23. Juni 2026
Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird
Sonne satt, Temperaturen über 30 Grad und kein Ende der Hitze in Sicht – perfektes Wetter für einen Ausflug an den Badesee oder entspannte Stunden im Garten. Aber was tun, wenn stattdessen Kundentermine oder wichtige Produktionsaufträge anstehen? Anna Rommel, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben, erklärt, wie Unternehmen für kühle Köpfe bei ihren Beschäftigten sorgen können. „Ein Recht auf Hitzefrei gibt es zwar nicht“, sagt Rommel, „aber klare Regeln, was bei Hitze gilt.“
Maßgeblich für den Umgang mit Hitze sind Richtwerte, die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgelegt sind, erklärt IHK-Rechtsexpertin Anna Rommel. Praktische Hinweise dazu gibt unter anderem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Richtwerte regeln, welche Bedingungen am Arbeitsplatz gelten. Demnach soll die Temperatur im Arbeitsraum nicht dauerhaft 26 Grad übersteigen. „Sonst ist das Unternehmen angehalten, Maßnahmen zur Temperaturregulierung zu ergreifen“, sagt Rommel. Bei einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad ist das Unternehmen sogar verpflichtet, etwas dagegen zu unternehmen, etwa die Lüftung oder den Sonnenschutz optimieren, Gleitzeitregelungen ausdehnen oder die Kleiderordnung lockern.
So können Unternehmen und Beschäftigte einen Kompromiss erzielen
Und was, wenn alle Anstrengungen keine Abkühlung bringen? „Wenn die Temperaturgrenze trotz aller Maßnahmen überschritten wird, dürfen die Beschäftigten trotzdem nicht einfach nach Hause gehen“, warnt die Rechtsexpertin. „Hitzefrei sieht das Arbeitsrecht nicht vor.“ Rommel rät, dass sich Beschäftigte und Führungskräfte um einen Kompromiss bemühen: „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten zu nutzen." So dass vielleicht doch ein Nachmittag am See oder Pool möglich ist. Und auch ein Tischventilator oder ein Eis könnten dazu beitragen, dass Beschäftigte einen kühlen Kopf bewahren.
Wenn die Arbeit im Freien erledigt werden muss
Besonders hart trifft die Hitze Beschäftigte, die im Freien arbeiten müssen. „Für sie sollte die Arbeit – wo immer möglich – in die kühleren Morgenstunden verlegt, durch zusätzliche Pausen im Schatten unterbrochen und mit ausreichend Trinkwasser begleitet werden“, sagt Rommel. Wichtig ist außerdem, dass Arbeitgeber geeigneten Sonnenschutz wie Kopfbedeckungen und leichte, möglichst UV-schützende Kleidung bereitstellen und ihre Teams über Risiken von Hitze und starker Sonneneinstrahlung aufklären.
