8. Januar 2026

Schnee und Glatteis: Das müssen Unternehmen und ihre Beschäftigten jetzt wissen

Das Sturmtief „Elli“ bringt in den kommenden Tagen Schnee, Regen und Glatteis nach Bayerisch-Schwaben. Es drohen insbesondere am Freitag Behinderungen im Berufsverkehr. Was bedeutet das für die vielen Pendler in der Region? Was müssen Arbeitgeber beachten? Anna Rommel aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Dürfen Beschäftigte zuhause bleiben, wenn Schnee und Glätte den Verkehr behindern?

Nein, sagt Anna Rommel, Rechtsexpertin der IHK Schwaben. „Widriges Wetter ist rechtlich keine Entschuldigung dafür, von der Arbeit fernzubleiben.“ Beschäftigte sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen. „Sie tragen das so genannte Wegerisiko“, erklärt Rommel. Wer unentschuldigt fehlt oder zu spät kommt, dem drohen im schlimmsten Fall Gehaltskürzungen oder eine Abmahnung – auch wenn der Arbeitsausfall kein eigenes Verschulden war. „Grundsätzlich gilt auch bei Schneechaos oder Unwetter die Pflicht der Erwerbstätigen, ihrer vertragsgemäßen Leistung nachzukommen.“

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer, um trotz der widrigen Verhältnisse pünktlich zur Arbeit zu kommen?

„Beschäftigte müssen alles tun, was ihnen zumutbar ist, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein“, erläutert Rommel. Das heißt: sich frühzeitig auf den Weg machen oder sich um alternative Anreisemöglichkeiten bemühen. Wenn Straßen nicht geräumt sind, sind öffentliche Verkehrsmittel wie die Bahn eine Alternative. „Was dabei zumutbar ist, muss im Einzelfall geklärt werden“, sagt die Rechtsexpertin.

Wie können Unternehmen und Beschäftigte die Situation gut meistern?

Die IHK-Arbeitsrechtsexpertin empfiehlt Unternehmen und ihren Beschäftigten, sich rechtzeitig über Lösungen zu verständigen. „Es gibt viele Möglichkeiten, wie man die Situation für beide Seiten gut gestalten kann“, sagt Rommel. Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten den betroffenen Beschäftigten anbieten, mögliche Verspätungen über ihre Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten auszugleichen oder gleich einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen. „Entscheidend ist hier die Kommunikation“, so Rommel. „Beschäftigte sollten auf jeden Fall ihre Vorgesetzten informieren, wenn sie wegen schneebedingter Behinderungen zu spät kommen. So können bereits in Vorfeld Missverständnisse vermieden werden.“

Dürfen Arbeitnehmer wegen schlechten Wetters im Homeoffice bleiben?

„Auch das muss im Einzelfall geklärt werden“, sagt Anna Rommel. „Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gibt es in Deutschland nicht. Das gilt auch im Falle von Schlechtwetter-Lagen.“ Möglich wäre aber – sofern es der Arbeitsplatz und das Tätigkeitsfeld zulassen –, dass Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten. „Ist Homeoffice oder mobiles Arbeiten gängige Praxis im Arbeitsalltag des Betriebs, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten dies gestatten und die Situation für beide Seiten entspannen“, sagt die Arbeitsrechtsexpertin.