Neue Phishing-Masche per Telefon: Betrüger fordern persönliche Daten zur vermeintlichen Legitimation ins Versicherungsvermittlerregister.
Nr. 4090884

Internationale Handelsabkommen

Die EU und Indien haben am 27. Januar 2026 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen sieht umfangreiche Zollsenkungen und Schritte zum Abbau von anderen Handelsbarrieren vor. Das Abkommen muss noch von beiden Seiten ratifiziert werden.

Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen ist seit dem 1. Mai vorläufig in Kraft. Das Abkommen sieht unter anderem die schrittweise Abschaffung der Einfuhrzölle auf über 91 Prozent der EU-Waren vor, Der Ratifizierungsprozess ist damit aber noch nicht abgeschlossen und muss noch weitere Schritte durchlaufen, bevor ein permanentes Inkrafttreten des Handelsabkommens möglich ist. Mit dem EU–Mercosur-Abkommen soll eine der größten Freihandelszonen weltweit entstehen.

Das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich garantiert unter anderem wechselseitige Zollfreiheit für Waren mit Präferenzursprung EU und GB.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan ist im Februar 2019 in Kraft getreten. Im Bereich der Regeln für den präferenziellen Ursprung beinhaltet das Abkommen einige Besonderheiten.

Mit dem EU-Kanada-Abkommen CETA lassen sich Zölle sparen. Der Wortlaut der Ursprungsregeln weicht von bisherigen Abkommen ab. Als Nachweis dient die Ursprungserklärung auf Rechnung, bei Werten über 6.000 Euro auszustellen von einem REX.