6. Mai 2026

Arbeiten im Frühling: Zwischen Heuschnupfen und Homeoffice im Garten

Frühling! Mit steigenden Temperaturen zieht es die Menschen wieder nach draußen. Die einen freuen sich auf Balkon, Terrasse oder Garten. Den anderen graut es vor Heuschnupfen und Pollen. Wenn es ums Thema Arbeiten geht, sind auch einige rechtliche Fragen zu beachten. Darf ich mein Homeoffice-Büro im Freien aufschlagen? Und wie lässt sich der Alltag für Allergiker im Job leichter gestalten? Anna Rommel, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben, erklärt, worauf es jetzt im Frühling ankommt.
Heuschnupfen ist lästig – keine Frage. Er verdirbt so manchem die Frühlingszeit. Die allergische Reaktion ist jedoch nur selten ein Grund, der Arbeit fernzubleiben. „Wer arbeitsfähig ist, muss trotz Heuschnupfen arbeiten – gegebenenfalls mit einfachen Anpassungen“, sagt Rechts-Expertin Rommel. Denn oft hilft regelmäßiges Lüften, ein Luftfilter, flexible Pausen oder vorübergehend ein Wechsel des Arbeitsplatzes. „Hier ist die Eigeninitiative der Beschäftigten gefragt“, sagt Rommel. Dem Arbeitgeber kommt ebenfalls eine Fürsorgepflicht zu. Das heißt: Er muss den Arbeitsplatz so organisieren, dass die Gesundheit der Beschäftigten – etwa durch geeignete Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen – möglichst wenig beeinträchtigt wird. „Beide Seiten tragen zu einem funktionierenden Arbeitsalltag bei“, betont die IHK-Expertin.

Offene Absprachen verhindern Ärger

Auch im kollegialen Miteinander ist Rücksicht gefragt: Starke Düfte, Raumsprays oder frische Blumen können Allergien verstärken. Häufig genügt eine kurze Rückmeldung im Team. „Eine offene Absprache verhindert unnötigen Ärger“, sagt Rommel. Ist die Allergie so ausgeprägt, dass Medikamente eingenommen werden müssen, ist das auch am Arbeitsplatz erlaubt – solange die Sicherheit und die betrieblichen Abläufe nicht beeinträchtigt sind. „Gerade bei Tätigkeiten an Maschinen oder im Straßenverkehr hat Sicherheit oberste Priorität“, so Rommel. Sind die Symptome so stark, dass Beschäftigte nicht arbeitsfähig sind, können sie sich natürlich krankmelden.

Das ist beim Arbeiten unter freiem Himmel zu beachten

An den warmen Tagen verlagert sich bei vielen das Leben ins Freie – bei manchen sogar die Arbeit im Homeoffice. Ob es zulässig ist, seinen Job auf Balkon, Terrasse oder im Garten zu erledigen, richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. In den Homeoffice-Regelungen sollte klar definiert sein, von welchen Orten aus gearbeitet werden darf und welche Anforderungen dabei gelten. Und auch wenn die Arbeit im Freien erlaubt ist, gilt: Arbeit bleibt Arbeit. Entscheidend sind weiterhin geregelte Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Datenschutz. Anna Rommel erklärt: „Sensible Telefonate sollte man nicht vor den Ohren des Nachbarn führen und vertrauliche Dokumente nicht im offenen Umfeld liegen lassen. Sicht und Hörschutz sind Pflicht“, so die Rechtsexpertin. „Was andere hören oder sehen können, ist nicht ausreichend geschützt.“

Datensicherheit spielt eine große Rolle

Zudem dürfen Hintergrundgeräusche wie Rasenmäher oder Musik Arbeitsabläufe und Meetings nicht stören. „Wer draußen arbeitet, sollte zudem auf ergonomische Bedingungen achten“, empfiehlt Rommel. „Ein stabiler Sitzplatz, passende Tischhöhe und Schutz vor Blendung sind entscheidend für konzentriertes Arbeiten.“ Nicht zuletzt spielt auch die Datensicherheit eine Rolle. „Dienstgeräte sollten im Freien niemals unbeaufsichtigt bleiben“, betont Rommel. Ach ja, und den Grill bitte nicht während der Arbeitszeit anzünden, sondern auf die nächste Pause warten.