Gewährleistung und Garantie

Neue Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27. September 2026

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Waren an Endverbraucher verkaufen, also auch stationäre Händler und Online-Shops. Die wichtigsten Fragen und Antworten für die Praxis im Überblick.

Was ändert sich ab dem 27. September 2026 bei Gewährleistung und Garantien?

Hersteller und Händler, die stationär oder online Waren an Endverbraucher verkaufen oder eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie geben, müssen künftig klarer und standardisierter über diese informieren.
Die Grundlage bilden insbesondere die geänderten verbraucherschützenden Informationspflichten auf EU-Ebene. Bereits nach geltendem EU-Verbraucherrecht müssen Unternehmer vor Vertragsschluss über das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren sowie gegebenenfalls über Kundendienstleistungen und gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form von Labels, die europaweit vorgeschrieben sind, informieren.
Eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ist eine Zusicherung des Herstellers oder eines Unternehmers gegenüber einem Enderbraucher, dass ein Produkt für eine bestimmte Zeitdauer einwandfrei funktioniert und seine Eigenschaften behält. Der Hersteller verpflichtet sich dabei direkt, während der Garantiezeit für Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu sorgen, falls das Produkt innerhalb dieses Zeitraums einen Mangel aufweist.
Zusätzlich können produktbezogene Informations- und Etikettenpflichten nach der EU-Ökodesign-Verordnung relevant werden, soweit für bestimmte Produktgruppen entsprechende Anforderungen durch delegierte Rechtsakte festgelegt sind.

Wer muss die neuen Labels verwenden?

Händler

Händler, die
  • im stationären Handel (mit Ausnahme vom Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs)
  • online (Online-Händler oder Verkauf über Verkaufsplattformen)
  • mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Telefon, Faxbestellung etc. außerhalb von Geschäftsraumen
Waren an Endverbraucher verkaufen.

Hersteller

Hersteller sind insbesondere betroffen, , wenn sie eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie geben und dem Händler die dafür erforderlichen Produktinformationen bereitstellen.

Welche Warengruppen sind von den neuen Informationspflichten betroffen?

Betroffen sind alle beweglichen körperlichen Waren einschließlich Waren mit digitalen Inhalten wie Smartphones, die an Endverbraucher verkauft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die gesetzliche Gewährleistung beschreibt die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln. Ist eine Sache mangelhaft, kann der Käufer nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Mängelansprüche verjähren bei Waren im Regelfall in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache.
Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche, freiwillige Einstandspflicht des Garantiegebers, zum Beispiel des Herstellers oder Verkäufers. Sie darf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nicht einschränken.

Was ist unter dem Gewährleistungslabel zu verstehen und wann muss es verwendet werden?

Das Gewährleisungslabel ist ein Bildzeichen, das Endverbraucher klar über ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln informiert. Bereits nach geltendem Recht muss vor Vertragsschluss auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren hingewiesen werden.
Das Gewährleistungs-Label soll dies verdeutlichen und ist verpflichtend.
Der Händler muss den Endverbraucher informieren über:
  • das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren,
  • die Mindestdauer von zwei Jahren,
  • Das Bestehen gesetzlichen Gewährleistungsrechts für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen

Was ist unter dem Garantielabel bzw. GARAN-Label zu verstehen und wann muss es verwendet werden?

Das Garantielabel bzw. Haltbarkeitsgarantielabel (GARAN-Label) ist ein Bildzeichen, das Endverbraucher klar darüber informiert, dass der Hersteller für ein Produkt eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet. Diese geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und verspricht dem Endverbraucher, dass das Produkt eine bestimmte Zeit lang hält.
Der Endverbraucher muss informiert werden, dass:
  • der Hersteller oder der Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware anbietet
  • die Garantie länger als 2 Jahre andauert
  • die Garantie für den Kunden kostenfrei ist
Beachte: Dieses Label muss nur verwendet werden, wenn seitens des Herstellers oder des Verkäufers dem Endverbraucher eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie eingeräumt wird.

Wann müssen Händler über Gewährleistungsrechte und Garantien informieren?

Die Information muss vor Vertragsschluss mit dem Endverbraucher erfolgen.

Wie müssen die Labels zur Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie aussehen und was ist zu tun?

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindliche grafische Vorlagen, harmonisierte Texte und alle Designvorgaben veröffentlicht.
Beachte: Sie müssen genau nach den gesetzlichen Vorgaben gestaltet sein.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen vorvertragliche Informationspflichten können verbraucherrechtliche und wettbewerbsrechtliche Folgen haben. In Betracht kommen insbesondere Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherverbände oder qualifizierte Einrichtungen.

Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎