaltungen, angebunden sein.
Derzeit testen rund 2.000 Pilotkommunen den digitalen Gewerbesteuerbescheid. Bis alle rund 11.000 Kommunen ihre Systeme angepasst haben, wird es voraussichtlich noch einige Zeit dauern.

Vorteile des digitalen Gewerbesteuerbescheid für Unternehmen

Effizienz
Durch die digitale Variante wird eine automatisierte Weiterverarbeitung der Daten ermöglicht. Der Bescheid kann vom Unternehmen leichter in die Buchhaltungssoftware oder andere Systeme importiert werden und somit den Verwaltungsaufwand verringern.
Umweltfreundlichkeit
Durch den Verzicht auf den physischen Versand des Bescheids wird Papier eingespart.
Zeitersparnis
Unternehmen können die Informationen schnell abrufen und in ihre internen Prozesse integrieren.
Archivierung und Nachvollziehbarkeit
Digitale Bescheide können einfach archiviert und bei Bedarf schnell wiedergefunden werden. Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit steuerlicher Transaktionen.

Digitalen Gewerbesteuerbescheid nutzen: Was können Unternehmen tun?

Seit April 2023 können Unternehmen bei der Abgabe ihrer Steuererklärung angeben, ob sie ihren digitalen Gewerbesteuerbescheid erhalten möchten. Dies ist unter „Mein ELSTER“ in der Auswahl „elektronischer Zustellwunsch“ möglich.
Auch wenn die betreffende Kommune keine Pilotkommune ist, erhält sie dennoch einen Hinweis über die entsprechende Nachfrage. So kann eine Priorisierung erzielt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum digitalen Gewerbesteuerbescheid.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎