Gewährleistung und Garantie
Neue Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27. September 2026
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die Waren an Endverbraucher verkaufen, also auch stationäre Händler und Online-Shops. Die wichtigsten Fragen und Antworten für die Praxis im Überblick.
- Was ändert sich ab dem 27. September 2026 bei Gewährleistung und Garantien?
- Wer muss die neuen Labels verwenden?
- Welche Warengruppen sind von den neuen Informationspflichten betroffen?
- Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
- Was ist unter dem Gewährleistungslabel zu verstehen und wann muss es verwendet werden?
- Was ist unter dem Garantielabel bzw. GARAN-Label zu verstehen und wann muss es verwendet werden?
- Wann müssen Händler über Gewährleistungsrechte und Garantien informieren?
- Wie müssen die Labels zur Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie aussehen und was ist zu tun?
- Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Was ändert sich ab dem 27. September 2026 bei Gewährleistung und Garantien?
Hersteller und Händler, die stationär oder online Waren an Endverbraucher verkaufen oder eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie geben, müssen künftig klarer und standardisierter über diese informieren.
Die Grundlage bilden insbesondere die geänderten verbraucherschützenden Informationspflichten auf EU-Ebene. Bereits nach geltendem EU-Verbraucherrecht müssen Unternehmer vor Vertragsschluss über das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren sowie gegebenenfalls über Kundendienstleistungen und gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form von Labels, die europaweit vorgeschrieben sind, informieren.
Eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ist eine Zusicherung des Herstellers oder eines Unternehmers gegenüber einem Enderbraucher, dass ein Produkt für eine bestimmte Zeitdauer einwandfrei funktioniert und seine Eigenschaften behält. Der Hersteller verpflichtet sich dabei direkt, während der Garantiezeit für Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu sorgen, falls das Produkt innerhalb dieses Zeitraums einen Mangel aufweist.
Zusätzlich können produktbezogene Informations- und Etikettenpflichten nach der EU-Ökodesign-Verordnung relevant werden, soweit für bestimmte Produktgruppen entsprechende Anforderungen durch delegierte Rechtsakte festgelegt sind.
Wer muss die neuen Labels verwenden?
Händler
Händler, die
- im stationären Handel (mit Ausnahme vom Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs)
- online (Online-Händler oder Verkauf über Verkaufsplattformen)
- mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Telefon, Faxbestellung etc. außerhalb von Geschäftsraumen
Waren an Endverbraucher verkaufen.
Hersteller
Hersteller sind insbesondere betroffen, , wenn sie eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie geben und dem Händler die dafür erforderlichen Produktinformationen bereitstellen.
Welche Warengruppen sind von den neuen Informationspflichten betroffen?
Betroffen sind alle beweglichen körperlichen Waren einschließlich Waren mit digitalen Inhalten wie Smartphones, die an Endverbraucher verkauft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die gesetzliche Gewährleistung beschreibt die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln. Ist eine Sache mangelhaft, kann der Käufer nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Mängelansprüche verjähren bei Waren im Regelfall in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache.
Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche, freiwillige Einstandspflicht des Garantiegebers, zum Beispiel des Herstellers oder Verkäufers. Sie darf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nicht einschränken.
Was ist unter dem Gewährleistungslabel zu verstehen und wann muss es verwendet werden?
Das Gewährleisungslabel ist ein Bildzeichen, das Endverbraucher klar über ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln informiert. Bereits nach geltendem Recht muss vor Vertragsschluss auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren hingewiesen werden.
Das Gewährleistungs-Label soll dies verdeutlichen und ist verpflichtend.
Der Händler muss den Endverbraucher informieren über:
- das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren,
- die Mindestdauer von zwei Jahren,
- Das Bestehen gesetzlichen Gewährleistungsrechts für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
Was ist unter dem Garantielabel bzw. GARAN-Label zu verstehen und wann muss es verwendet werden?
Das Garantielabel bzw. Haltbarkeitsgarantielabel (GARAN-Label) ist ein Bildzeichen, das Endverbraucher klar darüber informiert, dass der Hersteller für ein Produkt eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet. Diese geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und verspricht dem Endverbraucher, dass das Produkt eine bestimmte Zeit lang hält.
Der Endverbraucher muss informiert werden, dass:
- der Hersteller oder der Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware anbietet
- die Garantie länger als 2 Jahre andauert
- die Garantie für den Kunden kostenfrei ist
Beachte: Dieses Label muss nur verwendet werden, wenn seitens des Herstellers oder des Verkäufers dem Endverbraucher eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie eingeräumt wird.
Wann müssen Händler über Gewährleistungsrechte und Garantien informieren?
Die Information muss vor Vertragsschluss mit dem Endverbraucher erfolgen.
Wie müssen die Labels zur Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantie aussehen und was ist zu tun?
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindliche grafische Vorlagen, harmonisierte Texte und alle Designvorgaben veröffentlicht.
Beachte: Sie müssen genau nach den gesetzlichen Vorgaben gestaltet sein.
- Label für Gewährleistung im stationären Handel
Welche Informationen muss das Label enthalten?
Das Label muss folgende Informationen enthalten:- Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren
- Mindestdauer von zwei Jahren
- dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist
- dass die gesetzlichen Rechte durch Garantien nicht eingeschränkt werden
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Händler bei der Darstellung des Labels?
Im stationären Handel müssen die Informationen- einfach,
- verständlich und
- deutlich hervorgehoben bereitgestellt werden.
Wie das geschehen soll lässt sowohl die Richtlinie als auch die Gesetzesbegründung offen. Am Ende werden die Gerichte über die ordnungsgemäße Platzierung entscheiden.Das Label muss:- gut sichtbar und
- leicht lesbar sein.
Beispielsweise kann das Label für Gewährleistung gut sichtbar z.B. im Kassenbereich ausgehängt werden oder im Kassenraum aufgestellt werden.Beachte: Das Label muss aber nicht an jeder Ware angebracht werden.Es kann:- farbig oder
- in Schwarz-Weiß
dargestellt werden.Als Mindestgröße ist DIN A4 vorgeschrieben. Eine größere Darstellung ist zulässig.
Muster: Label für Gewährleistung
Muster in Farbe:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie “Bild speichern unter”, um es auf Ihr Gerät herunterzuladen. Anschließend können Sie es im erforderlichen Format ausdrucken.Muster in Schwarz-Weiß:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie “Bild speichern unter”, um es auf Ihr Gerät herunterzuladen. Anschließend können Sie es im erforderlichen Format ausdrucken. - Label für Gewährleistung im Online-Handel oder bei Fernabsatzverträgen
Anforderungen an das Gewährleistungslabel im Online-Handel, die sowohl im eigenen Onlineshop als auch auf Online-Verkaufsplattformen darzustellen sind. Weiter gelten diese Regeln für Verträge, bei denen es sich nicht um eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossenen Fernabsatzverträge handelt.
Welche Informationen muss das Label enthalten?
Das Label muss folgende Informationen enthalten:- Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren
- Mindestdauer von zwei Jahren
- dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist
- dass die gesetzlichen Rechte durch Garantien nicht eingeschränkt werden
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Händler bei der Darstellung des Labels?
Im stationären Handel müssen die Informationen- einfach,
- verständlich und
- deutlich hervorgehoben bereitgestellt werden.
Wie das geschehen soll lässt sowohl die Richtlinie als auch die Gesetzesbegründung offen. Am Ende werden die Gerichte über die ordnungsgemäße Platzierung entscheiden.Es könnte u. U. in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) integriert werden, da auch sonst die Informationspflichten in den AGB erfüllt werden. Eine weitere Umsetzungsvariante wäre, das Label im Header der Webseite zu platzieren.Beachte: Im Online- Handel muss das Gewährleistungslabel zusammen mit allen anderen gesetzlich zu erteilenden Informationen, dem Endverbraucher auf einem dauerhaften Datenträger z.B. per PDF-Datei mit der Bestellbestätigung übermittelt werden. Wird das Gewährleistungslabel in die AGB integriert, ist darauf zu achten, dass auch die PDF-Datei farbig ist. Zusätzlich könnte das Label als separater Anhang in die Bestätigungs-E-Mail aufgenommen werden.Das Label muss:- gut sichtbar und
- leicht lesbar sein.
Beachte: Das Label muss aber nicht an jeder Ware angebracht werden.Für Onlineshops und Verträge die über eine Verkaufsplattform abgeschlossen werden, muss farbig dargestellt werden.Beachte: Bei Verträgen, bei denen es sich nicht um eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossenen Fernabsatzverträge handelt, kann das Label farbig oder in schwarz-weiß sein (vgl. Anhang I Erläuterung Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Hier beträgt auch die Mindestgröße des Labels DIN A4.Eine Mindestgröße ist nicht vorgeschrieben.Muster: Label für Gewährleistung
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie “Bild speichern unter”, um es auf Ihr Gerät herunterzuladen. Anschließend können Sie es im erforderlichen Format ausdrucken. - Label für Garantie im stationären Handel
Welche Informationen muss das Label enthalten?
Das Label muss:-
enthalten, den Namen des Herstellers, die Modellkennung sowie den Garantiezeitraum in Jahren.
-
Die Buchstaben "XX" sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Garantiegeber bei der Darstellung des Labels?
Für das Garantielabel gibt es keine spezielle deutsche Version, sondern nur die EU-weite Version.Es muss- entweder direkt auf der Ware oder der Verpackung oder
- am Verkaufsregal oder -poster, in dem die betroffene Ware liegt,
plaziert werden.Mindestgröße:Eine Mindestgröße beträgt nach der Durchführungsverordnung 95x100 mm.Farbe:Das Label kann farbig oder in schwarz-weiß dargestellt werden.Muster: Label für die Haltbarkeitsgarantie
Muster in Farbe:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie “Bild speichern unter”, um es auf Ihr Gerät herunterzuladen. Anschließend können Sie es im erforderlichen Format ausdrucken.Muster in Schwarz-weiß:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie “Bild speichern unter”, um es auf Ihr Gerät herunterzuladen. Anschließend können Sie es im erforderlichen Format ausdrucken. -
- Label für Garantie im Online-Handel oder Fernabsatzverträge
Anforderungen an das "Garantie Label im Online-Handel, die sowohl im eigenen Onlineshop als auch auf Online-Verkaufsplattformen darzustellen sind.
Welche Informationen muss das Label enthalten?
Das Label muss:-
enthalten, den Namen des Herstellers, die Modellkennung sowie den Garantiezeitraum in Jahren.
Beachte: Es ist möglich, dass das Label in einem geschachtelten Format angezeigt wird. Herr muss aber die vollständige Grafik beim ersten Mausklick, bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Touchscreen vollständig erscheinen.-
Die Buchstaben "XX" sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Garantiegeber bei der Darstellung des Labels?
Für das Garantielabel gibt es keine spezielle deutsche Version, sondern nur die EU-weite Version.Es muss in Onlineshops und Onlineplattformen- klar erkennbar und
- gut sichtbar
auf der jeweiligen Produktdetailseite dargestellt werden.Mindestgröße:Eine Mindestgröße beträgt nach der Durchführungsverordnung 95x100 mm im bei Verträgen, die nicht über eine Online-Schaltfläche abgeschlossen werden, sondern z.B. per E-Mail etc..Eine Mindestgröße für den Fall, dass der Vertrag über Online-Schaltfläche abgeschlossen werden, sieht die Verordnung nicht vor. In diesen Fällen kann sich der Garantiegeber an der Mindestgröße orientieren.Wir ein Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen, kann das Garantielabel in einem geschachtelten Format angezeigt werden. Hier muss das Label mit einem Mausklick, beim ersten Berühren oder Aufziehen auf einem Touchscreen unbedingt vollständig im vollen Format erscheinen.Farbe:Bei über eine Online-Benutzeroberfläche. also über einen Onlinshop oder eine Onlíneplattform geschlossenen Fernabsatzvertrag muss das Garantielabel farbig dargestellt werden.Bei einem z.B. via E-Mail abgeschlossenen Fernabsatzvertrag, darf das Label farbig oder schwarz-weiß sein.Muster: Label für die Haltbarkeitsgarantie
Farbiges Muster geschachteltes Format (nicht personalisiert), wenn der Vertrag über einen Onlineshop oder eine Plattform abgeschlossen wird:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie “Bild speichern unter”, um es auf Ihr Gerät herunterzuladen. Anschließend können Sie es im erforderlichen Format ausdrucken.
Muster in Schwarz-weiß:
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie “Bild speichern unter”, um es auf Ihr Gerät herunterzuladen. Anschließend können Sie es im erforderlichen Format ausdrucken. -
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen vorvertragliche Informationspflichten können verbraucherrechtliche und wettbewerbsrechtliche Folgen haben. In Betracht kommen insbesondere Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherverbände oder qualifizierte Einrichtungen.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.
