19. Dezember 2025
Rentenreform: IHK Schwaben plädiert für Wahlfreiheit für Selbstständige
Die Diskussion um die Zukunft des deutschen Rentensystems geht weiter. Die nun von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission soll bis zum Sommer 2026 Vorschläge erarbeiten. Dabei wird auch eine verpflichtende Aufnahme von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung diskutiert.
Die Vollversammlung der IHK Schwaben hat sich dagegen nun klar positioniert. „Unternehmerinnen und Unternehmern sollte ein möglichst breites Spektrum an Altersvorsorgemöglichkeiten offenstehen“, sagt Nina Reitsam, Leiterin des Bereichs Unternehmensservice bei der IHK Schwaben. „Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnen wir daher ab.“
Vor allem Soloselbstständige und Kleinstunternehmen träfe eine solche Regelungen massiv. Dabei sind gerade sie ein wichtiger Eckpfeiler der regionalen Wirtschaft. Rund 78 Prozent der IHK-Mitgliedsbetriebe in Bayerisch-Schwaben sind Soloselbstständig oder Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. „Trotz ihrer Bedeutung werden sie bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen oft zu wenig einbezogen“, sagt Reitsam. „Diese Betriebe sehen sich schon heute mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert – von überbordender Bürokratie bis hin zu rechtlichen Unsicherheiten etwas beim Thema Scheinselbstständigkeit.“ Eine pauschale Verpflichtung zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung würde weitere Belastungen mit sich bringen und ist daher nicht zielführend.
Vorsorge nach individuellen Bedürfnissen
Soloselbstständige tragen ein hohes unternehmerisches Risiko, ihre Einkommen schwanken oft stark. Viele organisieren ihre Altersvorsorge daher nach ihren individuellen Bedürfnissen: über private Vorsorgeformen, berufsständische Versorgungswerke bis hin zu Betriebsvermögen oder Immobilien. „Eine verpflichtende Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung würde diese bestehenden Vorsorgestrategien entwerten und könnte insbesondere in der Aufbauphase der Selbstständigkeit zu erheblichen finanziellen Belastungen führen“, warnt Reitsam. Grundsätzlich erachtet man bei der IHK Schwaben eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige als sinnvoll. „Wir benötigen aber flexible, verlässliche und rechtssichere Lösungen für diese so wichtige Gruppe an Unternehmen.“
Starre Vorgaben bremsen Unternehmen aus
In einem Positionspapier, das von der IHK-Vollversammlung nun verabschiedet wurde, spricht sich die regionale Wirtschaft für eine Vorsorgepflicht mit Wahlfreiheit aus. „Wer selbstständig ist, übernimmt Verantwortung – auch für die eigene Altersvorsorge. Diese Verantwortung darf der Staat nicht durch starre Vorgaben konterkarieren", sagt Reitsam. Denn entscheidend sei nicht der Weg, sondern das Ziel: eine verlässliche Absicherung im Alter. Soloselbstständige müssen daher selbst entscheiden können, wie sie vorsorgen. „Voraussetzung dafür sind transparente Kriterien, Planungssicherheit und der Bestandsschutz für bereits getroffene Vorsorgeentscheidungen“, so Reitsam.
Auch Scheinselbstständigkeit ist für Kleinstunternehmen ein Problem
In dem nun verabschiedeten Positionspapier macht sich die IHK Schwaben zudem für klare Regelungen und mehr Rechtssicherheit rund um das Thema Scheinselbstständigkeit stark. Dazu ist eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens erforderlich. Auch die enorme bürokratische Belastung gerade für kleine Unternehmen prangert die IHK Schwaben an und fordert eine Entlastung. „Denn diese Rahmenbedingungen führen derzeit zu zahlreichen Geschäftsaufgaben“, sagt Reitsam. „Insbesondere bei jungen, gut ausgebildeten Selbständigen sind starke Abwanderungstendenzen festzustellen.“
